Es regnet in das Badfenster / Dachflächenfenster

Guten Tag,

die Familie ist vor drei Jahren in die Wohnung eingezogen und wusste da schon, dass das Dachflächenfenster im Bad kaputt/undicht ist und es reinregnet. Allerdings wurde dies in der Mängelliste schriftlich erfasst und mündlich vom VM bestätigt, dass dieses Problem behoben wird.
Bis heute hat sich nichts getan, er hält die Familie hin und das Fenster „fault“ schon förmlich vor sich hin. Was kann getan werden? Die Waschmaschine und der Trockner stehen unter dem Fenster.
Der VM ist sehr streng, vorhergehende Miter hatten stets Klagen am Hals und Ärger. Sein Ruf ist sehr schlecht. Die Familie will den VM nicht verärgern aber diesen „Zustand“ auch nicht länger hinnehmen.

Kann jemand einen Rat geben?

Danke!!!

Hallo,

Der VM ist sehr streng, vorhergehende Miter hatten stets
Klagen am Hals und Ärger. Sein Ruf ist sehr schlecht. Die
Familie will den VM nicht verärgern aber diesen „Zustand“ auch
nicht länger hinnehmen.

Dann muß man sich ein anderes Zuhause suchen.

Ohne dem VM mal auf die Finger zu klopfen wirds nämlich nicht gehen.
Andernfalls:
Da der Mangel bereits im Übergabeprotokoll vermerkt war und Beseitigung zugesagt wurde, sich aber trotz wiederholter (ich hoffe schriftlicher) Aufforderung nichts getan hat und das Fenster weiter vor sich hingammelt und größere Schäden abzusehen sind…(der Mieter hat auch eine Schadensminderungspflicht, das heißt, dass auftretende Mängel dem VM unverzüglich -am besten schriftlich- anzuzeigen sind, da er sich sonst selbst schadenersatzpflichtig machen könnte*)
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Müßte der M den VM unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben, ansonsten eine Mietminderung durchsetzen, diese aber bitte nur unter Zuhilfenahme fachlicher Beratung (Mieterschutz).
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

* In diesem Fall eher weniger, aber bei derartigen VM weiß man leider nie, was sie sich einfallen lassen, deshalb kann es nicht schaden das zu wissen…

Gruß
Maja

Nach § 536b BGB kann der Mieter die Rechte aus den §§ 536 und 536a geltend machen, da die sich ihre Rechte bei der Annahme durch durch das Protokoll vorbehält.
Die Familie kann nach § 536a den Vermieter in Verzug setzen und die Reparatur gegen Kostenerstattung selbst in die Hand nehmen.
Ob und ab wann Verzug besteht, kann ich nicht beurteilen.

Die Familie kann auch nach §536 eine angemessen herabgesetzte Miete entrichten für die Dauer der herabgesetzten Tauglichkeit der Wohnung.
Welcher Betrag als angemessen gilt und ob dies auf vergangene Mietmonate nachträglich angewendet werden darf, kann ich nicht beurteilen.

Was die Familie auf jeden Fall tun sollte ist den Mangel beim Vermieter nochmal schriftlich anzuzeigen und nach einer angemessenen Frist weitere Schritte eruieren.

ein höfliches Hi,
-> auf ein unhöfliches kein Gruß

Nach § 536b BGB kann der Mieter die Rechte aus den §§ 536 und
536a geltend machen, da die sich ihre Rechte bei der Annahme
durch durch das Protokoll vorbehält.

Ach, für genau diese Weg wollte der Frager einen moderaten Tipp bekommen.

Die Familie kann nach § 536a den Vermieter in Verzug setzen
und die Reparatur gegen Kostenerstattung selbst in die Hand
nehmen.

Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden.

Wollte der Frager diesen Weg denn einschlagen?

Ob und ab wann Verzug besteht, kann ich nicht beurteilen.

Wie so vieles andere nicht, leider.

