Nebenkosten / Termin beim Vermieter

1.) hat man als Mieter ein Recht auf ein Gespräch / einen Termin beim Vermieter?
Die Antwortschreiben werden alle von der Sekräterin geschrieben, da die Probleme aber sehr komplex ist wären diese in einem persönlichen Gespräch besser zu klären.

2.) Bei Besichtigung und Gespräch bei Vertragsunterzeichnung wurde zugesichert die nebenkosten wären an der Vormieterin berechnet die extrem viel geheizt hätte, so das es gar nicht möglich wäre diesen Betrag voll auszuschöpfen. Es wird sogar noch behauptet man könne ohnehin mit einer Rückzahlung rechnen.
Nun Entstand trotz normalen Heizens und rechzeitigem Hinweis auf Missstände bezgl. undichten Fenstern / Türen eine enorme Nachzahlung.
Bei Recherchen bei anderen Mietern kommt herraus das seit mehreren Janren jeder der Mieter Nachzahlungen zwischen 800 und 1600 Euro zu leisten hat.
Nun wird behauptet die Nebenkosten wären an einer vergleichbaren wohnung bemessen worden das im selben objekt liegt. Alle anderen mieter haben jedoch deutlich höhere oder niedrigere Kosten, keines lässt sich vergleichen - eines haben sie aber alle gemein, enorme nachzahlungen.
Ist hier denn dadruch, das ja bekannt ist das die nebenkosten seit jahren nicht deckend sind eine bewusste zu niedrig gehaltene Vorrauszahlung der Fall?

Es wird behauptet das der vermieter nebenkosten so niedrig anseztten könne wie er wollte, allerdings finde ich rechtsprechnungen die besagen das er zwar die nebenkosten niedrig ansetzten dürfe, wenn diese aber bewusst gemacht wird um über die tatsächlichen kosten hinwegzutäuschen keine Nachzahlung gefordert werden darf.

Ebenso wenn bei Unterzeichung zugesichert wurde das die kosten ausreichen wären.

Hallo,

1.) hat man als Mieter ein Recht auf ein Gespräch / einen
Termin beim Vermieter?

nein. Es reicht aus wenn ein MA, oder jemand anders, den VM vertritt.

Die Antwortschreiben werden alle von der Sekräterin
geschrieben, da die Probleme aber sehr komplex ist wären diese
in einem persönlichen Gespräch besser zu klären.

Ist es nicht das selbe, die komplexe Lage einer anderen Person zu erzählen?

2.) Bei Besichtigung und Gespräch bei Vertragsunterzeichnung
wurde zugesichert die nebenkosten wären an der Vormieterin
berechnet die extrem viel geheizt hätte, so das es gar nicht
möglich wäre diesen Betrag voll auszuschöpfen. Es wird sogar
noch behauptet man könne ohnehin mit einer Rückzahlung
rechnen.

Das ist sehr relativ, was ist für wen extrem geheizt?

Nun Entstand trotz normalen Heizens und rechzeitigem Hinweis
auf Missstände bezgl. undichten Fenstern / Türen eine enorme
Nachzahlung.

Wieder sehr schwammig: normal geheizt… Für die einen sind 15 Grad nocrmal für andere 24.

Bei Recherchen bei anderen Mietern kommt herraus das seit
mehreren Janren jeder der Mieter Nachzahlungen zwischen 800
und 1600 Euro zu leisten hat.
Nun wird behauptet die Nebenkosten wären an einer
vergleichbaren wohnung bemessen worden das im selben objekt
liegt. Alle anderen mieter haben jedoch deutlich höhere oder
niedrigere Kosten, keines lässt sich vergleichen - eines haben
sie aber alle gemein, enorme nachzahlungen.
Ist hier denn dadruch, das ja bekannt ist das die nebenkosten
seit jahren nicht deckend sind eine bewusste zu niedrig
gehaltene Vorrauszahlung der Fall?

Man kann die Abrechnung überprüfen. Ist diese richtig so wird man die Kosten bezahlen müssen.

Es wird behauptet das der vermieter nebenkosten so niedrig
anseztten könne wie er wollte, allerdings finde ich
rechtsprechnungen die besagen das er zwar die nebenkosten
niedrig ansetzten dürfe, wenn diese aber bewusst gemacht wird
um über die tatsächlichen kosten hinwegzutäuschen keine
Nachzahlung gefordert werden darf.

Nun, M muss das bezahlen was er verbraucht. Ihm steht auch zu die Motasabschläge zu verdoppeln oder von mir aus auch zu verzehnfachen. Dann dürfte man auch nächstes Jahr mit einer Nachzahlung rechnen.
Oder man zahl wie bisher weiter und legt sich die erwartete Nachzahlung auf ein Tagesgeldkonto, so kann man es verzinsen.

Ebenso wenn bei Unterzeichung zugesichert wurde das die kosten
ausreichen wären.

Bei so einer unseriösen Aussage sollte man hellhörig werden.

Grüße

Hallo

ja, es soll Vermieter geben, die die Nebenkosten niedrig ansetzen, warum sei dahingestellt und hier eine ggf. betrügerische Absicht nachzuweisen, dürfte schwierig werden.

Wenn man der Meinung ist, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, sollte man diese prüfen lassen. Ansonsten bleibt nur, die monatlichen Vorauszahlungen an die tatsächlichen Kosten ungefähr anpassen, was man auch Mietern raten sollte, die jahrelang hohe Nachzahlungen haben.
Normalerweise ist jeder Vermieter daran interessiert, nicht über 1 Jahr lang in hohe Vorleistung zu gehen und setzt die NK Zahlungen nach der jährlichen Abrechnung höher an.

Ein Gespräch mit dem Vermieter ist nicht unbedingt zwingend nötig, wenn dieser sich durch eine kompetente Person in allen Sachen vertreten lässt.

Gruß

Was die veranschlagten Heizkosten angeht …

genau hierfür besteht nun mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Energiepass eine gute Beurteilungsmöglichkeit. Dieser Energiepaß muß bei Vermietungen und Veräußerungen vorgelegt werden, damit der Erwerber/Mieter die voraussichtlichen Kosten kalkulieren kann.

Hallo,

Sinnvoller ist, sich vor Mitvertragunterzeichnung die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres zeigen zu lassen, diese aussagekräftiger als ein möglicherweise „gefakter“ Energiepass

Gruß

Wolfgang

Beides ist richtig.
Auch die letzte Nebenkostenabrechnung kann in die Irre führen. Oft ist der letzte Mieter kaum noch anwesend gewesen und hat daher wenig Verbrauchs- und Heizungskosten verursacht.