hallo liebes forum!
mal angenommen, ein mieter einer wohnungsgesellschaft zieht innerhalb dieser gesellschaft um, in eine andere wohnung…
und er sollte seine „alte“ wohnung entweder ohne tapeten oder weiß gestrichen übergeben UND bekäme aber auch wieder nur eine wohnung ohne tapeten…müsste diese also auch noch renovieren…
wäre das zulässig, sozusagen 2mal ackern zu müssen, bei aus,- und bei einzug?
würde übrigens nicht im vertrag stehen, händele die gesellschaft eben so…?
freue mich auf antworten
))
Hallo
Ich verstehe nicht warum irgendjemand Papier an die Wände klebt…
Also, die Tapeten müssen runter! Warum sollte das der Nachmieter machen? Wer das Zeugs ranpappen kann soll das Zeugs auch abmachen! Punkt.
Weisse Wände sind renoviert! Wozu also nochmal renovieren? Alle Mieter sollten auch an`s Ausziehen denken, und nicht meinen, „der nächste Mieter soll den Mist übernehmen“. Gilt auch für Teppichböden (geklebt)!
Gruss vonsales
P.S Weisse Wände (meinetwegen auch blau oder violett) ein paar Bilder und andere Sachen aufhängen, ich finde das 100 mal schöner als Tapeten!
Hi,
mal angenommen, ein mieter
Hmm, ist der M wirklich M, oder ist er eher ein Gesellschafter der Wobau? WEnn der M Anteile besitzt ist er eben kein M. Wenn kein M da ist greift wohl auch ds Mietrecht nicht.
einer wohnungsgesellschaft zieht
innerhalb dieser gesellschaft um, in eine andere wohnung…
Schön, dass die Wobau dies mitmacht, es ist nicht selbstverständlich.
und er sollte seine „alte“ wohnung entweder ohne tapeten oder
weiß gestrichen übergeben UND bekäme aber auch wieder nur eine
wohnung ohne tapeten…müsste diese also auch noch
renovieren…
Einige Wobaus haben solche Spielregeln.
wäre das zulässig, sozusagen 2mal ackern zu müssen, bei aus,-
und bei einzug?
Der Anteileigner kann noch viel mehr…
würde übrigens nicht im vertrag stehen, händele die
gesellschaft eben so…?
Wie gesagt, wird denn Miete fällig?
freue mich auf antworten
))
*g*
vlg MC
der mieter ist in einer wohnugsgenossenschaft und musste anteile bezahlen statt deponat, aber ansonsten zahlt der mieter ganz normal seine miete…ist also mieter, richtig?
mit tapete meinet ich rauhfaser…mein fehler 
also, die jetzige wohnung wäre mit weißer rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen (und ein raum pastell hellgrün). die neue hätte wieder nackte wände, die ja auch erstmal gestrichen oder wieder mit rauhfaser tapeziert werden müssten. ich würde die wände dann einfach streichen ohne vorher zu tapezieren.
es müsste ja in beiden wohnungen renoviert werden. ich kannte es immer so, auf dem freien wohnungsmarkt, dass man entweder bei auszug reniviert und in eine renovierte whg dafür einzieht oder man zieht einfach aus der alten whg aus, renoviert dafür eben die neue…
danke für weitere antworten
))
hallo liebes forum!
hallo
mal angenommen, ein mieter einer wohnungsgesellschaft zieht
innerhalb dieser gesellschaft um, in eine andere wohnung…
ist wie wenn er den Vermieter wechselt, d.h. u.U. können die Anteile, die anstelle Kaution fällig wurden, sich erhöhen…
und er sollte seine „alte“ wohnung entweder ohne tapeten oder
weiß gestrichen übergeben
u.U. hinfällig. Informier dich über die BGH-Entscheidung Stichwort: „Farbwahlklausel“
UND bekäme aber auch wieder nur eine
wohnung ohne tapeten…müsste diese also auch noch
renovieren…
Was hat denn die eine Whg. mit der anderen zu tun? - aus meiner Sicht nichts. Das musst du schon verhandeln, vereinbaren oder wie auch immer…
wäre das zulässig, sozusagen 2mal ackern zu müssen, bei aus,-
und bei einzug?
Seltsame Frage! Du und der Vermieter legt doch den jeweiligen Vertrag fest!
