A hat ein schriftliches Wohnungsangebot einer Wohnungsbau
bekommen. Die Wohnung besichtigt und hat ihr gefallen. Sie hat das
Angebot unterschrieben das sie die wohnung haben möchte und ab wann.
Wenn sie jetzt doch nicht möchte muß sie die wohnung
nehmen.Ist das Angebot bindend? Der Vermieter will A den Vorvertrag zusenden.
Auch hallo,
da ein Vorvertrag erst noch unterschrieben werden soll, kann man wohl davon ausgehen, dass das bekundete Interesse nicht mit einer Verpflichtung verbunden war.
Gruß!
Horst