Wie ist das bei einem Eingetragenen Wohnrecht auf Lebzeit? Hat derjenige, der das Wohnrecht besitzt auch das Recht die Wohnung zu vermieten, ohne den Hauseigentümer zu fragen, wenn er freiwillig aus der Wohnung auszieht um in eine Eigentumswohnung zu ziehen?
im Gegensatz zum Nießbrauch gewährt das Wohnrecht nur die Option selbst die Wohnung zu Wohnzwecken zu nutzen. D.h. eine Vermietung ist ohne Zustimmung des Eigentümers nicht drin (die kann dieser aber natürlich jederzeit erteilen).