wenn man aus einer Wohnung (fristgerecht) ausgezieht wird üblicherweise eine Übergabe mit Übergabeprotokoll und Ablesung aller Zähler (Warmwasser, Heizung, Wasser, etc.) durchgeführt. Wenn nach dem Auszug in der Mitte des Jahres ein anderer Mieter die Wohnung bezieht, wie ist die Abrechnung der einzelnen Nebenkosten geregelt?
Darf bei der Nebenkostenabrechnung der Warmwasserverbrauch des gesamten Jahres dieser Wohnung über einen Schlüssel auf die beiden Mieter aufgeteilt werden, obwohl der Verbrauch über den Zählerstand bekannt ist?
wenn man aus einer Wohnung (fristgerecht) ausgezieht wird
üblicherweise eine Übergabe mit Übergabeprotokoll und Ablesung
aller Zähler (Warmwasser, Heizung, Wasser, etc.) durchgeführt.
Wenn nach dem Auszug in der Mitte des Jahres ein anderer
Mieter die Wohnung bezieht, wie ist die Abrechnung der
einzelnen Nebenkosten geregelt?
die Fixkosten (Grundsteuer, Versicherungen usw.) werden anteilig nach Monaten Mietdauer abgerechnet.
Darf bei der Nebenkostenabrechnung der Warmwasserverbrauch des
gesamten Jahres dieser Wohnung über einen Schlüssel auf die
beiden Mieter aufgeteilt werden, obwohl der Verbrauch über
den Zählerstand bekannt ist?
Wenn die Verbrauchskosten üblicherweise nach Zählerständen abgerechnet werden, dann muß das auch bei Mieterwechsel so gemacht werden.