Bei Wohnungsabnahme arglistige Täuschung?

Hallo,

wenn ein Vermieter eine Wohnung abnimmt mit Protokoll und allem Pipapo, nun aber einen Tag später feststellt, dass sich hinten dem Anstrich der Fensterrahmen überall Schimmel im Silikon verbirgt, der durch diesen Anstrich versteckt wurde - ist das dann nicht arglistige Täuschung?
Man kann ja keine Mängel im Nachhinein geltend machen, die nicht im Protokoll vermerkt wurden, das weiß ich.

Aber dieser Mangel wurde ja versteckt. Gibt es da nicht auch den Tatbestand der arglistigen Täuschung oder mußt du als Vermieter schon Farbe abkratzen um solchen Manövern gleich bei der Abnahme auf die Schliche zu kommen.

herzlichen Dank für eure Antwort

Die unterzeichnete Abnahme gilt nicht für versteckte Beschädigungen/Mängel der Mietsache. Dieser Schaden muss unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Mieter gegenüber moniert werden.

Man kann ja keine Mängel im Nachhinein geltend machen, die
nicht im Protokoll vermerkt wurden, das weiß ich.

na klar kann man!