Was muss von übernommen werden?

Hallo liebe WWW-Mitglieder!
Nehmen wir mal an jemand hätte folgendes Problem:
Jemant hat von März 2008 bis März 2009 mit seiner damaligen Lebensabschnittsgefährtin in einer Wohnung gelebt (rein zufällig genau ein Jahr). Mittlerweile ist die Beziehung zu Ende. Nun kam natürlich die Abrechnung der Nebenkosten für den Zeitraum bis 31.12.08. Nachzahlung rein Heizung und Wasser 521 Euro (was den Herr des Hauses auch bei teils subtropischen Klimaverhältnissen über Winter nicht wundert). Zudem eine Nachzahlung über 101 Euro für Strom. In der Summe also ohne Erbsenzählerei 620 Euro. Die Stromkosten wurden direkt wegen Zahlungsziel beglichen. Bei Öl und Wasser konnte man eine Frist bzgl. Klärung mit der Ex beim Vermieter aushandeln. Er hat seiner damaligen Freundin per Post und SMS mitgeteilt, welche Kosten entstanden sind. Schriftlich wurde nichts zwischen ihnen vereinbart, wer wieviel von der Nachzahlung übernimmt. Zudem ist sie auf eigenes Verlangen aus dem damaligen Mietvertrag ausgeschieden.
Wie ihr euch denken könnt antwort Sie ihm nicht. Was kann man tun? Hat er überhaupt eine rechtliche Handhabe?

Was ratet ihr ihm?
Vorweg sei noch gesagt, dass er ihr keinen Betrag genannt hat, den sie übernehmen soll. Er hat ihr gesagt sie soll sagen was sie bereit ist zu übernehmen und er dann sagen würde ob das ok sei.

Hoffe ihr könnt ihm helfen!

Hallo,

der einzelne Mieter haftet gesamtschuldnerisch für den Vertrag. Das heißt, wenn mehrere Mieter in dem Vertrag stehen und einer kann nicht zahlen, dann muß das der andere tun.

Der VM hat Forderungen, die dann von Mieter A komplett beglichen werden müssen.

Wie der Mieter A an das Geld von Mieter B kommt ist dem VM egal.
Wenn zwischen A und B keine Vereinbarungen getroffen wurden, kann A nur hoffen von B Geld zu bekommen…

Gruß
Maja

Kann Mieter A (in meinem Beispiel er) also auch von sich aus sagen, dass er nicht zahlen kann? Wie läuft hier der Nachweis? Offenlegung der Kontodaten?
Gilt hier sozusagen das Recht „des Schnelleren“?
Wer zuerst sagt er kann nicht zahlen ist fein raus?

Hallo

was sind denn das für Ideen?
Wieso soll denn jetzt der VM für das persönliche Lebensrisiko der Mieter A und B aufkommen?

Als noch Friedefreudeeierkuchen herrschte, waren die tropischen Temperaturen für Mieter A ok und weil er sich mit Mieter B gezankt hat soll jetzt der VM dafür seinen Kopf hinhalten?

Der VM ist für die Leistung die A und B erhalten haben bereits in Vorkasse getreten und will nun seinerseits die Forderungen beglichen haben.

Er wird also dementsprechend bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und die Forderungen einklagen…diese Kosten gesellen sich zu dem ursprünglichen Betrag dazu, die dann ebenfalls der Mieter zu tragen hätte gegen den der Mahnbescheid erwirkt wurde…

Gruß
Maja

Hi,

die Fantasie um ums Bezahlen zu kommen ist schon zum Schmunzeln:

Kann Mieter A (in meinem Beispiel er) also auch von sich aus
sagen, dass er nicht zahlen kann?

Sagen der M A (wer auch immer) vieles, nur ob der VM dies glaubt ist eher fraglich.
Üblicherweise wendet sich ein VM an den Zahlungskräftigen und Greifbaren. Wenn dies ggf. durch die Gerichte gegangen ist und der M A sein Ehrenwort nein, ich habe nichts, (sprich Versicherung an Eides Statt) abgegeben hat, wendet der VM sich an den M B mit gleichen Mitteln. Die Kosten addieren sich natürlich für die säumigen Zahler dabei.

