Mietzahlung erfolgt nicht vertragsgemäß

Hallo ihr lieben,

Ich habe eine Frage zum folgenden fiktiven Fall:

Eine Mieterin zahlt an ihren Vermieter nicht regelmäßig die anfallende Bruttomiete.

Sie hat zwar keine Mietrückstände, doch erfolgt die laufende Mietzahlung nicht wie vertraglich vereinbart zum dritten Werktag eines Monats (Zahlungseingang).

Bestenfalls hat der Vermieter die Miete zum 7. Werktag, grundsätzlich jedoch nicht früher (mitunter erfolgt die Zahlung sogar erst mit der Mietzahlung für den Folgemonat).

Die Mieterin wurde bereits mehrfach abgemahnt, ist jedoch der Ansicht als (erfolglose) Juristin das Recht für sich gepachtet zu haben.

Sie führt aus dass Sie keine Vertragsverletzung begeht, da sie den Überweisungsträger bis zum dritten Werktag bei der Bank einwirft.
Der Vertrag spricht jedoch von Zahlungseingang am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters.

Meine Frage:
Die Abmahnungen verlaufen stets ins Leere, gibt es eine andere Möglichkeit die Mieterin zur vertragsgemäßen Zahlung zu bewegen?
Die Erhebung von Mahngebühren ist ja leider nicht möglich, da meist kein Verzug vorliegt.

Kann der Vermieter die erfüllungshalbere Annahme der Zahlung per Überweisung ablehnen und auf eine Barzahlung bestehen?

Danke und viele Grüße

Die Mieterin wurde bereits mehrfach abgemahnt, ist jedoch der
Ansicht als (erfolglose) Juristin das Recht für sich gepachtet
zu haben.

Das wohl eher nicht, sondern wäre sie erfolgreich, hätte sie möglicherweise ihre Finanzen besser unter Kontrolle und würde dann auch pünktlich zahlen.
Allerdings kommt die „erfolglose“ bislang mit „ihrer Mentalität“ durch, VM nicht, fehlende Konsequenz (nur mal so feststell^^)

Sie führt aus dass Sie keine Vertragsverletzung begeht, da sie
den Überweisungsträger bis zum dritten Werktag bei der Bank
einwirft.
Der Vertrag spricht jedoch von Zahlungseingang am dritten
Werktag auf dem Konto des Vermieters.

Womit der VM Recht hat (aber das bringt VM trotzdem nicht das, was VM zufrieden stimmt^^)
Allerdings stimmt hier das Sprichwort Recht haben und Recht bekommen doch, nur fehlt es an der Konsequenz des VM bzw. wägt der VM eben vermutlich doch ab.

Meine Frage:
Die Abmahnungen verlaufen stets ins Leere, gibt es eine andere
Möglichkeit die Mieterin zur vertragsgemäßen Zahlung zu
bewegen?

Zinsen in Rechnung stellen und/oder kündigen.

Die Erhebung von Mahngebühren ist ja leider nicht möglich, da
meist kein Verzug vorliegt.

Wenn kein Verzug vorliegt, worüber beklagt sich dann der VM? Widerspruch zu oben!

Kann der Vermieter die erfüllungshalbere Annahme der Zahlung
per Überweisung ablehnen und auf eine Barzahlung bestehen?

Danke und viele Grüße

lol, will der VM tatsächlich monatlich auf der Matte stehen und Klingelsturm betreiben, wenn M, aber trotzdem nicht die Tür öffnet?^^
Mal die Kirche im Dorf lassen! Ist ärgerlich, und unschön, aber bislang gibts keinen Mietrückstand und anscheinend ansonsten ein friedliches Miteinander (was schon selten genug der Fall ist!)

Außerdem wie erklärt, es kann nach o.g. Mahnung Zinsen berechnen, und/oder kündigen. (ob die jeweilige Zinsforderung, in Rechnungstellung usw. das alles wert sind -kann sich der VM ja überlegen, bzw. mal kalkulieren. Und spätestens dann futsch, wenn er nur 1 Monat die Whg. leer stehen hat!)
Aus meiner Sicht, wird sich der Ärger und Aufwand usw. überhaupt nicht lohnen, genausowie ob VM bei Kündigung danach einen Mieter findet, der pünktlicher zahlt und sonst keinen Ärger macht.
Glaubt VM, dass die Wohnung mangelfrei ist? Die Annahme ist zu vermutlich 90% falsch, d.h. wenn er anfängt „kleinlich“ zu werden, kann M das auch, oder der/die Nachmieter sind es. - nur mal so als Gedankenanstoß!

Wenngleich ich das Verhalten deiner M nicht gut finde, muss VM trotzdem entscheiden, wie viel ihm der vorhandene Ärger wert ist und wie aussichtsreich eine „bessere Mieterin“ zu finden.
Schließlich beläuft sich sein Schaden im Kleinstbetrag und den kann er auch noch in Rechnung stellen, worüber regt VM sich also so auf, er muss ja nur fordern, was ihm zusteht. Sich zu ärgern, anstelle zu handeln muss er sich leider selbst an die Nase fassen und nicht ganz so herablassend auf M, die weiss sich nämlich im Gegensatz zu VM zu helfen. :wink:

Hallo,
zunächst danke für die Antwort, die jedoch leider grob fehlerhaft ist.

