Hallo,
eigentlich handelt es sich um Heiz- und Warmwasserkosten, die in der NK-Abrechnung enthalten sind. Ist es normal, dass wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde, diese Kosten nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden, sondern aufgrund der Quadratmeterzahl der Wohnung umgelegt werden?
Vielen Dank für Tipps!!
Hallo,
wenn im Mietvertrag gar nichts zu den Nebenkosten steht, können diese auch nicht abgerechnet werden.
Außer bei einer Einliegerwohnung o.ä. kann nach Heizkostenverordnung http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung höchstens zu 50% nach Fläche abgerechnet werden, der Rest muß nach Verbrauch berechnet werden.
Cu Rene
hi,
naja, im Mietvertrag stehen zwar, welche Kosten als Nebenkosten anfallen, wie beispielsweise Entwässerung und Warmwasserkosten. Nicht zu entnehmen ist diesem aber, wie diese Kosten berechnet werden.
Können dann einfach die Gesamtkosten/Jahr für das Mietshaus, die unter die Kategorie NK fallen, anhand der Größe der Wohnungen auf die Mieter umgelegt werden?
Ein Mieter, der beispielsweise eine größere Wohnung in diesem Haus bewohnt, jedoch häufig nicht zuhause ist, und demnach auch nicht viel Heizung, Wasser, etc. verbrauchen kann, würde dann viel mehr zahlen, als er eigentlich müsste.
Für mich klingt es völlig absurd, diese Dinge nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Es wäre ja dann unmöglich Geld durch sorgsamen Wasserverbrauch oder durch weniger heizen zu sparen, da jeder Mieter im Verhältnis zu seiner Wohnung die gleichen Nebenkosten bezahlen muss, egal ob er sparsam oder verschwenderisch ist.
Ist also diese Abrechnungsweise überhaupt zulässig, wenn sie im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
Hi, Wasser- u. Warmwasserkosten müssen nur dann verbrauchsabhängig abgerechnet werden wenn in ALLEN Wohnungen Wasser- u. Warmwassermessgeräte installiert sind. Wenn das nicht d. Fall ist muss nach qm oder Köpfen/Personen abgerechnet werden.
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietre…
Wobei d. Abrechnung nach qm die ungerechtere Abrechnungsweise ist.
Im Link kann auch alles über Heizungskosten bzw. sonstige Nebenkosten nach gelesen werden.
MfG ramses90.
Hallo,
… Heizungskosten
leider finde ich auf der Seite dazu nichts, aber liege ich jetzt wirklich falsch, daß die Heizkosten immer (außer bei der Einliegerwohnung) nach Verbrauch und Fläche abzurechnen sind? Ist eine andere Abrechnung nicht mangelhaft?
Cu Rene
Hi, d. Heizkosten müssen immer nach Verbrauch u. Fläche abgerechnet werden. Gibt nur d. Möglichkeit 70 oder 50% Verbrauch, Rest Fläche.
Wie´s bei Etagenheizung, eigener Therme aussieht, keine Ahnung. Soll ja auch noch Wohnungen/Häuser geben die per Ölöfen u. zentraler Ölversorgung mit jeweils eigenem Ölzähler beheizt werden oder mit Holz/Pellets über Etagenkachelöfen.
MfG ramses90.