muß ein Vermieter generell das Anbringen einer Satellitenantenne in seiner Wohnung (durch den Mieter) akzeptieren/tolerieren, wenn die Wohnung mit einem funktionsfähigen Kabelanschluss ausgestattet ist?
Hat ein Mieter ein Recht auf das zusätzliche Aufstellen dieser Antenne?
Z.B wenn der Mieter Ausländer ist und diverse spezielle Programme (privat) nutzen möchte, die er über Kabel nicht empfangen kann?
ein generelles Recht gibt es nicht. Aber bei ausländisch-stämmigen Mietern haben die Gerichte bereits früher ein Recht zur Information aus ihrer Heimat zugestanden. Mittlerweile ist man zu der Auffassung gekommen, dass dem Mieter allgemein unter bestimmten Umständen die Satellitenschüssel nicht versagt werden kann, dies gilt insbesondere dann, wenn weder die Bausubstanz noch die Ansicht des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen wird.
Das Musterbeispiel ist immer die Schüssel auf einem nicht einsehbaren Balkon.