Wie läuft hier der Nachweis?

s. o.
Die Selbstauskunft wird vom Gericht erzwungen (imho auch mit Beugehaft), stellt sie sich nachträglich als unrichtig heraus, droht Gefängnis (so bis 3 Jahre) plus Kosten plus Forderung vom VMs Anwalt etc. Ehlich kein Spass.

btw:
Habe mal nebenbei mitbekommen wie aus 2 € vom Schwarzfahren ca.
2000 € wurden in ein paar Monaten. Es wollen eben alle mitverdienen bei der Unbekümmertheit (Dummheit) nicht zu zahlen.

Offenlegung der Kontodaten?

Nicht nur das, alle Hosen runter :wink:
auch pfändbares Gut, insbesondere Wertgegenstände (Auto etc.).

Gilt hier sozusagen das Recht „des Schnelleren“?

Der VM sucht sich einfach einen aus, so schnell kann kein M werden, auch mit Auto.
:wink:

Wer zuerst sagt er kann nicht zahlen ist fein raus?

Eher nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_S…

vlg MC

PS: Denke mal lieber darüber nach die halbe Kostenanerstattung von M B zu bekommen. Vielelicht liegen ja noch Sachen von Wert von/für M B greifbar herum…

1 „Gefällt mir“

Was muss von übernommen werden?
Hier kapiert irgendwie keiner so recht um was es eigentlich geht.
der vm soll aufgrund des auch privat freundschaftlichen verhältnisses nicht leer ausgehen. mieter a will lediglich nicht alleine für die entstandenen nebenkosten aufkommen müssen. zudem wer sagt das diese temperaturen für mieter a ok waren? in diesem fall entstanden zwischen mieter a und mieter b schon immer streitigkeiten.

Hier kapiert irgendwie keiner so recht um was es eigentlich
geht.

Hm…

der vm soll aufgrund des auch privat freundschaftlichen
verhältnisses nicht leer ausgehen. mieter a will lediglich
nicht alleine für die entstandenen nebenkosten aufkommen
müssen.

Dem VM ist es egal, von welchem Mieter er das Geld bekommt, aber bekommen muß er es, da er einen Anspruch darauf hat und den notfalls auch gerichtlich mit allen Konsequenzen für den Mieter durchsetzen kann.

Wie A und B sich untereinander einig werden, kann dem VM dabei egal sein.

zudem wer sagt das diese temperaturen für mieter a ok
waren? in diesem fall entstanden zwischen mieter a und mieter
b schon immer streitigkeiten.

Das betrifft ebenfalls nur A und B und hat mit dem VM nichts zu tun.

Gruß
Maja

genau das ist mir völlig klar. aufgrund der höhe der nachzahlung wurden den mietern ja auch teilzahlungen genehmigt.

frage ist doch nur, gibt es eine rechtliche grundlage der verteilung der kosten zwischen mieter a und b wenn keine schriftliche vereinbarung getroffen wurde?!
wie gesagt hat mieter a die abrechnung mieter b mit bitte um aussage über teilübernahme per post zukommen lassen. leider ohne antwort.
falls es einen generellen schlüssel für diese kosten gibt z.b. 50:50, wäre mieter a ja schon geholfen, da er eine rechtliche grundlage hätte.

meiner meinung nach kann es nicht sein, dass mieter a aufgrund der fehlenden schriftlichen vereinbarung voll auf den kosten sitzen bleibt und mieter b (der ja schließlich auch im mietvertrag stand) lachend aus der nummer rausgeht.

aber danke, ich glaube es wird langsam klar um was es geht. wie gesagt, seitens vm ist mit mieter a (der nach wie vor die wohnung bewohnt) alles im klaren.

es geht rein um mieter a und mieter b

Hallo,

Mieter A könnte es hierüber versuchen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html

Ob hier allerdings nur der Zeitraum bis A alleine den Mietvertrag übernahm relevant wäre, kann ich nicht beurteilen.

Forderungen müßte A dann ggfs. über einen gerichtlichen Mahnbescheid versuchen die Forderungen beizuholen.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html

Gruß
Maja