Verrechnung der Kaution - Rasen ansähen!?

Hallo, mal angenommen:

Mieter „A“ zieht nach 3 Jahren aus dem EG eines ZFH mit Gartenanteil aus.
Er streicht die Wohnung wie vereinbart weiß und bekommt vom Vermieter „B“ die Aufgabe, den damals vom Vermieter „B“ genehmigten Steingarten und ein Eckblumenbeet wieder zu entfernen und Rasen anzusähen.

Mieter „A“ kauft guten Rasensamen, entfernt die Steine und die Blumen, klopft die Erde an und säht Rasen (Ende März). Ebenso bittet Mieter „A“ einen Nachbarn „C“ täglich einmal drüber zu gießen, da Mieter „A“ weiter weggezogen ist und nicht jeden Tag zum Gießen hinfahren kann.

Mieter „A“ ist mit Nachbarn „C“ ab und an in Kontakt und erfährt, dass der Rasen sprießt und gedeiht.

Nun möchte Mieter „A“ gern den Rest (die Hälfte) der Kaution zurück bekommen. Den ersten Teil hat er bei Wohnungsübergabe und Schlüsselabgebe erhalten.
Doch noch bevor Mieter „A“ bei Vermieter „B“ nachfragen kann erhält er von eben diesem heute einen Anruf.

Vermieter „B“ beschwert sich, dass der Rasen nicht richtig gegossen wurde und alles nur kläglich aussieht. Es seien viele kleine Steine drin und der Rasen würde ewig nicht groß werden. Vermieter „B“ gibt bekannt, dass er einen Gärtner mit der Rasenbepflanzung beauftragen will und die Kosten dafür mit der restlichen Kaution verrechnet werden.

Mieter „A“ ist sprachlos und sehr verärgert.
Er nimmt den langen Fahrtweg auf sich und schaut sich das Ganze an.
Einige kleine unregelmäßige Stellen sind dabei; dennoch stellt er fest, dass es dem Zeitraum angemessen (2 Monate) begrünt ist.
Desweiteren stellt Mieter „A“ fest, dass Vermieter „B“ bereits über den noch jungen Rasen gemäht hat.

Mieter „A“ findet, dass das Rasenmähen dem noch schwachen jungen Rasen mehr geschadet hat als genützt. Ebenso glaubt Mieter „A“, dass der Vermieter so schnell wie möglich Rasen haben will, da er die Wohnung wieder vermieten möchte und wahrscheinlich glaubt, dass keiner die Wohnung in diesem „Zustsand“ mieten will.


Nachdem Mieter „A“ noch zu Mietzeiten auf dem Grundstück schon einen schönen Carport errichtet hat und jetzt den riesigen Steingarten aufwendig (mit Container-Dienst) wieder entfernt hat ist Mieter „A“ sehr verärgert und genervt, jetzt auch noch seinem Geld hinterher rennen zu müssen.

???

Wie kann Mieter „A“ die volle noch ausstehende Kautionssumme erhalten.
Ist eine Vorgehensweise von Vermieter „B“ überhaupt rechtens?

Freundliche Grüße

Ein verzweifelter Mieter „A“

Hallo,
das mit dem Carport ist „leider“ unerheblich, wenn es danach geht, hast du das nachsehen und der Vermieter hier Gewinn gemacht. Ich meine Kaution hat nur mit der Wohnung zu tun und nichts mit einem Garten. Du hättest vielleicht Fotos von den Garten machen sollen, wie er vorher und hinterher aussah. Du hast den Rasen wie gewünscht gesäht und bist den Wünschen damit nachgekommen. Ob der am Ende wächst oder nicht, hängt doch nicht von dir ab. Ein Vermieter darf Pflanzen die auf Kosten des Mieters gepflanzt werden einbehalten, soviel weiß ich. Ich würde mich evtl. mal gegen eine Gebühr mit einem Mieterbund auseinander setzen. Das mit dem Einschalten eines Gärtners halte ich für übertrieben. Man kann von einem Laien nicht diesselbe Arbeit wie von einem Fachmann verlangen. Hört sich nach abkassieren an. So meine Meinung. Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen.
Gruss
Dagmar

Guten Tag,


Vielen lieben Dank Dagmar.

