Haftbar für Mietschulden von Partei B?

Guten Tag,

folgende Sachlage:

Mieter A zieht Ende 2007 aus der ehelichen Wohnung aus, bleibt aber im Mietvertrag stehen, weil noch ein Kind in der Wohnung lebt, welches Person A leider beim Auszug nicht mitgegeben wird.
Mieter B bleibt mit dem einen Kind in der Whg, verursacht Mietschulden.

Kurz vor der Räumungsklage bekommt Mieter B die Kurve, findet mit Kind eine neue Wohnung, Februar 2009 !!

Mieter A wird mit Mieter B verurteilt, für die offenen Mietschulden und alle nach Urteilsfällung ebenfalls evtl ausstehenden dann anfallenden Kosten.

Nun war das Gerichtsurteil Anfang des Jahres, jedoch ist Mieter B erst einige Monate später ausgezogen, und leider fielen weitere Mietschulden an.

Kann dieses Urteil von Mieter A irgendwie angefechtet werden, weil Mieter A eben so gar nichts mit den Mietschulden von Mieter B zu tun hat?

Da Mieter B sowieso schon eine EV geleistet hat, treten nun die Gläubiger an Mieter A heran, und Mieter A möchte nicht für die von Mieter B verursachten Schulden aufkommen müssen.
Mieter B hat anfangs noch Raten gezahlt, kann denen aber nun nicht mehr nachkommen. Mieter A ist bemüht, kleinere Raten evtl zu zahlen, aber ist doch uneinsichtig, überhaupt für diese „Fremd-Schulden“ aufkommen zu müssen, verständlicherweise.
Mieter A möchte aus alldem rausgehalten werden. Die Scheidung zu Mieter B ist ebenfalls im Herbst gegeben.

Mieter A sind auch keinerlei Schreiben vorab zugekommen, da der neue Wohnort mehrere 100 Kilometer von Mieter B und der damaligen Whg entfernt lag, und die neue Anschrift nicht berücksichtigt wurde, sowie die Ladung, und auch das Gerichtsurteil Mieter A nicht zugestellt worden sind.

Für jede hilfreiche Antwort oder Gedankengang bin ich sehr dankbar!

Hallo MissMarpelx,

Verträge sind einzuhalten, das ist nunmal grundsätzlich so. Man kann nicht einfach Verpflichtungen ablehnen mit der Begründung, man habe die Leistung ja gar nicht in Anspruch genommen.

Es ist eigentlich leicht verständlich, wenn man sich mal vorstellt, beide Mietparteien hätten die Wohnung einfach vor langer Zeit verlassen…

Da der Vertrag nicht geändert oder gekündigt wurde, bleiben alle Vertragsparteien haftbar.

Gruß!

Horst