Angeblicher Mietrückstand!

Hallo zusammen!

Folgender Fall:
Ein Mieter ist durch private Turbulenzen 3 Mieten im Rückstand und überweist sie im 4 Monat,inkl. der gerade aktuellen Miete auf einen Schlag und macht dabei den Fehler?? als Verwendungszweck lediglich „Miete“ anzugeben.

Also ohne den Zeitraum.

Darauf gibt es ein Schreiben der Hausverwaltung mit der Aufforderung,einen Rückstand von Betrag x( 1/3 der Miete) auszugleichen.

Es folgt ein Briefwechsel mit Kopien der Kontoauszüge des Mieters und somit dem Nachweis,dass er nichts schuldig ist.
Seitens der Verwaltung kommen schreiben,mit Auszügen der Mietbuchungen,die für den Mieter als Laie nicht nachzuvollziehen sind.

Lange Rede,kurzer Sinn.
Der Mieter kann die Überweisungen nachweisen aber die Verwaltung beruft sich auf die Anzeige des Systems und dieses zeigt einen Rückstand an.

Wie klären,wenn der „Verstand“ des Bearbeiters ausgeschaltet ist und er sich auf das System beruft obwohl er die Kontoauszüge vor sich liegen hat??

Hi,

Folgender Fall:
Ein Mieter ist durch private Turbulenzen 3 Mieten im Rückstand
und überweist sie im 4 Monat,inkl. der gerade aktuellen Miete
auf einen Schlag und macht dabei den Fehler?? als
Verwendungszweck lediglich „Miete“ anzugeben.

Hmm, einen Fehler kann dies wohl nicht sein.

Also ohne den Zeitraum.

Es werden bei Nachzahlungen immer von der älteren Schuld an aufgerechnet.

Darauf gibt es ein Schreiben der Hausverwaltung mit der
Aufforderung,einen Rückstand von Betrag x( 1/3 der Miete)
auszugleichen.

Der VM ist also der Meinung es fehle noch ein Betrag

Hallo Sporteule,

der Mieter sollte sich an den Mieterverein wenden (einfach mal googlen, die sind in vielen Städten vertreten).
Wichtig! Alle Unterlagen zu dem Fall mitnehmen:
Mietvertrag, Kontoauszüge, Schriftwechsel usw. Die kennen sich mit der Materie aus und können dem Mieter auch die Buchungen erklären.

Ggf. muss der Mieter in den Verein eintreten und eine Jahresgebühr entrichten, aber das kannst er vor Ort erfragen (nagel mich nicht drauf fest, aber ich glaube, wenn du nur mal jemanden drüberschauen lässt, war das umsonst)

LG Volkstiger

Hallo Sporteule,

Darauf gibt es ein Schreiben der Hausverwaltung mit der
Aufforderung,einen Rückstand von Betrag x( 1/3 der Miete)
auszugleichen.
Es folgt ein Briefwechsel mit Kopien der Kontoauszüge des
Mieters und somit dem Nachweis,dass er nichts schuldig ist.
Seitens der Verwaltung kommen schreiben,mit Auszügen der
Mietbuchungen,die für den Mieter als Laie nicht
nachzuvollziehen sind.

so ein Mietkontoauszug hat üblicherweise 2 Spalten. In der Soll -Spalte stehen die Beträge der vereinbarten Miete (was der Mieter zahlen soll), idR mit Datum vom 1. des Monats und evtl. aufgeteilt in Kaltmiete und NK-Vorauszahlungen (also 2 Beträge je Monat).
In der Ist -Spalte stehen die tatsächlichen Zahlungen des Mieters mit Datum des Eingangs beim Vermieter.

Der Mieter müßte daher in der Ist-Spalte seinen Überweisungsbetrag mit den 4 Mieten, evtl. in mehrere Beträge aufgeteilt, aber alle mit demselben Datum, wiederfinden.
Wenn nicht, dann liegt ein Buchungsfehler vor.

Wie klären,wenn der „Verstand“ des Bearbeiters ausgeschaltet
ist und er sich auf das System beruft obwohl er die
Kontoauszüge vor sich liegen hat??

Wenn der Bearbeiter so wenig kooperativ ist, dann deutet das auf einen Buchungsfehler hin und er hat keine Lust zum Fehler-Suchen.

Mein Tip: Mieter sieht sich den Mietkontoauszug nochmal genau an und berichtet dann hier wieder, was er festgestellt hat.

Gruß Gudrun

Gab es vielleicht in den letzten Monaten eine NK-Abrechnung?
Die findet auch Eingang in die Soll-Spalte.
Wenn richtig gebucht ist, dann Nachzahlung als plus-Betrag, Guthaben als minus-Betrag.

Richtig,es gab eine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben für den Mieter.
Dieses Guthaben wurde auf dem Auszug auch gutgeschrieben was noch verwunderlicher ist,weil sich für den Mieter daraus erst recht kein Minus errechnet.

2 Spalten und dann nochmal die Positionen Kaltmiete und Nebenkosten…stimmt.
Bei der KM wurden ein Teil weniger verbucht und bei den Nebenkosten fehlen sie angeblich einmal.