Guten Tag,
Angenommen, eine Wohngemeinschaft aus vier Personen lebt ohne schriftlichen Mietvertrag in einer Wohnung. Jeder der vier Mieter zahlt seine Miete einzeln auf das Konto des Vermieters, hat eine eigene Mietkaution gestellt und bei jedem Vorstellungsgespräch eines neuen Mitmieters stellt der Vermieter auch immer nur den einzelnen Mietpreis für ein Zimmer vor.
Wenn nun einer der Mieter auszöge, ohne einen Nachmieter zu stellen, und ihn der Vermieter warnt, dass in einem solchen Falle die verbliebenen drei die Miete für das vierte Zimmer zu tragen hätten.
Wäre der Vermieter damit im Recht, obwohl das gesamte bisherige Verhalten auf die Einzelmiete von vier Zimmern statt auf eine Gesamtschuld für die Wohnung hinweist?
Mit besten Grüssen
L. J. H.