Hallo,
mal angenommen Mieter X will ausziehen und hat die Wohnung einwandfrei aufgeräumt und sauber gemacht. Allerdings gibt es da ein Problem. Der Herd (Alter: mehr als 20 Jahre) hat noch während der Mietzeit (wahrscheinlich aus Altersgründen) seine volle Funktionstüchtigkeit aufgegeben. Dies wurde bereits an den Vermieter Y herangetragen und es wurde gefragt, wie weiter verfahren werden sollte. Daraufhin wollte Vermieter Y einen Klempner vorbeischicken lassen. Dies ist allerdings nicht geschehen. Mieter X hat Vermieter Y wiederholt darauf hingewiesen, dass der Herd nicht mehr funktioniert. Dennoch kam niemand vorbei um sich das Problem anzuschauen. Jetzt geht es darum, ob Vermieter Y berechtigt ist einen neuen Herd zu kaufen und die Kosten dafür von der Kaution abziehen darf.
Muss der Mieter X eigentlich überhaupt etwas zahlen oder kann aufgrund des Alters des Herdes (mehr als 20 Jahre) nicht argumentiert werden, dass der Herd früher oder später sowie so ersetzt werden muss und deshalb der Mieter X nicht für den neuen Herd aufkommen muss?
Vielen Dank für eure Hilfe
Beste Grüße
Anfänger2
Servus!
Meine Meinung ist das der Vermieter dafür zuständig ist Mängel an der vermieteten Sache zu beheben, wozu auch ein zur/m Wohnung/Haus gehörender Herd zählt. Wahrscheinlich wäre der Mieter wegen des defekten Herds sogar zu Mietminderung berechtig gewesen.
Da der Mieter den Mangel bereits angezeigt hat, der Vermieter also davon Kenntnis hat (es existiert hoffentlich auch ein Papier darüber) braucht sich der Mieter keine Sorgen machen einen neuen Herd finanzieren zu müssen, außer er hat den Herd absichtlich beschädigt. Dann würde u.U. die Haftpflichtversicherung (des Mieters) den Zeitwert ersetzten.
Grüße
karline
Hallo,
wurde der Herd mitvermietet, trägt der Vermieter die Kosten des Unterhalts.
Sofern der Vermieter bei Auszug des Mieters Geld für den nicht funktionstüchtigen Herd haben möchte, müsste der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Herd beschädigt hat. Zu ersetzen wäre dann der Zeitwert. Bei einer Nutzungsdauer von über 20 Jahren dürfte der Zeitwert bei Null liegen.
Hi,
in diesem Link wird es ganz gut beschrieben:
http://www.welt.de/finanzen/article3423513/Wann-zahl…
Gruß
Tina