Guten Tag,
folgende Sachlage:
Mieter A zieht Ende 2007 aus der ehelichen Wohnung aus, bleibt aber im Mietvertrag stehen, weil noch ein Kind in der Wohnung lebt, welches Person A leider beim Auszug nicht mitgegeben wird.
Mieter B bleibt mit dem einen Kind in der Whg, verursacht Mietschulden.
Kurz vor der Räumungsklage bekommt Mieter B die Kurve, findet mit Kind eine neue Wohnung, Februar 2009 !!
Mieter A wird mit Mieter B verurteilt, für die offenen Mietschulden und alle nach Urteilsfällung ebenfalls evtl ausstehenden dann anfallenden Kosten.
Nun war das Gerichtsurteil Anfang des Jahres, jedoch ist Mieter B erst einige Monate später ausgezogen, und leider fielen weitere Mietschulden an.
Kann dieses Urteil von Mieter A irgendwie angefechtet werden, weil Mieter A eben so gar nichts mit den Mietschulden von Mieter B zu tun hat?
Da Mieter B sowieso schon eine EV geleistet hat, treten nun die Gläubiger an Mieter A heran, und Mieter A möchte nicht für die von Mieter B verursachten Schulden aufkommen müssen.
Mieter B hat anfangs noch Raten gezahlt, kann denen aber nun nicht mehr nachkommen. Mieter A ist bemüht, kleinere Raten evtl zu zahlen, aber ist doch uneinsichtig, überhaupt für diese „Fremd-Schulden“ aufkommen zu müssen, verständlicherweise.
Mieter A möchte aus alldem rausgehalten werden. Die Scheidung zu Mieter B ist ebenfalls im Herbst gegeben.
Mieter A sind auch keinerlei Schreiben vorab zugekommen, da der neue Wohnort mehrere 100 Kilometer von Mieter B und der damaligen Whg entfernt lag, und die neue Anschrift nicht berücksichtigt wurde, sowie die Ladung, und auch das Gerichtsurteil Mieter A nicht zugestellt worden sind.
Für jede hilfreiche Antwort oder Gedankengang bin ich sehr dankbar!