ein höfliches Hi,
-> auf ein unhöfliches kein Gruß
Nach § 536b BGB kann der Mieter die Rechte aus den §§ 536 und
536a geltend machen, da die sich ihre Rechte bei der Annahme
durch durch das Protokoll vorbehält.
Ach, für genau diese Weg wollte der Frager einen moderaten Tipp bekommen.
Die Familie kann nach § 536a den Vermieter in Verzug setzen
und die Reparatur gegen Kostenerstattung selbst in die Hand
nehmen.
Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden.
Wollte der Frager diesen Weg denn einschlagen?
Ob und ab wann Verzug besteht, kann ich nicht beurteilen.
Wie so vieles andere nicht, leider.
Die Familie kann auch nach §536 eine angemessen herabgesetzte
Miete entrichten für die Dauer der herabgesetzten Tauglichkeit
der Wohnung.
Dazu sollte das Prozedere dazu genau eingehalten werden.
Welcher Betrag als angemessen gilt und ob dies auf vergangene
Mietmonate nachträglich angewendet werden darf, kann ich nicht
beurteilen.
s. o.
Was die Familie auf jeden Fall tun sollte
Was so eine fiktive Familie so alles tun sollte, tztztz
ist den Mangel beim
Vermieter nochmal schriftlich anzuzeigen und nach einer
angemessenen Frist weitere Schritte eruieren.
Vielleicht wollte der Frager sich ersteinmal über moderate Möglichkeiten informieren? Hatte Maja den selben Tipp auch schon gegeben?
Maja hatte dazu schon umfangreich und gründlich dazu etwas mitgeteilt.
Doppelt posten kann auch nerven.
Imho sollte herausgefunden werden, ob der VM tatsächlich so ein unangenehmer Klagefreund ist wie einige vermuten. Klagen ist idR kein Spaß und ein Risiko, daß kaum einer wirklich anstrebt. Üble Nachrede kann auch aus einem Interesse heraus erfolgen.
Daneben sollte zumindest provisorische Maßnahmen zur Abdichtung des Fensters unternnommen werden. Wenn dies nicht gelingt, etwas unterstellen um die Feuchtigkeit unter dem Fenster aufzunehmen.
Über eine schriftliche Bitte mit Fristsetzung für die Mängelbeseitigung wird man kaum herumkommen. Je freundlicher dies formuliert wird, desto größer scheinen imho hier die Erfolgsaussichten zu sein.
Viellicht hat der VM einen finaziellen Engpaß und läßt sich evt. zu einen späteren Zeitpunkt festlegen.
Wenn ein dipolatischer Ton nicht weiterhilft, sollte tatsächlich ein VM-wechsel überlegt werden.
Alles andere kann doch sehr stessig werden…
vlg MC
PS: Für (?-)Experte Wursthand müsste sich jemand mal entschuldigen, WH ist noch nicht so lange dabei…