Nachbar betritt die Terrasse

Hallo, XY hat eine Terrasse mit Garten und seit 3 Jahren nutzt er den Wasseranschluss auf der Terrasse allein. Nun hat der Vermieter zwei Wasseruhren angebracht. Der Mieter nebenan muss nun immer um den Schlauch anzuschließen und das Wasser ab- und anzudrehen auf die Terrasse von XY. XY hat somit keinerlei Privatsphäre mehr auf der Terrasse und auch in der Wohnung, da ja von der Terrasse aus direkte Einsicht ist. Was kann XY tun?

Hallo,

Hallo,

XY hat eine Terrasse mit Garten und seit 3 Jahren nutzt
er den Wasseranschluss auf der Terrasse allein. Nun hat der
Vermieter zwei Wasseruhren angebracht. Der Mieter nebenan muss
nun immer um den Schlauch anzuschließen und das Wasser ab- und
anzudrehen auf die Terrasse von XY. XY hat somit keinerlei
Privatsphäre mehr auf der Terrasse und auch in der Wohnung, da
ja von der Terrasse aus direkte Einsicht ist. Was kann XY tun?

zunächst müsste man klären ob die Terasse zur alleinigen Sondernutzung von XY gehört. Und dann hilft in den meisten Fällen das Reden.

Grüße

Moin,

er den Wasseranschluss auf der Terrasse allein. Nun hat der

ja von der Terrasse aus direkte Einsicht ist. Was kann XY tun?

Die einfachste Lösung wäre ein Y-Stück und zwei weitere Hähne. Wobei einer auf der Terasse des anderen Nachbarn angebracht wird.

Oder ist das zu praktisch gedacht?

Gruß,
Ingo

Hi,

Was kann XY tun?

Vorab: Es wundert mich, dass dieses Problem nicht schon beim Installieren der Wasseruhr angesprochen wurde…

Voraussetzung für alles Nachfolgende ist jedenfalls: Alleiniges Nutzungsrecht der Terrasse durch den Mieter XY (erkennbar daran dass er allein für die Terrasse Miete zahlt).

1a. Den Vermieter freundlich anschreiben, dass man mit der derzeitigen Situation unzufrieden ist und ihn um Abhilfe bitten.

1b. Den Nachbarn bitten, seinerseits den Vermieter um Abhilfe zu bitten. Außerdem mit dem Nachbarn reden, ob dieser nicht dann das Wasser zapfen kann, wenn gerade niemand auf der Terrasse sitzt.

  1. Wenn Vermieter bockig ist: Ihn freundlich darauf hinweisen, dass man als Mieter alleiniges Nutzungsrecht der Terrasse hat und daher Besitzschutzansprüche besitzt, denen der Vermieter nachkommen muss.

  2. Wenn Vermieter immer noch bockig ist: Anwalt einschalten. Dieser wird vom Vermieter nach § 862 BGB Abwendung der Störung verlangen und nach angemessener Fristsetzung eine Mietminderung nach § 536 BGB vorschlagen. Außerdem könnte man dem Nachbarn bis auf Weiteres das Betreten der Terrasse verbieten, so dass auch dieser auf den Vermieter Druck ausüben wird eine Abhilfe zu schaffen.

Gruß,
Sax

Danke. Damit hast Du weitergeholfen. Es konnte deswegen bei Installation nicht angesprochen werden, da zu diesem Zeitpunkt niemand zuhause war. Gruß

Danke für die Idee. Aber das geht nicht. Der Garten ist immerhin noch ca. 2 bis 3 m von dem anderen weg. Aber der andere Mieter hat ja selbst einen Wasseranschluss und da wurden zwei Wasserzähler angebracht, anstatt 3 und das ist das Problem.