Die Mieterin wurde bereits mehrfach abgemahnt, ist jedoch der
Ansicht als (erfolglose) Juristin das Recht für sich gepachtet
zu haben.
Das wohl eher nicht, sondern wäre sie erfolgreich, hätte sie möglicherweise ihre Finanzen besser unter Kontrolle und würde dann auch pünktlich zahlen.
Allerdings kommt die „erfolglose“ bislang mit „ihrer Mentalität“ durch, VM nicht, fehlende Konsequenz (nur mal so feststell^^)
Sie führt aus dass Sie keine Vertragsverletzung begeht, da sie
den Überweisungsträger bis zum dritten Werktag bei der Bank
einwirft.
Der Vertrag spricht jedoch von Zahlungseingang am dritten
Werktag auf dem Konto des Vermieters.
Womit der VM Recht hat (aber das bringt VM trotzdem nicht das, was VM zufrieden stimmt^^)
Allerdings stimmt hier das Sprichwort Recht haben und Recht bekommen doch, nur fehlt es an der Konsequenz des VM bzw. wägt der VM eben vermutlich doch ab.
Meine Frage:
Die Abmahnungen verlaufen stets ins Leere, gibt es eine andere
Möglichkeit die Mieterin zur vertragsgemäßen Zahlung zu
bewegen?
Zinsen in Rechnung stellen und/oder kündigen.
Die Erhebung von Mahngebühren ist ja leider nicht möglich, da
meist kein Verzug vorliegt.
Wenn kein Verzug vorliegt, worüber beklagt sich dann der VM? Widerspruch zu oben!
Kann der Vermieter die erfüllungshalbere Annahme der Zahlung
per Überweisung ablehnen und auf eine Barzahlung bestehen?
Danke und viele Grüße
lol, will der VM tatsächlich monatlich auf der Matte stehen und Klingelsturm betreiben, wenn M, aber trotzdem nicht die Tür öffnet?^^
Mal die Kirche im Dorf lassen! Ist ärgerlich, und unschön, aber bislang gibts keinen Mietrückstand und anscheinend ansonsten ein friedliches Miteinander (was schon selten genug der Fall ist!)
Außerdem wie erklärt, es kann nach o.g. Mahnung Zinsen berechnen, und/oder kündigen. (ob die jeweilige Zinsforderung, in Rechnungstellung usw. das alles wert sind -kann sich der VM ja überlegen, bzw. mal kalkulieren. Und spätestens dann futsch, wenn er nur 1 Monat die Whg. leer stehen hat!)
Aus meiner Sicht, wird sich der Ärger und Aufwand usw. überhaupt nicht lohnen, genausowie ob VM bei Kündigung danach einen Mieter findet, der pünktlicher zahlt und sonst keinen Ärger macht.
Glaubt VM, dass die Wohnung mangelfrei ist? Die Annahme ist zu vermutlich 90% falsch, d.h. wenn er anfängt „kleinlich“ zu werden, kann M das auch, oder der/die Nachmieter sind es. - nur mal so als Gedankenanstoß!
Wenngleich ich das Verhalten deiner M nicht gut finde, muss VM trotzdem entscheiden, wie viel ihm der vorhandene Ärger wert ist und wie aussichtsreich eine „bessere Mieterin“ zu finden.
Schließlich beläuft sich sein Schaden im Kleinstbetrag und den kann er auch noch in Rechnung stellen, worüber regt VM sich also so auf, er muss ja nur fordern, was ihm zusteht. Sich zu ärgern, anstelle zu handeln muss er sich leider selbst an die Nase fassen und nicht ganz so herablassend auf M, die weiss sich nämlich im Gegensatz zu VM zu helfen. 