Mietkaution

Hallo,

ich kenne jemanden vom Hörensagen, der Ende 08 ausgezogen ist und vor ein paar Tagen seine Kaution zurücküberwiesen bekommen hat. Da angeblich noch 330€ Betriebskosten nachzuzahlen sind, hat der Vermieter den Betrag direkt gekürzt und die Kaution weniger angeblicher Nachzahlungen überwiesen.
Den Brief über die Betriebskostennachzahlung kam übrigens zwei Tage nach der Überweisung.
Ist sowas erlaubt die Kaution, bzw Geschäftsanteile mit den Nebenkosten zu verrechnen?
Habe für den Bekannten mal recherchiert und es soll nicht erlaubt sein, aber den § finde ich nicht.

Ihr vielleicht?

Dicken Kuss

Hallo,

der Mieter kann die Endabrechnung natürlich prüfen, wenn er glaubt, dass die Forderung unberechtigt ist. Er kann sich auch auf eigene Kosten Kopien der Abrechnung schicken lassen.
Aber grundsätzlich darf der VM offene Forderungen wie zB aus der Nebenkostenabrechnung begleichen, denn auch dafür ist sie da.

Die Mietkaution
Teil1
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Teil2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
Im zweiten Teil wirds interessant für diesen geschilderten Fall.

Gruß
Maja

ich nochmal,

habe das etwas gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietsicherheit-mit-N…

Also kann der VM die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen.
Sobald der Bekannte Widerpruch einlegt, muss der VM ihm, bis zum Abschluss des Streits, die volle Kaution überweisen.

So richtig?

KUSS

Hallo

habe das etwas gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietsicherheit-mit-N…

Also kann der VM die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen.
Sobald der Bekannte Widerpruch einlegt, muss der VM ihm, bis
zum Abschluss des Streits, die volle Kaution überweisen.

Nein nicht grundsätzlich. In dem im Link geschilderten Fall liegt zB schon keine ordentliche Abrechnung vor.

Der VM darf Beträge in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung zurückbehalten den Rest muß er allerdings auszahlen.
Ob in dem ursprünglich geschilderten Fall eine korrekte Abrechnung vorliegt oder nicht, weiß man nicht.
Die könnte der Mieter zunächst mal prüfen lassen.

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…
http://www.streifler.de/mietkaution-3A-vermieter-dar…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Gruß
Maja

Moin,
ein Sonderfall ist bisher noch nicht erwähnt:
Sozialer Wohnungsbau.
Im sozialen Wohnungsbau dient die Kaution NICHT Mietrückstände und NK-Nachzahlungen auszugleichen, da der VM berechtigt ist auf jede Zahlung 2% als Ausfallwagnis aufzuschlagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__29.html

vnA

Hallo,

wie ein Vorredner schon geschrieben hat, dient die Kaution bei privat-finanzierten Wohnungsbau auch für Forderungen aus einer Nebenkosten-abrechnung.

Erstens verstehe ich nicht den Punkt

Kaution, bzw. Geschäftsanteile ???

und zweitens, wenn der M meint die NK-Abrechnung ist fehlerhaft, möchte der M dem MV dies mitteilen. Der M hat doch sicherlich vor, wenn die NK-Abrechnung korrekt ist, diese auch zu bezahlen, oder nicht ?

Hier hat der VM richtig gehandelt und vorallem hat er den " Spieß" rumgedreht, denn jetzt muß der Mieter klagen, wenn er meint falsch behandelt worden zu sein.

Aus meiner Erfahrung bleiben diese Klagen zu 100 % aus.

Gruß

Wolfgang