Ja es existieren Fotos vom Grundstück.
Davor - wärend der Mietzeit - und dannach.

Mieter „A“ hat einfach das Gefühl, dass es Vermieter „B“ mit dem Rasen nicht schnell genug geht.
In mehreren Äußerungen hat sich das auch schon bestätigt.
Vermieter „B“ hat Angst, die Wohnung in diesem „Zustand“ nicht weitervermieten zu können.

  • Obwohl im letzten Telefonat sogar die Rede von einem neuen Nachmieter war.

Beim Auszug von Mieter „A“ wollte Vermieter „B“ sogar Rollrasen haben um den Urzustand (Wiese) wieder herzustellen. *Kopfschüttel*

Mieter „A“ hält es für Unrecht, dass Vermieter „B“ aufgrund der Dringlichkeit und der „Schönheit“ einen Gärtner hinzuziehen will.

Was hat Vermieter „B“ denn nach 2 Monaten Rasenansähen erwartet?
Einen Urwald vielleicht?
Und wenn Vermieter „B“ jetzt schon über den frischen Rasen gemäht hat, dann wird er wohl doch schon recht hoch gewesen sein.
Ein Widerspruch in sich…

Mieter „A“ würde sich höchstens noch dazu bereit erklären, kahle Stellen erneut mit Rasen zu besähen.
Eine Verrechnung der Restkaution kommt überhaupt nicht in Frage.

Mieter „A“ wüßte einfach gern ob er im Recht ist und sich ein eventuelles Vorgehen gegen den Vermieter „B“ lohnen würde. Möglicherweise übersteigen evtl. Folgekosten für Beratungsgespräche und Anwalt die überhaupt streitige Summe von ca. 415 Euro. (Für Mieter „A“ dennoch viel Geld)

Und auch wenn Mieter „A“ der Aufforderung von Vermieter „B“ nachgekommen ist und sich das Ganze für ihn eigentlich erledigt hat, Vermieter „B“ hat das Geld und Mieter „A“ muß jetzt darum kämpfen.

Mieter „A“ ist ratlos und verzweifelt und freut sich über jeden Hinweis zur Verfahrensweise und zur Rechtsgrundlage.

Freundliche Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Verzweifelte, :smile:

Mieter „A“ zieht nach 3 Jahren aus dem EG eines ZFH mit
Gartenanteil aus.
Er streicht die Wohnung wie vereinbart weiß und bekommt vom
Vermieter „B“ die Aufgabe, den damals vom Vermieter „B“
genehmigten Steingarten und ein Eckblumenbeet wieder zu
entfernen und Rasen anzusähen.

Gut, schriftlich wäre besser.

Mieter „A“ kauft guten Rasensamen, entfernt die Steine und die
Blumen, klopft die Erde an und säht Rasen (Ende März). Ebenso
bittet Mieter „A“ einen Nachbarn „C“ täglich einmal drüber zu
gießen, da Mieter „A“ weiter weggezogen ist und nicht jeden
Tag zum Gießen hinfahren kann.

C um eine Stellungnahme über die Gartenpflege anfertigen und unterschreiben lassen. Kann als Argument gegenüber den VM wertvoll werden.

Mieter „A“ ist mit Nachbarn „C“ ab und an in Kontakt und
erfährt, dass der Rasen sprießt und gedeiht.

Gut, alles mit aufschreiben in zB Protokollform.

Vermieter „B“ beschwert sich, dass der Rasen nicht richtig
gegossen wurde und alles nur kläglich aussieht. Es seien viele
kleine Steine drin und der Rasen würde ewig nicht groß werden.

Na ja, die Meinungsäußerung ist hier ja noch frei, also nicht so dramatisch sehen…

Vermieter „B“ gibt bekannt, dass er einen Gärtner mit der
Rasenbepflanzung beauftragen will und die Kosten dafür mit der
restlichen Kaution verrechnet werden.

