Zinssatz für Mietkaution

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

Was ist wenn der Vermieter dies nicht nachweisen kann (will)? Welchen Zinssatz kann der Mieter dann fordern?

Noch eine Frage:
Ab wann ist der Vermieter mit Rückzahlung der Kaution im Verzug?

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
(Zinsen)
Zur Bank gehen, Kautionssumme nennen und Zinsen (ggfs. Zinseszinsen) ausrechnen lassen…

Der Link sollte deine Fragen über die Rechte des Mieters diesbezüglich beantworten:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/9…

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
(Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses)

Das Mietverhältnis ist bereits beendet.

Welche Zinsen kann der Mietern fordern (Zeitraum 2007, 2008) wenn der Auszahlung und Nachweis von Mietzinsen ausbleibt?

Nochmal:

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
Zitat:
_„War die Mietsicherheit entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht verzinslicht angelegt, steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz des Schadens wegen entgangener Zinsen für den Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses wenigstens in Höhe der gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB vorgeschriebenen Mindestverzinsung zu.“

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Zitat:
„(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“

Das heißt der VM muß den Mieter so stellen, als hätte er das Geld zu einem üblichen Zinssatz angelegt.
Welcher das in welchem Zeitraum und wie lange war, kann einem die Bank sagen.
Deshalb, zur Bank gehen, Kautionssumme und Dauer Nennen und Zinsen dort ausrechnen lassen._

Aus welchem Absatz liest du das heraus?

Verzug heisst, er muss Verzugszinsen zahlen.
Die sind um einiges höher als die gesetzlichen Kautionszinsen.
Der Vermieter kann ein berechtigtes Interesse haben die Kaution noch länger zu behalten. Warum dann sofort Verzug nach Mietende?

Ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich hätte gerne konkrete Zahlen.

Als Referenz lese ich immer wieder Postbank und Bundesbank http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitrei…

Ist das irgendwo (gerichtlich) bestätigt?

OK, Du meinst tatsächlich Verzug und nicht die einfache Rückzahlung der Kaution.

Der Vermieter gerät dann in Verzug, wenn er bei Fälligkeit auf Fristsetzung und Mahnung des Mieters die Kaution nicht zurückzahlt. Voraussetzung: Es gibt nach ausreichender Prüf und Überlegungsfrist keine weiteren Forderungen gegen den Mieter wie zB. Nebenkostennachzahlung, oder keine durch den Mieter mehr zu begleichenden Mängel…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
(Fristen für die Rückzahlung, Verzug)

Gruß
Maja