Untervermietung Stellplatz in Tiefgarage

Guten Morgen,
wahrscheinlich schon mehrmals beantwortet, aber ich wollte kurz nachfragen, ob Mister X seinen Stellplatz in der Tiefgarage auch untervermieten kann, wenn man von diesem direkt in das Treppenhaus der Wohnungen kommen kann.
Hintegrund: Er hat einen Defender bekommen und passt nicht mehr in die Tiefgarage rein. Diesen Stellplatz hat er aber mit gemietet (Ein Mietvertrag über Wohnung und Stellplatz). Kann er auch dem Vermieter mitteilen, dass er diesen nicht mehr möchte/benötigt?
Was wäre zu beachten - wie sieht die Rechtslage aus?
Vielen Dank
lg marco

Hallo,

eine Untervermietung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
Der Hauptmieter muß sich aber darüber im Klaren sein, dass er gegenüber dem Vermieter für alles haftet, was der etwaige Untermieter verbaselt.

Ist der Stellplatz Bestandteil des Mietobjektes, gehört also zu der Wohnung muß dieser mitgemietet werden.

Ist ein Stellplatz nur eine Option, oder wird über einen separaten Mietvertrag angemietet, kann der Stellplatz auch gekündigt werden.

Gruß
Maja