Kaputtes Fenster

Hallo,

eine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus ist schon recht alt ( Bj 1923) und es wurde die letzten 25 Jahre auch nicht viel an dem Haus gemacht. So sind z.B. die Fenster doch schon recht alt. Im Bad ist direkt unter dem Fenster ein Gasofen. Da der Winter dieses Jahr recht streng war, hat die Familie im Bad schön geheizt. Zumal sonst die Rohre einfriehren und es beim Duschen super kalt wäre.
Dabei ist das Fenster gesprungen. Bei -19°C Außentemperatur und einer molligen Wärme von ca. 23° C im Badezimmer, hat es das Fenster einfach nicht ausgehalten. Nun ist die Frage, wer für diesen Schaden aufkommt. Der Vermieter, oder die Mieter?
Nehmen wir mal an, es handelt sich um einer wirklich sehr nette und gesprächsbereite Vermieterin und auch die Mieter sind auch bereit sich zu einigen. Es geht nur darum wer generll zahlen muss. Die beiden Parteien werden sich dann schon entgegen kommen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende,

Gruß

jetzt im juni?

Ne, schon im Februar…

-)

Moin,
einfache Antwort:
Die Verursacher.
Da ich mal davon ausgehe, dass es seit 1923 schon öfters einen kalten Winter gab und wenn ich davon ausgehe dass seit damals auch schon mal im Winter geheizt wurde, wird es schwer sein zu beweisen, dass die VMin daran schuld ist.
Übrigens: Neue Fenster muss die VMin auch nicht einbauen, wenn sie nicht will. Und wenn, ist es eine Modernisierung und die kann auf die Miete aufgeschlagen werden.

vnA

Hallo,

Dabei ist das Fenster gesprungen. Bei -19°C Außentemperatur
und einer molligen Wärme von ca. 23° C im Badezimmer, hat es
das Fenster einfach nicht ausgehalten.

Vielleicht lag es daran, vielleicht auch einfach am Alter des Rahmens, der sich verzogen hat und deshalb das Glas zerstört.

Nun ist die Frage, wer für diesen Schaden aufkommt.

Ich kann beim besten Willen kein Verschulden des Mieters finden, heizen ist doch nicht verboten und sollte bei normal nutzbaren Fenstern auch kein Problem darstellen. Ergo zahlt der Vermieter. Er hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen und müsste ggf. ein Verschulden des Mieters nachweisen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Da ich mal davon ausgehe, dass es seit 1923 schon öfters einen
kalten Winter gab und wenn ich davon ausgehe dass seit damals
auch schon mal im Winter geheizt wurde, wird es schwer sein zu
beweisen, dass die VMin daran schuld ist.

Ach? Und warum müsste man das nachweisen?

Übrigens: Neue Fenster muss die VMin auch nicht einbauen, wenn
sie nicht will. Und wenn, ist es eine Modernisierung und die
kann auf die Miete aufgeschlagen werden.

Nur, wenn es eine Verbesserung und nicht einfach eine Reparatur darstellt. Und wenn die Maßnahme vorher angekündigt wird.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Da ich mal davon ausgehe, dass es seit 1923 schon öfters einen
kalten Winter gab und wenn ich davon ausgehe dass seit damals
auch schon mal im Winter geheizt wurde, wird es schwer sein zu
beweisen, dass die VMin daran schuld ist.

Ach? Und warum müsste man das nachweisen?

Vielleicht weil M vom VM etwas haben möchte? Und immer der, der etwas möchte muss beweisen warum der andere das bezahlen soll, oder habe ich da an unserem Rechtssystem was falsch verstanden?

Übrigens: Neue Fenster muss die VMin auch nicht einbauen, wenn
sie nicht will. Und wenn, ist es eine Modernisierung und die
kann auf die Miete aufgeschlagen werden.

Nur, wenn es eine Verbesserung und nicht einfach eine
Reparatur darstellt. Und wenn die Maßnahme vorher angekündigt
wird.

Danke für den Hinweis. Ich wollte allerdings nur einen Hinweis auf mögliche Folgeerscheinungen des Einbaues von Isolierglasfenstern geben und keine juristische Abhandlung über notwendige Formvorschriften und das Procedere bei Ankündigung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen geben

Gruß

auch Gruß

loderunner (ianal)

vnA (auch ianal)

Hallo,

Da ich mal davon ausgehe, dass es seit 1923 schon öfters einen
kalten Winter gab und wenn ich davon ausgehe dass seit damals
auch schon mal im Winter geheizt wurde, wird es schwer sein zu
beweisen, dass die VMin daran schuld ist.

