Weiternutzung einer Dienstwohnung

Hallo,
mit der Kündigung des Dienstverhältnisses ist lt. Vertrag die Aufgabe der Dienstwohnung verbunden. Mieter möchte jedoch weiter darin wohnen bleiben.
Nach § 545 BGB muss nach Beendigung des Mietvertrages innerhalb von 2 Wochen ein „richtiger“ Mietvertrag abgeschlossen werden.

Kann der Mieter - wenn die Frist verstrichen ist - zu alten Konditionen wohnen bleiben? Kann die Miete erhöht werden? Können die
Betriebs-/Heizkosten erhöht werden?

Gruß
Manfred

Hallo. Du hast 1 Jahr Zeit um die Dienstwohnung zu räumen. Eventuell kannst Du bei Deiner zuständigen Behörde einen Antrag auf weitere Verlängerung stellen. Die Dienstwohnung denke ich mir ist Postengebunden, meine gehörte zur Justizbehörde und da konnte ich nicht bleiben. Das steht aber auch in dem Mietvertrag den Du von Deiner Dienststelle bekommen hast. Da müßten auch die Fristen drinstehen. Und wenn Du was neues hast vergesse nicht den Umzugsantrag incl. Kaution und div. Auslagen Renovierung u.a geltend zu machen. Das wird laut Bundes und Landesumzugsgesetz bezahlt.

Hallo,
was wäre denn, wenn eine Dienstwohnung nach Ablauf des
Vertrages keine Dienstwohnung mehr ist und die bisherige
Mieter die Wohnung weiter nutzen möchte?

Gruß
Manfred

Wenn der Bund oder das Land die Liegenschaften verkaufen und der neue Vermieter an einer Weiterführung des Vertrages Interesse hat dürfte das kein Problem sein. Solange die Wohnung oder Haus noch dem Liegenschaftsamt gehören sind es Dienstwohnungen die auch nur von aktiven Dienstinhabern genutzt werden dürfen. Doof aber leider ist es so. Ich hatte ein kleines Haus mit Garten das ich räumen mußte für echt kleines Geld