Stopp, hier muüsste der VM den M zu einer Nachbesserung mit Frist auffordern. Wenn dies nicht geschehen ist, sind die Forderungen des VM unwirksam.

Mieter „A“ ist sprachlos und sehr verärgert.

Menschlich verständlich, aber kein Grund zu Unruhe.

Er nimmt den langen Fahrtweg auf sich und schaut sich das
Ganze an.
Einige kleine unregelmäßige Stellen sind dabei; dennoch stellt
er fest, dass es dem Zeitraum angemessen (2 Monate) begrünt
ist.

Hmm, eigenes Ermessen kann täuschen. Besser ist es sich fachmänischen Rat einzuholen, Internet, Gärtner etc. möglichst schriftlich festhalten.

Desweiteren stellt Mieter „A“ fest, dass Vermieter „B“ bereits
über den noch jungen Rasen gemäht hat.

Kann der Experte auch gleich mit begutachten.

Mieter „A“ findet, dass das Rasenmähen dem noch schwachen
jungen Rasen mehr geschadet hat als genützt. Ebenso glaubt
Mieter „A“, dass der Vermieter so schnell wie möglich Rasen
haben will, da er die Wohnung wieder vermieten möchte und
wahrscheinlich glaubt, dass keiner die Wohnung in diesem
„Zustsand“ mieten will.

Alles Glauben und nicht Wissen, bingt also einen nicht weiter.
(Ist nur fürs eigene Gedankenkarusell wichtig, ansonsten kaum.)


Nachdem Mieter „A“ noch zu Mietzeiten auf dem Grundstück schon
einen schönen Carport errichtet hat

Den kann der M wieder entfernen, der VM könnte dies sogar verlagen.

und jetzt den riesigen
Steingarten aufwendig (mit Container-Dienst) wieder entfernt

Der M wollte dies doch so, der VM hat dem nur zugestimmt. Der M kann nun Mühen weger seiner eigen Wünsche dem VM nicht anlasten.

hat ist Mieter „A“ sehr verärgert und genervt, jetzt auch noch
seinem Geld hinterher rennen zu müssen.

Menschlich verständlich… s. o.
aber bringt nichts.

???

Wie kann Mieter „A“ die volle noch ausstehende Kautionssumme
erhalten.

Eine Einigung mit dem VM erzielen, zB mit den Zeugenausagen von oben.

Ist eine Vorgehensweise von Vermieter „B“ überhaupt rechtens?

Rechtens ist es, wenn es in letzter Instanz geewonnen wurde,

alles andere sind imho Meinungsverschiedenheiten, die auch so gelöst werden können, sofern beide dies wollen.

vlg MC

Ein verzweifelter Mieter „A“

Locker bleiben, es gibt noch viel größeren Ärger als dieses Ungemach.

setzt dich mit dem mieterbund in verbindung, der gärtner kann nicht zu deinen lasten gehen, zumal du nicht darüber informiert wurdest und du keine mglkeit auf nachbesserung

Hi Mc Leo.

Die Aufgabe den Rasen anzusähen haben Mieter „A“ und Vermieter „B“ schriftlich bei Wohnungsübergabe im Protokoll festgehalten!
Allerdings stand da nicht drin wie lange der Rasen wachsen soll bis die Restsumme ausgezahlt wird.

Gute Idee Nachbarn „C“ um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Mieter „A“ ist sich nur nicht ganz sicher, ob Nachbar „C“ das auch machen würde.
Nachbar „C“ dreht gern nach dem Wind.

Morgen fährt Mieter „A“ noch einmal zum alten Grundstück und macht ein paar Fotos vom angesähten Rasen.

Stopp, hier muüsste der VM den M zu einer Nachbesserung mit
Frist auffordern. Wenn dies nicht geschehen ist, sind die
Forderungen des VM unwirksam.

Eine Aufforderung zur Nachbesserung hat Mieter „A“ nicht bekommen.
Weder bei dem Telefonat noch schriftlich.
Wie schon erwähnt geht es Vermieter „C“ einfach nicht schnell genug mit dem Rasen.
Was allerdings nicht rechtfertigt, einen Gärtner zu beauftragen und die Kosten auf Mieter „A“ umzulegen!!!

