Frage bzgl.Grundsteuer bei vermietetem 2 FH

Rein hypothetisch gesehen ,wie würde es sich verhalten wenn sich folgendes ergibt:

2 Familienhaus.
Zur EG Partei (A)gehört ein großer Garten und eine Terrasse zur
alleinigen Nutzung sowie eine angemietete Garage…Wie würde die Grundsteuer berechnet werden?
50 : 50 oder muß Partei A im Erdgeschoß mehr zahlen und wenn ja
,wie wird dies errechnet?

Zudem was würde passieren wenn Partei A sich in Eigenregie eigene Mülltonnen bestellen würde?
Ist dies überhaupt rechtens und wie wird abgerechnet wenn nun jede
Partei eigene Tonne besitzt bzw.besitzen muß?
Danke und LG
Anna

Hallo Anna, (Grüß werden hier meist gern gelesen)

2 Familienhaus.
Zur EG Partei (A)gehört ein großer Garten und eine Terrasse
zur
alleinigen Nutzung sowie eine angemietete Garage…Wie würde
die Grundsteuer berechnet werden?

So wie es im Mietvertrag vereinbart wurde, also mal nachsehen.

50 : 50 oder muß Partei A im Erdgeschoß mehr zahlen und wenn
ja
,wie wird dies errechnet?

Nach dem Gesetz nach Wohnquadratmeter, nach gesunden Menschenverstand nach Nutzern.

Zudem was würde passieren wenn Partei A sich in Eigenregie
eigene Mülltonnen bestellen würde?

Dann würde diese Partei zusätzlich zu den Vereinbarungen im Mietvertrag (MV) diese zusätzlichen Mülltonnengebühren bezahlen müssen.

Ist dies überhaupt rechtens

Wie immer ist etwas erst Rechtens, wenn dies in letzter Instanz gewonnen wurde.

und wie wird abgerechnet wenn nun
jede
Partei eigene Tonne besitzt bzw.besitzen muß?

Nach den üblichen Müllgebühren?
Falls der Verteilerschlüssel dazu gemeint wurde, im MV nachsehen. Wenn dort keiner vorgegeben ist nach Wohnquadratmetern.

vlg MC