Liebe Experten,
wie beurteilt ihr den folgenden Fall: Ein Vermieter V vermietet an den Mieter M eine Erdgeschoss-Wohnung. Daran grenzt ein weitläufiger Garten. Der Vermieter V vermietet nur die Wohnung, im Mietvertrag wird festgehalten, dass der Mieter M den Garten unentgeltlich nutzen darf.
Es kommt, wie es kommen muss: Der Mieter M wird immer unverschämter, lagert Müll auf der Fläche und reduziert die Miete. Die beiden zerstreiten sich.
Der Vermieter V will auf die Gartenfläche jetzt einen Kinderspielplatz errichten und den Mieter M das unentgeltliche Nutzungsrecht nicht mehr gewähren. Ist das möglich? Wenn der Mieter für etwas keine Miete zahlt, dann könnte er doch maximal die Miete kürzen, weil ihm die Gartennutzung künftig fehlt? Oder hätte der Mieter Anspruch auf Beseitigung des Spielplatzes?
Liebe Experten,
Hallo,
wie beurteilt ihr den folgenden Fall: Ein Vermieter V
vermietet an den Mieter M eine Erdgeschoss-Wohnung. Daran
grenzt ein weitläufiger Garten. Der Vermieter V vermietet nur
die Wohnung, im Mietvertrag wird festgehalten, dass der Mieter
M den Garten unentgeltlich nutzen darf.
Es kommt, wie es kommen muss: Der Mieter M wird immer
unverschämter, lagert Müll auf der Fläche und reduziert die
Miete. Die beiden zerstreiten sich.
Der Vermieter V will auf die Gartenfläche jetzt einen
Kinderspielplatz errichten und den Mieter M das unentgeltliche
Nutzungsrecht nicht mehr gewähren. Ist das möglich? Wenn der
Mieter für etwas keine Miete zahlt, dann könnte er doch
maximal die Miete kürzen, weil ihm die Gartennutzung künftig
fehlt? Oder hätte der Mieter Anspruch auf Beseitigung des
Spielplatzes?
m.E. gibt es mehrere Lösungansätze.
- mehreren Parteien die Gatennutzung gewähren, zu dem schliesst die Gartennutung nicht dem Umbau/Änderung aus. Foglich würde ich einfach die Umgestaltung vornehmen.
- Änderungkündigung. Diese ist erst seit kurzem möglich. So können teile des Mietvertrages wieder gekündigt werden, damit würde man ihm auch die Nutzung enziehen können.
Grüße
Hallo,
ein Garten ist keine Mülldeponie!
Ich würde entweder die Gartennutzung wegen Zweckentfremdung untersagen, Frist setzen zur Beseitigung und dann auch kostenpflichtig beseitigen.
Oder ich würde solange Gartenparties feiern, bis der Mieter freiwillig auszieht.
VG
Melanie