Hallo,
Habe in unserer Nebenkostenabrechnung anteilmäßig Gebäudeversicherung angerechnet bekommen und die gesamten Kosten der Grundsteuer.
Habe so ein bischen nachgeschaut aber nichts gefunden wo diese
Posten als dazu gehörig für die Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind.
Weiß jemand zufällig ob wir als Mieter diese Posten aktzeptieren müssen?
Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.
Danke schonmal
FG Longwolf
Ja, beides anteilsmäßig umlagefähig.
Hier hast Du mal einen Link, der einen Großteil der umlagefähigen Kosten beeinhaltet.
http://www.ummelden.de/ratgeber/Betriebskostenabrech…
Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.
wird auf die Betriebskostenverordnung verwiesen?
MOXA
4
Ja, beides anteilsmäßig umlagefähig.
… wenn im Mietvertrag vereinbart !
Es sind nur diese Kosten umlagefähig, die im Mietvertrag als geschuldete Nebenkosten vereinbart sind.
Gruß
MOXA
Mc_Leo
5
Hi,
Habe in unserer Nebenkostenabrechnung anteilmäßig
Gebäudeversicherung angerechnet bekommen und die gesamten
Kosten der Grundsteuer.
Also, in der NK Abrechnung sind anteilig Versicherungen abgerechnet und die gesamten Grundsteuern auf eine Wohneinheit von mehreren Einheiten?
Wieviele Wohneinheiten berücksichtigt denn die Abrechnung?
Habe so ein bischen nachgeschaut aber nichts gefunden wo diese
Posten als dazu gehörig für die Nebenkostenabrechnung
ausgewiesen sind.
siehe Links der Vorposter
Weiß jemand zufällig ob wir als Mieter diese Posten
aktzeptieren müssen?
ja, ja, wenn vereinbart
Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.
Sind den überhaupt Betriebskostenvorauszahlungen und BK- bzw. NK- Abrechnungen vereinbart?
Danke schonmal
vlg MC