Ein fachmännischer Rat wäre sicher angebracht, allerdings will Mieter „A“ überhaupt nichts mehr investieren.
Ein Fachmann kostet Geld und Mieter „A“ sieht überhaupt nicht ein, nur wegen der Sturheit des Vermieter „B“ noch Geld auszugeben.

Glauben und Wissen…
Mieter „A“ weiß: dass die Frau von Vermieter „B“ hinter dem ganzen Streß steck. Alle Unzufriedenheit und Bemängelungen gehen von Vermieterin „B“ aus.
An allem hat und hatte sie etwas auszusetzen. Wechseljahre? *fg*

Der Carport wurde Mieter „A“ bei Einzug zugesichert.
Im Mietverlauf, hieß es plötzlich: also wenn Mieter „A“ einen Carport haben will, dann muß er ihn selber bauen.
Daraufhin baute Mieter „A“ den Carport, dessen Material allerdings "Vermieter „B“ bezahlte.
Eine Arbeitsstundenentlohnung gab es nicht.
Urzustand würde also bedeuten, dass Mieter „A“ den Carport wieder zerlegt und die Einzelteile an der Seite aufstapelt.
— Wenn Mieter „A“ nun gehässig wäre, würde er den Carport wieder abbauen.
Die Arbeit macht er sich dann auch noch - nach dem Entfernen des riesigen Steingartens. *lach*

Dennoch hätte Vermieter „B“ bei Genehmigung des Steingartens dazu sagen können, dass beim Auszug alles in den Urzustand gebracht werden muß.
Mieter „A“ hätte sich den Bau des Steingartens noch mal überlegt.


Mal abwarten wie es weiter geht.
Notfalls wendet sich Mieter „A“ an den Mieterbund und bittet dort um Unterstützung.

Freundliche Grüße

setzt dich mit dem mieterbund in verbindung, der gärtner kann
nicht zu deinen lasten gehen, zumal du nicht darüber
informiert wurdest und du keine möglichkeit auf nachbesserung

Gute Idee!

Mieter „A“ wird gleich nächste Woche beim Mieterbund mal vorbeischauen.

Informiert hat Vermieter „B“ den Mieter „A“ am Telefon, dass er einen Gärtner beauftragen will.
Eine Nachbesserungsaufforderung gab es dabei nicht.

Wie schon erwähnt, geht es Vermieter „B“ mit dem Rasen einfach nicht schnell genug.
Am Liebsten hätte Vermieter „B“ Rollrasen gehabt.
Das hat er bei Wohnungsübergabe vorgeschlagen.

Damit Mieter „A“ seine Kosten so gering wie möglich halten kann hat er sich nach langem hin und her mit Vermieter „B“ auf Rasenansähen geeinigt.


Morgen fährt Mieter „A“ nocheinmal zum alten Gründstück und macht ein paar Fotos vom angesähten Rasen.
Besser was in der Hand haben.

Freundliche Grüße

LM

Hi, LadysNight :wink:

(wohl nicht meher so ganz verzweifelt :wink: )

Die Aufgabe den Rasen anzusähen haben Mieter „A“ und Vermieter
„B“ schriftlich bei Wohnungsübergabe im Protokoll
festgehalten!

Ist ja auch erfolgt, wie beschrieben.

Allerdings stand da nicht drin wie lange der Rasen wachsen
soll bis die Restsumme ausgezahlt wird.

Was nicht vereinbart wurde kann nicht gefordert werden-

Gute Idee Nachbarn „C“ um eine schriftliche Stellungnahme zu
bitten.
Mieter „A“ ist sich nur nicht ganz sicher, ob Nachbar „C“ das
auch machen würde.
Nachbar „C“ dreht gern nach dem Wind.

Dann ist das eben noch wichtiger dies doch vor dem VM zu tun.

Morgen fährt Mieter „A“ noch einmal zum alten Grundstück und
macht ein paar Fotos vom angesähten Rasen.

gut

Stopp, hier muüsste der VM den M zu einer Nachbesserung mit
Frist auffordern. Wenn dies nicht geschehen ist, sind die
Forderungen des VM unwirksam.

