Mietvertragsänderung/neuer Vermieter

Herr x hatte vor Jahren eine günstiger Miete, seiner kleinen Rente angepasst, bekommen. Das Zusatzschreiben lautet: Ab Datum xxx Euro Miete inkl. Nebenkosten bis auf weiteres.
Jetzt bekommt er einen neuen Vermieter. Herr x hat Angst, daß sich sein günstiger Vertrag ändern könnte. Ist dies möglich?

§ 566 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Gruß

Stefan

und was bedeutet: Bis auf weiteres!

Hallo,

und was bedeutet: Bis auf weiteres!

vorredner hat m.E. Tehma verpasst, Kauf bricht Mietrecht nicht.
Eine Miete kann aber angehoben weden - um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen. Wenn die Wohnung günstiger ist wird diese vermutlich unter dem Mietspiegel liegen. VM kann die Miete alle 3 Jahre um 20% erhöhen. M wird eine Austellung hiervon bekommen und um seine Zustimmung/Unterschrift gebeten, wobei gebeten nett gesagt ist. Sollte er es nicht machten müsste VM darauf klagen.

Grüße