Guten Tag,
jemand ist vor einigen Jahren in eine Wohnung gezogen, in deren Mietvertrag ein Gäste-WC stand. Faktisch war aber nur eine Abstellkammer vorhanden, da die Vormieter alles haben abbauen lassen. Nun braucht jemand doch das Gäste-WC, die Hausverwaltung weigert sich aber, die Kosten für den Einbau des Toilettenbeckens usw. zu übernehmen. Im Gegenteil, sie verlangen, dass jemand bis zum Auszug die Arbeiten selbst machen lassen muss, da sie bei der Übergabe das Gäste-WC haben möchten… wie soll jemand da vorgehen? Danke schon mal - susanne
Hallo,
was steht denn im Übergabeprotokoll vom Einzug?
Gruß
loderunner (ianal)
da steht nur, dass ein Gäste-WC zur Wohnung gehört, aber nichts weiter…
Hallo,
Tja, dann hat der Mieter schlechte Karten. Wenn er bestätigt, dass sich ein Gäste-WC beim Einzug in der Wohnung befindet und nicht ins Protokoll aufnehmen lässt, dass die Einrichtung fehlt… Genau dafür dient doch das Übergabeprotokoll.Da mmuss er wohl zahlen, sprich: den vertragsmäßigen Zustand herstellen (lassen).
Gruß
loderunner (ianal)
Es gilt der Zustand, der bei Einzug vorhanden war, und zwar egal, als was dieser Raum im Mietvertrag bezeichnet wird.
Wenn der Raum bei Einzug nur eine Besenkammer war, dann haben die Mieter keinen Anspruch auf den späteren Ausbau zu einem Gäste-WC.
Bauen die Mieter die Besenkammer selbst ein Gäste-WC ein, hat der Vermieter bei Auszug einen Anspruch auf Rückbau. Zuvor muss er über diese Maßnahme informiert werden und muss seine Einwilligung hierzu erteilen. Die Einwilligung kann er sogar davon abhängig machen, dass die Mieter eine Kaution als Sicherheit hinterlegen für einen Rückbau des Gäste-WCs.
der Raum war früher ein Gäste-WC, die Vormieter haben das umbauen lassen. Nun liegt alles zum Einbau bereit… also hat der Vermieter auch kein Recht, von jemanden zu verlangen, das Gäste-WC wieder einzubauen, oder? Verstehe ich das richtig? Der VM will ja, dass das wieder ein Gäste-WC wird, nur eben auf Kosten des Mieters… komisch…