Meine Frage:
Die Abmahnungen verlaufen stets ins Leere, gibt es eine andere
Möglichkeit die Mieterin zur vertragsgemäßen Zahlung zu
bewegen?

Zinsen in Rechnung stellen und/oder kündigen.

Um Zinsen in Rechnung stellen zu können, muss der gesetzliche Zahlungsverzug vorliegen, dieser tritt 30-Tage nach Fälligkeit ein.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein sehr umständliches Unterfangen, welches im Rechtsstreit oft keine Aussicht auf Erfolg hat.
Zur Kündigung muss ein Mieter mit mindestens ZWEI Mieten im gesetzlichen ZAHLUNGSVERZUG sein.

Die Erhebung von Mahngebühren ist ja leider nicht möglich, da
meist kein Verzug vorliegt.

Wenn kein Verzug vorliegt, worüber beklagt sich dann der VM?
Widerspruch zu oben!

Falsch, siehe vorhergehenden Kommentar.

Kann der Vermieter die erfüllungshalbere Annahme der Zahlung
per Überweisung ablehnen und auf eine Barzahlung bestehen?

Danke und viele Grüße

lol, will der VM tatsächlich monatlich auf der Matte stehen
und Klingelsturm betreiben, wenn M, aber trotzdem nicht die
Tür öffnet?^^
Mal die Kirche im Dorf lassen! Ist ärgerlich, und unschön,
aber bislang gibts keinen Mietrückstand und anscheinend
ansonsten ein friedliches Miteinander (was schon selten genug
der Fall ist!)

Leider ist das Mietverhältnis alles andere als entspannt, aber das nur am Rande.

Hallo,

Um Zinsen in Rechnung stellen zu können, muss der gesetzliche
Zahlungsverzug vorliegen, dieser tritt 30-Tage nach Fälligkeit
ein.

Falsch: http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/con…
Ein Mieter ist bereits dann im Verzug, wenn die Miete nicht spätestens am 3.Werktag beim Vermieter ist.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein sehr
umständliches Unterfangen, welches im Rechtsstreit oft keine
Aussicht auf Erfolg hat.

Das hat schon Aussicht auf Erfolg, wenn man sich als Vermieter rechtzeitig einen Anwalt nimmt. Zumal dessen Rechnung zwar vom Vermieter vorgestreckt, aber - Bonität vorausgesetzt - vom (Ex-)Mieter bezahlt werden muss.

Zur Kündigung muss ein Mieter mit mindestens ZWEI Mieten im
gesetzlichen ZAHLUNGSVERZUG sein.

Falsch, siehe gleicher Link.

Leider ist das Mietverhältnis alles andere als entspannt, aber
das nur am Rande.

Dann ist ja eh’ keine Rücksicht mehr nötig.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Hallo,

zunächst danke für die Antwort, die jedoch leider grob
fehlerhaft ist.

Meine Frage:
Die Abmahnungen verlaufen stets ins Leere, gibt es eine andere
Möglichkeit die Mieterin zur vertragsgemäßen Zahlung zu
bewegen?

Zinsen in Rechnung stellen und/oder kündigen.

Um Zinsen in Rechnung stellen zu können, muss der gesetzliche
Zahlungsverzug vorliegen, dieser tritt 30-Tage nach
Fälligkeit ein.

In welchem Land? Hier gibt es § 286, BGB, bitte mal aufmerksam lesen. Hat die Juristin die „Nebelgranate“ mit den 30 Tagen geworfen? Clever von ihr :smile: Aber wenn sie mal einen Monat gar nicht zahlt und dann im nächsten nicht wie vereinbart, würde ich die Kündigung am nächsten Tag perönlich unter Zeugen einwerfen und dann einen ihrer Kollegen konsultieren, deren Honorar sie dann schlussendlich zu begleichen hätte.

Warum immer soviel Respekt vor Juristen?? Man munkelt, auch die kochen mit Wasser… :smile:

LG, der Kater

1 „Gefällt mir“

Ergänzung
Hallo,
noch ein Urteil zur Kündigung aufgrund mehrfach verspäteter Mietzahlungen: http://lexetius.com/2006,361 (ich hoffe, der Link funktioniert). Demnach sollte eine Kündigung (nach vorheriger Abmahnung!) auch hier möglich sein.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

siehe andere Antworten und hier noch ein paar Links:

BGH-Urteil 2006:
http://www.streifler.de/fristlose-kuendigung-wegen-w…

hier aktuelleres:
http://www.jurablogs.com/de/olg-duesseldorf-regelmae…

hier noch eine vorangegangene Erklärung aus 2005(!):
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

*wink*