Eine Aufforderung zur Nachbesserung hat Mieter „A“ nicht
bekommen.
Weder bei dem Telefonat noch schriftlich.

Wie gesagt unterbleibt eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung ist der M zu nichts weiter…

Wie schon erwähnt geht es Vermieter „C“ einfach nicht schnell
genug mit dem Rasen.

kann sein, muß aber nicht, alles Spekulationen, die später keinen interessieren…

Was allerdings nicht rechtfertigt, einen Gärtner zu
beauftragen und die Kosten auf Mieter „A“ umzulegen!!!

Ein fachmännischer Rat wäre sicher angebracht, allerdings will
Mieter „A“ überhaupt nichts mehr investieren.
Ein Fachmann kostet Geld und Mieter „A“ sieht überhaupt nicht
ein, nur wegen der Sturheit des Vermieter „B“ noch Geld
auszugeben.

Dann wird M A wohl im Ungewissen abwarten was der VM nun so tun gedenkt.

Glauben und Wissen…
Mieter „A“ weiß: dass die Frau von Vermieter „B“ hinter dem
ganzen Streß steck. Alle Unzufriedenheit und Bemängelungen
gehen von Vermieterin „B“ aus.
An allem hat und hatte sie etwas auszusetzen. Wechseljahre?
*fg*

*g*
Wie gesagt, interessiert keinen Richter etc. Es zählen nur Fakten.

Der Carport wurde Mieter „A“ bei Einzug zugesichert.

Schriftlich wäre hier von Vorteil, weil dies ein Beweis wäre den nicht wieder abbauen zu müssen.

Im Mietverlauf, hieß es plötzlich: also wenn Mieter „A“ einen
Carport haben will, dann muß er ihn selber bauen.

Kann passieren, wenn nicht schriftliches da ist.

Daraufhin baute Mieter „A“ den Carport, dessen Material
allerdings "Vermieter „B“ bezahlte.

ein Kompromiss

Eine Arbeitsstundenentlohnung gab es nicht.

wäre dann ja kein Kompromiss mehr

Urzustand würde also bedeuten, dass Mieter „A“ den Carport
wieder zerlegt und die Einzelteile an der Seite aufstapelt.
— Wenn Mieter „A“ nun gehässig wäre, würde er den Carport
wieder abbauen.

hmm, wie gesagt die genaue Vertragslage sollte beweisbar sein

Die Arbeit macht er sich dann auch noch - nach dem Entfernen
des riesigen Steingartens. *lach*

Tja, diesen Sport hat der M A selber gewählt.

Dennoch hätte Vermieter „B“ bei Genehmigung des Steingartens
dazu sagen können, dass beim Auszug alles in den Urzustand
gebracht werden muß.
Mieter „A“ hätte sich den Bau des Steingartens noch mal
überlegt.

klar

Mal abwarten wie es weiter geht.
Notfalls wendet sich Mieter „A“ an den Mieterbund und bittet
dort um Unterstützung.

vlg MC

Vermieter kippt angesähten Rasen wieder zu.
Hallo… Mc Leo, Hallo liebe Interessierte.

Mieter „A“ ist geschockt.

Bei der Besichtigung des Grundstückes stellte Mieter „A“ fest, dass Vermieter „B“ gerade dabei war Humus auf den bereits gut gewachsenen Rasen zu verteilen und neuen Rasen darauf anzusähen.

Da Vermieter/in „B“ gerade vor Ort waren ließ sich ein Streitgespräch nicht vermeiden. Vermieter „B“ will nun die Materialkosten + seine geleisteten Arbeitsstunden mit der Restkaution verrechnen.

Mieter „A“ ist fast aus den Socken gekippt und hat alles auf Fotos festgehalten!!!

Vermieter „B“ begründete seine Maßnahme damit, dass Mitte Juli ein Nachmieter einzieht, dem er „einen solchen Rasen“ nicht zumuten könne.
Was für ein Irrsinn…
Der neuangesähte Rasen braucht jetzt erst recht seine Zeit neu zu wachsen…

Eine solche Vorgehensweise will Mieter „A“ auf keinen Fall dulden.
Vermieter „B“ glaubt sich im Recht und meinte, dass es dann wohl richterlich geklärt werden müsse.

