1.) hat man als Mieter ein Recht auf ein Gespräch / einen Termin beim Vermieter?
Die Antwortschreiben werden alle von der Sekräterin geschrieben, da die Probleme aber sehr komplex ist wären diese in einem persönlichen Gespräch besser zu klären.
2.) Bei Besichtigung und Gespräch bei Vertragsunterzeichnung wurde zugesichert die nebenkosten wären an der Vormieterin berechnet die extrem viel geheizt hätte, so das es gar nicht möglich wäre diesen Betrag voll auszuschöpfen. Es wird sogar noch behauptet man könne ohnehin mit einer Rückzahlung rechnen.
Nun Entstand trotz normalen Heizens und rechzeitigem Hinweis auf Missstände bezgl. undichten Fenstern / Türen eine enorme Nachzahlung.
Bei Recherchen bei anderen Mietern kommt herraus das seit mehreren Janren jeder der Mieter Nachzahlungen zwischen 800 und 1600 Euro zu leisten hat.
Nun wird behauptet die Nebenkosten wären an einer vergleichbaren wohnung bemessen worden das im selben objekt liegt. Alle anderen mieter haben jedoch deutlich höhere oder niedrigere Kosten, keines lässt sich vergleichen - eines haben sie aber alle gemein, enorme nachzahlungen.
Ist hier denn dadruch, das ja bekannt ist das die nebenkosten seit jahren nicht deckend sind eine bewusste zu niedrig gehaltene Vorrauszahlung der Fall?
Es wird behauptet das der vermieter nebenkosten so niedrig anseztten könne wie er wollte, allerdings finde ich rechtsprechnungen die besagen das er zwar die nebenkosten niedrig ansetzten dürfe, wenn diese aber bewusst gemacht wird um über die tatsächlichen kosten hinwegzutäuschen keine Nachzahlung gefordert werden darf.
Ebenso wenn bei Unterzeichung zugesichert wurde das die kosten ausreichen wären.