Hallo erstmal…!
In einem Mietvertrag steht folgende Klausel:
Auflagen für den Mieter…Bei Beendigung des Mietverhältniss sind alle Räume fachgerecht zu renovieren.Alle Wände sind mit weiß gestrichener Raufasertapete zu versehen.
Die Frage:
Sollte man dann in jedem Fall die Tapete wechseln, oder nur überstreichen.
Die aktuelle Tapete ist zwar schon mehrfach gestrichen, der Zustand jedoch i.O .Natürlich wird der Vermieter sein Interesse an neuer Tapete äussern, der ausziehende Mieter versucht den Aufwand gering zu halten.
Das Streichen wird ein Maler übernehmen (fachgerecht).
Kann man bei Raufaser sagen: jetzt muss sie runter? Einer wird sie überstreichen, der andere wird sie nach dem zweiten mal erneuern
Danke im Voraus, Rollo
