Es ist ein Hausbesiter (HB). Gegenüber von unserem Grundstück ist ein Mietshaus, mehrere Parteien. Vermieter ist eine Wohnbaugesellschaft.
Seit mehr als drei Jahren schreiben der HB der Gesellschaft Aufforderungen, die großen Bäume zu stutzen oder zu entfernen. Viele große Äste hängen bei auf’s Grundstück des HB. Die bescheren jedes Jahr ca. 15kg (!!) Dreck (Laub, Blüten etc.). Außerdem klaut es dem Garten sehr viel Sonne und es muss ständig sauber gemacht werden. Ganz abgesehen von den Fenstern, die man im Frühjahr nach 2 Tagen schon wieder mit dem Hochdruckreiniger putzen könnten. Achja, und das Gartenhäuschen das unter den Bäumen steht, ist natürlich immer voll mit Vogelsche***.
Außerdem: Auf der einen Seite des Grundstückes sind Laubhecken. Seit ungefähr 1,5Jahren war der Hausmeisterservice nicht mehr da und hat sie nicht geschnitten. Letztes Jahr hat der HB sie selber geschnitten-vorher natürlich Aufforderung an die Gesellschaft- ohne Reaktion. Die Hecken haben aber auch nachweislich den Gehsteig behindert. Da konnte man nicht mehr dran vorbeilaufen. Ist zwar nur eine Seitenstraße aber egal!
Die Fragen zusammengefasst:
Kann der HB die Bäume nach Belieben stutzen? Natürlich nicht fällen… Immerhin ist seit vielen Jahren nichts passiert!?
Darf der HB die Hecken selber schneiden?
Wie lange sind angemessene Fristen die man der Wohnbaugesellschaft stellen kann?
Kann man von denenverlangen, dass innerhalb von 2Monaten die Sachen geschnitten werden? Wenn keine Reaktion kommt, was dann???
Einige Äste sind in knapp 5 Metern höhe auf dem Grundstück. Darf man die auch schneiden?
Hallo,
es geht bei solchen Problemen nicht um Laub oder Beschattung, rechtlich.
Erstmal kommt es auf das Bundesland an und dessen Vorschriften. Generell darf der Nachbar nichts am Baum schneiden, meine ich.
Doch es kommt auf die Groesse der Baeume / Straeucher und dem Abstand des Stammes von der Grenze an, ob sie ueberhaupt dort stehen duerfen.
Such mal zu Nachbarschaft Baum Hessen nach Vorschriften.
So wie hier im elften Abschnitt http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_4.html
Gruss Helmut
Seit mehr als drei Jahren schreiben der HB der Gesellschaft
Aufforderungen, die großen Bäume zu stutzen oder zu entfernen.
Viele große Äste hängen bei auf’s Grundstück des HB. Die
bescheren jedes Jahr ca. 15kg (!!) Dreck (Laub, Blüten etc.).
Außerdem klaut es dem Garten sehr viel Sonne und es muss
ständig sauber gemacht werden. Ganz abgesehen von den
Fenstern, die man im Frühjahr nach 2 Tagen schon wieder mit
dem Hochdruckreiniger putzen könnten. Achja, und das
Gartenhäuschen das unter den Bäumen steht, ist natürlich immer
voll mit Vogelsche***.
Es wird wohl darauf ankommen wie lange die Bäume schon geduldet wurden.
Bei einer akuten Störung vom Nachbargrundstück siehe BGB § 1004.
Außerdem: Auf der einen Seite des Grundstückes sind
Laubhecken. Seit ungefähr 1,5Jahren war der Hausmeisterservice
nicht mehr da und hat sie nicht geschnitten. Letztes Jahr hat
der HB sie selber geschnitten-vorher natürlich Aufforderung an
die Gesellschaft- ohne Reaktion. Die Hecken haben aber auch
nachweislich den Gehsteig behindert. Da konnte man nicht mehr
dran vorbeilaufen. Ist zwar nur eine Seitenstraße aber egal!
Emotionen helfen an der Lösung eher nicht.
Beweise wäre für diese Behauptungen von Vorteil.
Die Fragen zusammengefasst:
Kann der HB die Bäume nach Belieben stutzen? Natürlich
nicht fällen… Immerhin ist seit vielen Jahren nichts
passiert!?
Kommt darauf an s. o.
Darf der HB die Hecken selber schneiden?
dito
Wie lange sind angemessene Fristen die man der
Wohnbaugesellschaft stellen kann?
???
IdR haben Wobaus einen profesionellen Rechtsbeistand…
dh die wissen meist gut Bescheid. Wenn man mithalten möchte, bietet sich dies auch für den Kläger an.
Kann man von denen verlangen, dass innerhalb von 2Monaten
die Sachen geschnitten werden? Wenn keine Reaktion kommt, was
dann???
s. o.
Wer unangemessen abschneitet macht sich Schadensersatzpflichtig. Ist dies die Sache wert?
Einige Äste sind in knapp 5 Metern höhe auf dem Grundstück.
Darf man die auch schneiden?
Selber sollte man eher nicht, das ist etwas für Profis. Kurz, ohne Rechtstitel ein Wagnis.
vlg MC
PS:
Im Immobilien Brett wäre die Frage wohl besser aufgehoben.