Meine Enkelin beginnt ihre Berufsausbildung in einem anderen Ort, sie muß sich eine klein Wohnung suchen. Aber die Vermieter wollen gleich den Mietvertrag für3 Jahre festmachen. Was ist aber, wenn sie die Probezeit nicht besteht?
wenn sie die Probezeit nicht besteht hat sie den job nicht.
hoffe geholfen zu haben 
gruss
ps: den 3 Jahres Vertrag hat sie trotzdem, also besser ne andere Wohnung suchen oder nur halt ne zwischenmiete
Disclaimer: Die nachfolgende Antwort bezieht sich auf einen vermutlich fiktiven Fall und kann daher keine konkreten Handlungsanweisungen geben.
Eine solch feste bindung ist aus bewußten Gründen eigentlich nicht mehr möglich. Die heutige Zeit erfordert von Arbeitnehmern eine extrem starke Anpassungsfähigkeit. Deshalb ist eine berufliche Veränderung ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Kann mich aber auch irren.
Dann gibt es aber auch noch die Möglichkeit einen Nachmieter zu benennen, der in den Mietvertrag einsteigt.
hallo!
Deshalb
ist eine berufliche Veränderung ein außerordentlicher
Kündigungsgrund. Kann mich aber auch irren.
Jo. So generell würde ich das nämlich nicht unterschreiben.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplane…
Dann gibt es aber auch noch die Möglichkeit einen Nachmieter
zu benennen, der in den Mietvertrag einsteigt.
Ja. Muß der Vermieter ab nicht akzeptieren.
Gruß,
Max