Mieter „A“ wird sich gleich nächste Woche an den Mieterbund wenden.
Mieter „A“ hofft natürlich, dass er im Recht ist.
Gute 400 Euro hat heutzutage niemand zu verschenken.

Lustigerweise war Vermieter „B“ zum Ende des Streitgespräches mit Mieter „A“ so sauer, dass er zusätzlich verlangte, Mieter „A“ solle noch die gesamte Hecke schneiden.

Glücklicherweise hat Mieter „A“ ein von Vermieter „B“ unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll in dem lediglich steht „Balkon/Terrase: Rasen ansähen“
Auf das Hecke schneiden hat Vermieter „B“ bei Übergabe nämlich bereits verzichtet.

Mieter „A“ hofft inständig, dass sich für ihn alles zum Guten wendet.
2 schlaflose Nächte hat Mieter „A“ bereits hinter sich.

Weiß eigentlich jemand ob man für den Mieter entstandene Kosten z.B. für Mieterbund beim Vermieter mit geltend machen kann?

Es grüßt ganz herzlich
Die Lady mit bereits zerzaustem Haar

hi,

Mieter „A“ ist geschockt.

Einfach mal versuchen ruhiger zu werden…

Mieter „A“ ist fast aus den Socken gekippt und hat alles auf
Fotos festgehalten!!!

auch gut

Vermieter „B“ begründete seine Maßnahme damit, dass Mitte Juli
ein Nachmieter einzieht, dem er „einen solchen Rasen“ nicht
zumuten könne.

eine Meinungsäußerung ist hier noch erlaubt

Was für ein Irrsinn…
Der neuangesähte Rasen braucht jetzt erst recht seine Zeit neu
zu wachsen…

Eine solche Vorgehensweise will Mieter „A“ auf keinen Fall
dulden.
Vermieter „B“ glaubt sich im Recht und meinte, dass es dann
wohl richterlich geklärt werden müsse.

daruf kann es auch hinauslaufen

Mieter „A“ wird sich gleich nächste Woche an den Mieterbund
wenden.

ok

Mieter „A“ hofft natürlich, dass er im Recht ist.
Gute 400 Euro hat heutzutage niemand zu verschenken.

Nun, wenn dabei die Gesundheit auf der Strecke bleibt, ist es das wert?

Lustigerweise war Vermieter „B“ zum Ende des Streitgespräches
mit Mieter „A“ so sauer, dass er zusätzlich verlangte, Mieter
„A“ solle noch die gesamte Hecke schneiden.

mündlich gehr hier gerad schon mal gar nichts
Bei soviel Emotionen scheint eine gütliche Einigung seher fraglich.

Glücklicherweise hat Mieter „A“ ein von Vermieter „B“
unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll in dem lediglich
steht „Balkon/Terrase: Rasen ansähen“
Auf das Hecke schneiden hat Vermieter „B“ bei Übergabe nämlich
bereits verzichtet.

Verspätete Schadensersatzfoderungen könnten schon noch geltend gemacht werden, wenn sie versteckt waren.

Mieter „A“ hofft inständig, dass sich für ihn alles zum Guten
wendet.

wenn noch ein Wunder geschieht

2 schlaflose Nächte hat Mieter „A“ bereits hinter sich.

Mieter A sollte sich dringend solche Geldlapalien nicht so zu Herzen nehmen. Schlecht füs Aussehen :wink:

Weiß eigentlich jemand ob man für den Mieter entstandene
Kosten z.B. für Mieterbund beim Vermieter mit geltend machen
kann?

Eher nicht, für die Unwissenheit kann doch keiner was. Erst bei wirklich entstandener Kosten zB bei einem Prozess wird auf dem Verlierer abgerechnet.

Es grüßt ganz herzlich
Die Lady mit bereits zerzaustem Haar

HIhi, so wie bei einem Stromschlag :wink:

vlg MC