hallo. eine frage. a hat ende januar ihr
mietverhältnis in einer 2er wg geküngit. 3 monate kündigungsfrist
gerecht eingehalten was heißt zum 30.04. war der vertrag für a ausgelaufen.
mittlerweile haben wir juni und a hat von der kaution immer noch
nichts gesehen. b der ehemalig mitbewohner von a ist
in der wohnung geblieben. muss b jetzt die kaution an a zahlen oder
der vm? weder b noch vm reagieren auf die anrufe von a und auch
auf die briefe bekommt a keine antwort. kann a die kaution
einklagen?
danke euch liebe grüße