Ach? Und warum müsste man das nachweisen?

Vielleicht weil M vom VM etwas haben möchte? Und immer der,
der etwas möchte muss beweisen warum der andere das bezahlen
soll, oder habe ich da an unserem Rechtssystem was falsch
verstanden?

Wer will hier was von wem und auf welcher Anspruchsgrundlage?

Offenbar will der M eine einen Schaden an der Wohnung repariert. Darauf hat er IMHO aufgrund seines Mietvertrages einen Anspruch - der Schaden ist offensichtlich und war nicht schon beim Einzug vorhanden und vom M akzeptiert. Ob der VM daran schuld ist, ist hier völlig egal.

Der VM will jetzt u.U. Schadensersatz vom M weil er der Meinung ist, dass der M den Schaden schuldhaft verursacht habe. Dann ist er in der Situation das schuldhafte Verhalten des Mieters beweisen zu müssen.

Gruß
Werner

Moin,
der VM will im Moment erst mal gar nichts.
Der Mieter will. Erstmal eine neue Scheibe. Dieses Bauteil liegt im alleinigen Zugriff des M, war bei Übergabe in Ordnung und jetzt ist es kaputt. Warum ist es kaputt? Weil das Fenster ungesichert zugeschlagen ist? Weil etwas dagegengefallen oder -gestoßen ist? Weil es unsachgemäß behandelt wurde?
Seit Jahrzehnten wurde im Bad geheizt und draußen hat es gefroren, offensichtlich ist nichts passiert.
Da der M im Moment wohl keine Wohnungsabnahme auf Grund eines Auszuges begehrt, ist es wohl der M der den Ersatz eines defekten Bauteiles begehrt.
Einfachverglasung, Badezimmerfenster. 25 €. Auf gegenseitiger Achtung basierende Vertragsverhältnisse M zu VM wurden schon für geringere Beträge in ihren Grundfesten zerstört. Aber ganz ehrlich, muss das den sein?

vnA

Hallo,

der VM will im Moment erst mal gar nichts.
Der Mieter will. Erstmal eine neue Scheibe.

Richtig. Und darauf hat er Anspruch nach §535BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html): „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Dieses Bauteil liegt im alleinigen Zugriff des M, war bei Übergabe
in Ordnung und jetzt ist es kaputt.

Ja. Und?

Warum ist es kaputt? Weil das Fenster
ungesichert zugeschlagen ist? Weil etwas dagegengefallen oder
-gestoßen ist? Weil es unsachgemäß behandelt wurde?

Tja - wer weiß? Vor allem aber: wer muss beweisen?

Seit Jahrzehnten wurde im Bad geheizt und draußen hat es
gefroren, offensichtlich ist nichts passiert.

Jaja. Seit Jahrzehnten war Farbe an der Wand, und nun ist sie ab. Stell Dir vor, es gibt sowas wie Alterung. Wenn der vermieter nicht daran glaubt, dass das die Ursache ist und Geld vom Mieter für einen angeblich vom Mieter verursachten Mangel haben will, muss er das beweisen. Ganz einfach.

Da der M im Moment wohl keine Wohnungsabnahme auf Grund eines
Auszuges begehrt, ist es wohl der M der den Ersatz eines
defekten Bauteiles begehrt.

Genqau. Und dafür ist der Vermieter zuständig. Siehe Gesetz.

Einfachverglasung, Badezimmerfenster. 25 €.

Schonmal machen lassen?

Auf gegenseitiger
Achtung basierende Vertragsverhältnisse M zu VM wurden schon
für geringere Beträge in ihren Grundfesten zerstört. Aber ganz
ehrlich, muss das den sein?

Du konstruierst einen Konflikt, den es gar nicht gibt (siehe Ausgangsfrage). Zudem kannst Du mit dieser angeblichen Begründung alles begründen, nur ist sie eben leider nicht stichhaltig.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,
juristisch gesehen hast du sicherlich Recht, aber es gibt auch noch ein Leben außerhalb der Gesetzbücher.

