Hallo, mal angenommen:
Mieter „A“ zieht nach 3 Jahren aus dem EG eines ZFH mit Gartenanteil aus.
Er streicht die Wohnung wie vereinbart weiß und bekommt vom Vermieter „B“ die Aufgabe, den damals vom Vermieter „B“ genehmigten Steingarten und ein Eckblumenbeet wieder zu entfernen und Rasen anzusähen.
Mieter „A“ kauft guten Rasensamen, entfernt die Steine und die Blumen, klopft die Erde an und säht Rasen (Ende März). Ebenso bittet Mieter „A“ einen Nachbarn „C“ täglich einmal drüber zu gießen, da Mieter „A“ weiter weggezogen ist und nicht jeden Tag zum Gießen hinfahren kann.
Mieter „A“ ist mit Nachbarn „C“ ab und an in Kontakt und erfährt, dass der Rasen sprießt und gedeiht.
Nun möchte Mieter „A“ gern den Rest (die Hälfte) der Kaution zurück bekommen. Den ersten Teil hat er bei Wohnungsübergabe und Schlüsselabgebe erhalten.
Doch noch bevor Mieter „A“ bei Vermieter „B“ nachfragen kann erhält er von eben diesem heute einen Anruf.
Vermieter „B“ beschwert sich, dass der Rasen nicht richtig gegossen wurde und alles nur kläglich aussieht. Es seien viele kleine Steine drin und der Rasen würde ewig nicht groß werden. Vermieter „B“ gibt bekannt, dass er einen Gärtner mit der Rasenbepflanzung beauftragen will und die Kosten dafür mit der restlichen Kaution verrechnet werden.
Mieter „A“ ist sprachlos und sehr verärgert.
Er nimmt den langen Fahrtweg auf sich und schaut sich das Ganze an.
Einige kleine unregelmäßige Stellen sind dabei; dennoch stellt er fest, dass es dem Zeitraum angemessen (2 Monate) begrünt ist.
Desweiteren stellt Mieter „A“ fest, dass Vermieter „B“ bereits über den noch jungen Rasen gemäht hat.
Mieter „A“ findet, dass das Rasenmähen dem noch schwachen jungen Rasen mehr geschadet hat als genützt. Ebenso glaubt Mieter „A“, dass der Vermieter so schnell wie möglich Rasen haben will, da er die Wohnung wieder vermieten möchte und wahrscheinlich glaubt, dass keiner die Wohnung in diesem „Zustsand“ mieten will.
Nachdem Mieter „A“ noch zu Mietzeiten auf dem Grundstück schon einen schönen Carport errichtet hat und jetzt den riesigen Steingarten aufwendig (mit Container-Dienst) wieder entfernt hat ist Mieter „A“ sehr verärgert und genervt, jetzt auch noch seinem Geld hinterher rennen zu müssen.
???
Wie kann Mieter „A“ die volle noch ausstehende Kautionssumme erhalten.
Ist eine Vorgehensweise von Vermieter „B“ überhaupt rechtens?
Freundliche Grüße
Ein verzweifelter Mieter „A“

