Eigenbedarf

angenommen,
Vermieterin ist eine aeltere Dame von mitte 70 und wohnt in
einem eigenen grossen Haus mit Ehemann .
Ihr Sohn ist mit seiner lebensgefaehrtin und den gemeinsamen 2
Kindern ( jetzt 4 und 7 jahre) in Mieters nachbar wohnung ( 3 zimmer ca 80 qm).
Mieterin ist vor 2 1/2 Jahren, alleinstehend, eingezogen , die
Kinder fast 2 und 5 Jahre. Es handelt sich um ein 6 Parteien
Mietshaus, incl einer Ferienwohnung.
Anfaenglich verstand Mieterin sich mit der Lebensgefaehrtin des Sohnes
der Vermieterin ganz gut. Diverse distanzlose Ereignisse dieser
Frau fuehrten zu Diskrepanzen, die nun knapp ein 3/4 Jahr andauern.
Mieterin vermeidet jeglichen Kontak zu diesen Leuten. Die Nachbarin
allerdings unternimmt staendig irgendwelche Versuche wieder Kontakt
herzustellen, auch wenn es nur Schikanen sind.
Dem Sohn gehen diese Streitigkeiten auf den Zeiger, und er schrie
Mieterin mal an, wenn dies nicht bald aufhoert, meldet " ER" Eigenbedarf
an, und Mieter haette Ruck-zuck eine Eigenbedarfskuendigung am Hals.
Die Streitigkeiten gehen wohlweisslich von seiner Lebensgefaehrin
aus. Die meisten Mitmieter im Haus haben dies mehrfach selbst erlebt.

Selbstverstaendlich ist klar, das er selbst kein Eigenbedarf
ankuendigen an, wenn dann Vermietrin.
Seine Mutter kann seine Lebensgefaehrtin auch nicht leiden, die
" sie’zen sich, trotz der Enkelkinder und all den Jahren.

Der Wunsch der Nachbarn einmal in das riesengrosse Haus der Mutter
zu ziehen , wurde von der Mutter abgeschmettert. Die mag diese Person
nicht im Haus haben. . Ca 15 Zimmer auf 2 Etagen.

bei Einzug und Vertragsabschluss wurde unter Zeugen
ausdruecklich darauf hingewiesen, das diese Wohnung auf jeden fall
fuer unbefristet und auf lange Zeit vermietet werden sollte.
Interesse an der Wohnung war auch deutlich auf lange Zeit angemeldet.
der Mietvertrag ist unbefristet.

Nun die Frage:

  • welche Moeglichkeiten bieten sich dem Mieter, wenn der Sohn die Mutter
    ueberredet fuer ihn auf Eigenbedraf zu klagen, damit beide Wohnungen
    baulich zusammen gelegt werden koennen. Er argumentiert damit, das
    seine Wohnung fuer 2 Erwachsene und 2 Kinder bald zu klein sein
    wuerde.
    Wie erwaehnt , beide Kinder waren schon da, als Mieterin einzog.

Irgendwo hat man mal gelesen, das so eine Art Eigenbedarf schwierig wird, wenn
die Situation vor Einzug schon bestand und absehbar war.

Mfg
ski

Hallo,

eine Eigenbedarfskündigung muss natürlich vom Eigentümer der Wohnung angemeldet werden. Bei 2 1/2 Jahren Mietzeit dürfte die Frist noch bei 3 Monaten ab Zugang der rechtsgültigen Kündigung liegen.

Hierbei ist es zunächst nicht relevant, dass ein unbefristeter Vertrag auf „lange Dauer“ abgeschlossen wurde, denn die Lebensumstände eines VM (und seiner Familie) kann sich ja auch ändern und deshalb soll er ja die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung haben.

Allerdings ist eine solche Eigenbedarfskündigung ein rechtlich schwieriges Feld und die Fomulierung muss so abgefasst sein, dass die Kündigung auch rechtens ist.

Präventiv lässt sich seitens des Mieters eigentlich nichts tun. Erst wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt, kann er sich rechtlichen Beistand holen und die Rechtsmäßigkeit prüfen lassen.

Sollte der VM noch andere Wohnungen haben, im gleichen Haus oder aber auch in der Umgebung, die frei sind, dann wird es noch schwieriger eine bestimmte Wohnung frei zu bekommen. Etc. etc. Es gibt eben einige Bestimmungen die im Fall des Falles zu prüfen wären.

Und dann gibt es auch noch die Mieter, die es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, etwa wenn der Verdacht besteht, dass die Eigenbedarfskündigung lediglich aufgrund von Streit oder so eingereicht wurde.

Gruß
Nita