Juristen regeln die Welt. So sieht sie auch aus.

vnA

Hallo,

juristisch gesehen hast du sicherlich Recht, aber es gibt auch
noch ein Leben außerhalb der Gesetzbücher.

Da hst Du vollkommen recht - und wie sich das im Ursprungsposting liest scheint es ja durchaus Chancen zu geben, dass der Fall nicht vor dem Kadi landet.

Aber wenn sie hier im Brett „Mietrecht“ nachfragt interessiert sich die Fragestellerin offenbar explizit für die rechtlichen Aspekte der Situation, da hilft dann halt nur die jursitische Sicht…

Gruß
Werner

Moin,
da hast du sicherlich Recht.
Dann wiederhole ich mal meine rechtliche Sicht des UP:
In der aktuellen Situation müsste der M auf Reparatur der Scheibe bestehen und ggf. die Miete mindern. Der VM müsste im Gegenzug auf Zahlung klagen. Vor Gericht müsste der M auf Feststellung, dass er selbst für den Schaden verantwortlich sei, nachweisen, dass das Bauteil von sich her versagt hat. Bei einer Glasscheibe dürfte er damit doch etwas Probleme haben.

vnA

Hallo,

Vor Gericht müsste der M auf
Feststellung, dass er selbst für den Schaden verantwortlich
sei, nachweisen, dass das Bauteil von sich her versagt hat.

Nein, das müsste er nicht. Wie kommst Du darauf?

Bei einer Glasscheibe dürfte er damit doch etwas Probleme
haben.

Eben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Moin,

Vor Gericht müsste der M auf
Feststellung, dass er selbst für den Schaden verantwortlich
sei, nachweisen, dass das Bauteil von sich her versagt hat.

Nein, das müsste er nicht. Wie kommst Du darauf?

Vor Gericht landen die Beiden ja nur wenn VM den Schaden nicht sowieso übernimmt. VM muss also der Ansicht sein, dass der Mieter den Schaden verursachte. Da Glasscheiben in der überwiegenden Zahl der Fälle durch äußere Einwirkung von Gewalt zerstört werden, wovon im Normalfall auch der Richter Kenntnis hat, gehe ich davon aus, dass die Abweichung von der allgemeinen Lebenserfahrung zu beweisen wäre.

Bei einer Glasscheibe dürfte er damit doch etwas Probleme
haben.

Eben.
Gruß

auch Gruß

loderunner (ianal)

vnA (auch ianal)

Hallo,

Vor Gericht landen die Beiden ja nur wenn VM den Schaden nicht
sowieso übernimmt.

Es kann genauso gut sein, dass der Mieter die Reparatur in Auftrag gegeben hat und nun das Geld vom VM zurückhaben will.

VM muss also der Ansicht sein, dass der
Mieter den Schaden verursachte.

Was natürlich nichts an der Beweispflicht ändert.

Da Glasscheiben in der
überwiegenden Zahl der Fälle durch äußere Einwirkung von
Gewalt zerstört werden, wovon im Normalfall auch der Richter
Kenntnis hat, gehe ich davon aus, dass die Abweichung von der
allgemeinen Lebenserfahrung zu beweisen wäre.

Sorry, das stimmt so einfach nicht. Wenn sich der Rahmen verzieht, bringt das die Scheibe auch irgendwann zum platzen. Das ist doch keine Abweichung von der Lebenserfahrung. Sprich mal mit einem Glaser, wenn Du mir nicht glaubst - ich habe es selber erlebt. Nicht nur einmal beim eigenen, alten Dachfenster mit Einfachverglasung, sondern auch reihenweise bei doppelverglasten Fenstern hier an der Arbeitsstelle (hier ist es ein Planungsfehler - die Holzrahmen sind nicht stabil genug für die großen Fensterflächen).

Gruß
loderunner (ianal)

Wie schon öfters streiten wir um ein Thema, ohne uns in irgendeiner Form argumentativ zu nähern.
Ich würde vorschlagen es einfach zu lassen.

vnA

Hallo,

Wie schon öfters streiten wir um ein Thema, ohne uns in
irgendeiner Form argumentativ zu nähern.

Okay, dann lies:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/repara…

Ich würde vorschlagen es einfach zu lassen.

Nö, ich habe schließlich recht. :wink:
Gruß
loderunner (ianal)

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