Vogelhaus auf Balkon

Hallo!

Angenommen man hat sein Vogelhäusschen (sehr edel…)
immer noch am Balkon stehen gehabt, der zur Straße zeigt. Nun
möchte einen der Vermieter darauf
hinweisen, dass er als Vermieter ja das alleinige Recht hätte, die
Fassade und somit den Balkon zu bestimmen und man solle doch bitte das Häusschen entfernen.

Das Internat sagt Folgendes:

  • solange etwas keinen groben Einschnitt in das Bild der Fassade
    darstellt
    -solange ich keine Tauben anlocke
    -solange es nicht über den Balkon hinaus ragt
    -solange es nicht krümelt und somit andere schädigt
    -solange es nicht komplett gegen den Stil des Hauses steht

darf man auf dem Balkon machen was man will.

Es gibt ja anscheinend genug Urteile, in denen sogar die wenig hübschen TV-Antennen auf dem Balkon erlaubt worden sind.

Ist allein der Geschmack des Vermieters Argument
genug, das Haus zu verbannen?

Man muss erwähnen das der Balkon 1,5 qm groß sei und nix beherbergt
ausser das Häuschen.

Danke.

Hallo

der DMB bejaht zum. das Recht Vögel im Winter bei Frost füttern zu dürfen und auch ein Vogelhäuschen aufzustellen. Das entspräche der vetragsgemäßen Nutzung der Mietsache.
http://www.mieterbund.de/1137.html

Gruß
Maja