Hallo,
angenommen jemand hat eine Wohnung 2 Jahre lang bewohnt und zieht nun aus. Im Vertrag sind keine starre Fristen. Es steht in etwa so was zu Fristen drin:
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
… alle 5 Jahre
… alle 7 Jahre
Das Wohnzimmer wurde in hellen gelben Tönen gestrichen. Das Schlafzimmer hat eine rote Wand.
Diese rote Wand müsste meiner Auffassung nach wieder geweißt werden.
Die Tapete ist an einigen kleinen Stellen abgegangen und wurde mir Rauhfaserreparatur wieder bereinigt und gestrichen. Reicht das aus?
Aber was muss noch gemacht werden?
Der Boden ist ein weicher Dielenboden der auch einige Kratzer durch Möbel abbekommen hat die sich aber nicht vermeiden ließen. Es wurde überall wo es ging mit Schaumstoffpads gearbeitet. Normal sollte eine normale Benutzung nicht schafhaft sein, oder?
Nach ersten Telefonaten mit dem Hausverwalter wurden sofort Anforderungen ohne einen Kenntnissstand über die Wohnung gestellt.
Türen, Fenster, Heizkörper, Wände und Decken streichen. Der Boden müsse auch neu gemacht werden.
Das dies eine mehr als aggressive Vorgehensweise seitens der Hausverwaltung ist steht fest…
Was muss also alles vom Mieter gemacht werden?
mfg Chris
Hallo,
Hallo,
angenommen jemand hat eine Wohnung 2 Jahre lang bewohnt und
zieht nun aus. Im Vertrag sind keine starre Fristen. Es steht
in etwa so was zu Fristen drin:
Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen
in folgenden Zeitabständen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
… alle 5 Jahre
… alle 7 Jahre
Das Wohnzimmer wurde in hellen gelben Tönen gestrichen. Das
Schlafzimmer hat eine rote Wand.
Diese rote Wand müsste meiner Auffassung nach wieder geweißt
werden.
Die Tapete ist an einigen kleinen Stellen abgegangen und wurde
mir Rauhfaserreparatur wieder bereinigt und gestrichen. Reicht
das aus?
Aber was muss noch gemacht werden?
Der Boden ist ein weicher Dielenboden der auch einige Kratzer
durch Möbel abbekommen hat die sich aber nicht vermeiden
ließen. Es wurde überall wo es ging mit Schaumstoffpads
gearbeitet. Normal sollte eine normale Benutzung nicht
schafhaft sein, oder?
Nach ersten Telefonaten mit dem Hausverwalter wurden sofort
Anforderungen ohne einen Kenntnissstand über die Wohnung
gestellt.
Türen, Fenster, Heizkörper, Wände und Decken streichen. Der
Boden müsse auch neu gemacht werden.
Das dies eine mehr als aggressive Vorgehensweise seitens der
Hausverwaltung ist steht fest…
woran machst Du das fest?
Was muss also alles vom Mieter gemacht werden?
mfg Chris
Nun zunächst muss der Vertrag studiert werden. Ich persönlich würde die Wohnung in dem Zustand übergeben wie sie übernommen wurde.
Das Gesetz sieht neutrale Farben vor, folglich muss die rote Wand geändert werden. Wenn beim Möbelrücken Kratzer im Boden entstanden sind ist es keine übliche Abnutzung und muss ersetzt werden.
Ich würde auch immer versuchen im Guten zu einigen, denn die Verwaltungen haben meist eine recht grosse Erfahung und man sieht sich zwei mal im Leben.
Grüße