Wenn du dich im Vertrag mit dem Vermieter festlegt hast, bei der „alten“ Whg. beim Auszug zu streichen (und die Vereinbarung noch rechtswirksam ist) hattest du es vermutlich nicht beim Einzug getan und bei der „neuen“ Whg. dich mit dem Vermieter einigst beim Einzug zu renovieren ist das auch Euere Vereinbarung im Vertrag. Hättest du bei der alten Whg. beim Einzug renoviert, müsstest du vermutlich nicht beim Auszug und somit jetzt nur ein Mal. Die Entscheidung war und ist von dir zu treffen und hat mit „zulässig“ nichts zu tun.
würde übrigens nicht im vertrag stehen, händele die
gesellschaft eben so…?
freue mich auf antworten))
Wenn ganz sicher nichts im Vertrag steht ist renovieren Vermieter-Sache, aber das glaube ich nicht, dass ihr keine Vereinbarungen getroffen bzw. festgelegt habt -woher denn dann deine Zitate, was du zu tun oder zu lassen hättest?
Und wenn Dich Vereinbarungen entlasten/belasten, solltest du ggf. daran Interesse haben, dies auch schriftlich zu fixieren, sonst weisst du beim nächsten Wohnungswechsel wieder nicht, was deine Aufgabe ist und was nicht 
Viel Erfolg und guten Umzug 
angenommen, es stünde nichts weiteres in beiden verträgen (im jetztigen und im neuen) außer diese klausel über schönheitsreperaturen, wo alle 3 jahre, bzw. alle 5 jahre bestimmte räume renoviert werden sollen.
die ist aber doch laut neuem mietgesetz hinfällig oder nicht?
etwas anderen stünde nicht im vertrag. es würde nur mündlcih mitgeteilt, dass die genossenschaft bei der endabnahme der wohnung die jetztige whg eben entweder geweißt oder ohne tapeten zurücknähme und die neue wohnung auch unrenoviert übergeben würde…
angenommen, es stünde nichts weiteres in beiden verträgen (im
jetztigen und im neuen) außer diese klausel über
schönheitsreperaturen, wo alle 3 jahre, bzw. alle 5 jahre
bestimmte räume renoviert werden sollen.
So wie du das formulierst steht es 100% in keinem Vertrag, soll heißen, ist es kein Zitat. Folglich:
Ob die im Vertrag fixierte Vereinbarung noch rechtswirksam ist hängt exakt(!) vom Wortlaut bzw. Bedeutung ab.
Im Prinzip geht es darum, dass in deinem Fall der Mieter nicht unangemessen benachteiligt wird, bzw. ihm eine nahezu unzumutbare oder unverhältnismäßige Regelung auferlegt wurde.
Wenn du die Auswahl zwischen Tapeten weg, oder weissen… hast, klingt(!) das nach keiner unangemessenen Benachteiligung, aber wer hier nicht einmal ein paar Sätze genau abschreiben bzw. zitieren kann, dem kann auch schwer Tipps gegeben werden. Um genau zu sein, dann lies doch selbst nach z.b. im Internet
die ist aber doch laut neuem mietgesetz hinfällig oder nicht?
Von einem Mietgesetz weiss vermutlich niemand etwas.
etwas anderen stünde nicht im vertrag. es würde nur mündlcih
mitgeteilt, dass die genossenschaft bei der endabnahme der
wohnung die jetztige whg eben entweder geweißt oder ohne
tapeten zurücknähme und die neue wohnung auch unrenoviert
übergeben würde…
Ja ja, und im Vertrag soll überhaupt nichts stehen… wers glaubt^^
Weißt du, du willst dich nicht an Vereinbarungen halten mit deinem Vermieter, die du eh nur ungefähr weisst. Und jetzt suchst du auch noch andere, die sich für dich abmühen. Das finde ich keine gute Einstellung, weder dem Vertragspartner ggü., noch dem Forum hier.
Hilfe sollte bekommen, wer Hilfe braucht und nicht wer sich drücken will, oder zu faul ist, sich zu bemühen 
himmel jetzt reiß dich aber mal zusammen… in was für einem stil schreibst du hier denn?
ich habe eine sachlliche frage gestellt - mehr nicht. wenn du nicht antworten kannst oder willst, laß es doch einfach.
dein verhalten finde ich widerum schade für dieses forum!
Hi,
der mieter ist in einer wohnugsgenossenschaft und musste
anteile bezahlen statt deponat,
Anteile sind üblich.
aber ansonsten zahlt der
mieter ganz normal seine miete…ist also mieter, richtig?
Kommt darauf an was in seinem Vertrag steht.
vlg MC