Die Familie kann auch nach §536 eine angemessen herabgesetzte
Miete entrichten für die Dauer der herabgesetzten Tauglichkeit
der Wohnung.

Dazu sollte das Prozedere dazu genau eingehalten werden.

Welcher Betrag als angemessen gilt und ob dies auf vergangene
Mietmonate nachträglich angewendet werden darf, kann ich nicht
beurteilen.

s. o.

Was die Familie auf jeden Fall tun sollte

Was so eine fiktive Familie so alles tun sollte, tztztz

ist den Mangel beim
Vermieter nochmal schriftlich anzuzeigen und nach einer
angemessenen Frist weitere Schritte eruieren.

Vielleicht wollte der Frager sich ersteinmal über moderate Möglichkeiten informieren? Hatte Maja den selben Tipp auch schon gegeben?
Maja hatte dazu schon umfangreich und gründlich dazu etwas mitgeteilt.

Doppelt posten kann auch nerven.

Imho sollte herausgefunden werden, ob der VM tatsächlich so ein unangenehmer Klagefreund ist wie einige vermuten. Klagen ist idR kein Spaß und ein Risiko, daß kaum einer wirklich anstrebt. Üble Nachrede kann auch aus einem Interesse heraus erfolgen.

Daneben sollte zumindest provisorische Maßnahmen zur Abdichtung des Fensters unternnommen werden. Wenn dies nicht gelingt, etwas unterstellen um die Feuchtigkeit unter dem Fenster aufzunehmen.

Über eine schriftliche Bitte mit Fristsetzung für die Mängelbeseitigung wird man kaum herumkommen. Je freundlicher dies formuliert wird, desto größer scheinen imho hier die Erfolgsaussichten zu sein.

Viellicht hat der VM einen finaziellen Engpaß und läßt sich evt. zu einen späteren Zeitpunkt festlegen.

Wenn ein dipolatischer Ton nicht weiterhilft, sollte tatsächlich ein VM-wechsel überlegt werden.

Alles andere kann doch sehr stessig werden…

vlg MC

PS: Für (?-)Experte Wursthand müsste sich jemand mal entschuldigen, WH ist noch nicht so lange dabei…

Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon
gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden

ablauf des verzuges, alles klar. da spricht ein fachmann. wirklich lange kannst du auch noch nicht dabei gewesen sein?
mach dich erst mal mit den grundlegendsten dingen des deutschen rechts vertraut bevor du hier versuchst einen kleinkrieg vom zaun zu brechen.
denn damit ist dem op am allerwenigsten geholfen.
weitere kommentare zu diesem dümmlichen post erspare ich mir.

ohne gruss

auch kein Hi,

Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon
gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden

ablauf des verzuges, alles klar. da spricht ein fachmann.

ianal
Gemeint war die Frist bis der Verzug einsetzt. Sorry, ist von mir undeutlich vormuliert worden.

wirklich lange kannst du auch noch nicht dabei gewesen sein?

Spekulation, warum fragt der Poster einfach nicht?

mach dich erst mal mit den grundlegendsten dingen des
deutschen rechts vertraut

Wie siehr es denn mit der Rechtschreibung des Posters aus?
Für Richtigstellungen bin ich lernoffen, sofern sie auch wahr sind.

bevor du hier versuchst einen
kleinkrieg vom zaun zu brechen.

Die Sternchen geben dazu eindeutig Auskunft.

denn damit ist dem op am allerwenigsten geholfen.

op? Operationraum? Hilf mir mal, was ist damit gemeint?

weitere kommentare zu diesem dümmlichen post erspare ich mir.

ist auch besser so

ohne gruss

dito MC

auch kein Hi,

Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon
gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden

ablauf des verzuges, alles klar. da spricht ein fachmann.

ianal
Gemeint war die Frist bis der Verzug einsetzt. Sorry, ist von
mir undeutlich vormuliert worden.

was fuer ein dummes gestammel. nix gewusst hast du, und eine komplett falsche aussage getroffen. undeutlich vormuliert, lachhaft. und formuliert bitte mit f, da tränen einem die augen wenn man sowas lesen muss

wirklich lange kannst du auch noch nicht dabei gewesen sein?

