Satellitenschüssel verbieten?

Hallo zusammen!

Kann der Vermieter vebieten, dass ich eine Satellitenschüssel an dem Haus anbringe?
Das Problem ist, wir haben zwar Kabelfernsehen, aber das Bild ist sehr schlecht und verbessert sich auch nicht.Weil wir ja auch trotzdem viel Geld für Kabelfernsehen bezahlen, ärgern wir uns täglich darüber.

Danke für eure Antworten.

Hallo zusammen!

Hallo,

Kann der Vermieter vebieten, dass ich eine Satellitenschüssel
an dem Haus anbringe?

ist genehmigungspflichtig und foglich kanner dies ablehnen.

Das Problem ist, wir haben zwar Kabelfernsehen, aber das Bild
ist sehr schlecht und verbessert sich auch nicht.Weil wir ja
auch trotzdem viel Geld für Kabelfernsehen bezahlen, ärgern
wir uns täglich darüber.

Dann würde ich den Anbieter hiermit konfrontieren und Besserung verlangen.

Danke für eure Antworten.

Grüße

Hallo,

da möchte ich mich meinem Vorschreiber anschliessen.

Selbst wenn der VM eine Parabolantenne genehmigen würde, so kann er den Installationsort vorgeben.
Die Fassade des Hauses sicherlich nicht.
Das Ganze zum Nachlesen:
http://www.medienrecht-anwaelte.de/medienrecht/anten…

Gruß
Maja

Hallo Namenlo(o)ser,
an wen bezahlst Du die Kabelgebüren?
Wenn die Gebüren mit der Miete bezahlt werden, ist der VM zuständig, ansonsten der Kabelbetreiber.
Du hast ein Recht auf Rundfunkempfang (TV,Radio etc.). Dafür bezahlst Du ja (hoffentlich) an die GEZ.
Gruß

  • Volker Wolter -

Antworten etwas veraltet
Hallo Tina,

so ganz stimmt das alles nicht mehr, was ich da in den Antworten gelesen habe.

Stört die Schüssel weder optisch noch beeinträchtigt sie das Gebäude, dann hat man durchaus höchstrichterlich die Erlaubnis dazu.

http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bgh-07-05-16-8…

Gruß!

Horst

Hi,

so ganz stimmt das alles nicht mehr, was ich da in den
Antworten gelesen habe.

Stört die Schüssel weder optisch noch beeinträchtigt sie das
Gebäude, dann hat man durchaus höchstrichterlich die Erlaubnis
dazu.

http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bgh-07-05-16-8…

Nicht jede Wand hat einen Balkon zum verstecken…
Optisch nicht auffallen wäre dann nicht auf der Aussenhaut des Hauses, sondern alternativ zum Balkon versteck eben zB in der Wohnung…

vlg MC