Hallo,
ich habe eine frage zu folgendem Szenario.
Mieter A ist vom 20.05.2009 - 08.06.2009 im Urlaub
Der Vermieter plant während dieser Zeit (03. + 04.06.) eine Umbaumaßnahme (Durchbruch im Wohnzimmer, Einbau einer Balkontüre und neuer Fenster inklusive Rolladen. Die dafür notwendigen Arbeiten (z.B. Demontage des Heizkörpers, verputzen der Wand etc) werden von unterschiedlichen Firmen durchgeführt. Die Firmen hatten Zugang zur Wohnung.
An seiner Rückkehr stellte der Mieter fest, dass die entsprechenden Handwerker Ihre Rückstände nicht vollständig beseitigt haben (alle Möbel sind immer noch mit Folie abgedeckt, Steinreste vom Durchbruch liegen noch auf dem Fußboden, ebenso wie die Schaumstoffmatte welche zum Schutz auf dem Boden verlegt wurde. Einzelteile (z.B. Schrauben vom Heizkörper, Schutzleisten der Heizungsrohre etc stehen/liegen einfach so rum.
Wer ist für die Beseitigung dieser Rückstände verantwortlich? Kann der Mieter eine entsprechende Reinigungsfirma damit beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen? Der Raum ist nicht nutzbar in dem aktuellen Zustand
Vielen Dank im Vorraus und noch einen schönen Abend
Stefan
Hallo,
Hallo,
ich habe eine frage zu folgendem Szenario.
Mieter A ist vom 20.05.2009 - 08.06.2009 im Urlaub
Der Vermieter plant während dieser Zeit (03. + 04.06.) eine
Umbaumaßnahme (Durchbruch im Wohnzimmer, Einbau einer
Balkontüre und neuer Fenster inklusive Rolladen. Die dafür
notwendigen Arbeiten (z.B. Demontage des Heizkörpers,
verputzen der Wand etc) werden von unterschiedlichen Firmen
durchgeführt. Die Firmen hatten Zugang zur Wohnung.
An seiner Rückkehr stellte der Mieter fest, dass die
entsprechenden Handwerker Ihre Rückstände nicht vollständig
beseitigt haben (alle Möbel sind immer noch mit Folie
abgedeckt, Steinreste vom Durchbruch liegen noch auf dem
Fußboden, ebenso wie die Schaumstoffmatte welche zum Schutz
auf dem Boden verlegt wurde. Einzelteile (z.B. Schrauben vom
Heizkörper, Schutzleisten der Heizungsrohre etc stehen/liegen
einfach so rum.
Wer ist für die Beseitigung dieser Rückstände verantwortlich?
Kann der Mieter eine entsprechende Reinigungsfirma damit
beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?
Der Raum ist nicht nutzbar in dem aktuellen Zustand
prinzipiell würde ich hier das Verursacherprinzip sehen.
m.E sollte mann Vm damit konfrontieren und ihn um die Beseitigung bitten. Sollte er dem nicht zeinah nachkommen würde ich das noch mal schriftlich machen. Wenn das auch nicht klappt dann würde ich mit des Beseitigung durch eine Reinigungsfirma androhen. Aber man muss sich im klaren davon sein dass a) das Verhältnis zum VM damit zerrüttet ist und b) die Kosten in Vorleistung zu erbringen sind. Diese sind dann vom VM einzufprdern und das kann bei zerrütteten Verhältnissen teils sehr schwierig werden. Daher würde ich nur sehr wohlüberlegt handeln…
Vielen Dank im Vorraus und noch einen schönen Abend
Stefan
Grüß