Spekulation, warum fragt der Poster einfach nicht?

mit dem risiko eine inkompetente, belanglose antwort von dir zu erhalten? nee, da frag ich lieber nicht. es genügt, dass du dich oft genug ungebeten einmischt.

mach dich erst mal mit den grundlegendsten dingen des
deutschen rechts vertraut

Wie siehr es denn mit der Rechtschreibung des Posters aus?
Für Richtigstellungen bin ich lernoffen, sofern sie auch wahr
sind.

die steilvorlage im absatzt zuvor, und nun dieses
herrliche eigentor. du lässt wirklich kein fettnäpfchen aus?

bevor du hier versuchst einen
kleinkrieg vom zaun zu brechen.

Die Sternchen geben dazu eindeutig Auskunft.

ist das sowas wie eine goldene zitrone? wenn du einen hast …

denn damit ist dem op am allerwenigsten geholfen.

op? Operationraum? Hilf mir mal, was ist damit gemeint?

original poster

dito

auch kein Hi,

Aber erst nach Ablauf des Verzuges, man sollte schon
gründlicher sein um Mißverstände zu vermeiden

ablauf des verzuges, alles klar. da spricht ein fachmann.

ianal
Gemeint war die Frist bis der Verzug einsetzt. Sorry, ist von
mir undeutlich vormuliert worden.

was fuer ein dummes gestammel. nix gewusst hast du, und eine
komplett falsche aussage getroffen. undeutlich vormuliert,
lachhaft. und formuliert bitte mit f, da tränen einem die
augen wenn man sowas lesen muss

Hihi, schön das der Poster sogar die Schreibfehler abschreibt, kaum zu Toppen…

rofl bitc

wirklich lange kannst du auch noch nicht dabei gewesen sein?

Spekulation, warum fragt der Poster einfach nicht?

mit dem risiko eine inkompetente, belanglose antwort von dir
zu erhalten? nee, da frag ich lieber nicht. es genügt, dass du
dich oft genug ungebeten einmischt.

Hmm, daß wird wohl weiter so passieren.

mach dich erst mal mit den grundlegendsten dingen des
deutschen rechts vertraut

Wie siehr es denn mit der Rechtschreibung des Posters aus?
Für Richtigstellungen bin ich lernoffen, sofern sie auch wahr
sind.

die steilvorlage im absatzt zuvor, und nun dieses
herrliche eigentor. du lässt wirklich kein fettnäpfchen aus?

Geh, spiel mit was giftigen…
Hier ist Hopfen und Malz verloren.
Es wäre schon von Vorteil, wenn der Poster das Forum nicht mit seinem Unfug vollmüllt.

bevor du hier versuchst einen
kleinkrieg vom zaun zu brechen.

Die Sternchen geben dazu eindeutig Auskunft.

ist das sowas wie eine goldene zitrone? wenn du einen hast …

Hmm, keine Ahnung haben ist nicht schlimm, dumm bleiben wohl.

denn damit ist dem op am allerwenigsten geholfen.

op? Operationraum? Hilf mir mal, was ist damit gemeint?

original poster

Wer in seiner eigenen Welt lebt, braucht natürlich Abkürzungen, die keiner kennt!

dito MC

PS: Wie wäre es, wenn der Poster sich mal die Spielregel für das Forum durchliest?

Hihi, schön das der Poster sogar die Schreibfehler abschreibt,
kaum zu Toppen…

Toppen schreibt man klein du verbale wundertüte

Jemand, der alles klein schreibt kann auch keine Großschreibfehler, wohl aber andere, begehen.

PS: Kann es sein, das hier Stiefel für Kleingeister aufgestellt werden?

deutsch ist aber nicht deine muttersprache?