Laute Musik ? wie sit die Rechtslage?

Angenommen Mieter A hört ausserhalb der im Mietvertrag vergebenen Ruhezeiten ab und zu mal ein laut aufgedrehtes Lied und angenommen Mieter B (2 Stockwerke darunter) stört dies. Des weiteren hört Mieter A nach der vorgegebenen Nachtruhezeit auf Zimmerlautstärke weiter seine Musik, Mieter B jedoch fühlt sich durch dies gestört und beschwert sich, ohne es vorher im Guten versucht zu haben, lautstark mit Hilfe von Bedrohungen/Androhung von Schlägen und Beleidigungen bei Mieter A. Weiter hat Mieter B Freunde und Bekannte aus der Nachbarschaft dazu angestiftet eine Unterschriftenaktion durchzuführen um Mieter A aus der Wohnung zu bekommen.

  1. Ist dieses gelentliche aufdrehen von Musik ausserhalb der Ruhezeiten erlaubt?
  2. Wie sollte Mieter A auf die Drohungen und Beleidigungen von Mieter B reagieren?
  3. Ist es möglich, dass Mieter A durch die Unterschriftenaktion aus der Wohnung fliegen kann?

Hallo,

wieso glaubt eigentlich jeder, er dürfte mit seinem Musikgeschmack auch die Umwelt beschallen. Muss ja nicht jeder Dance&Trance Vol. 87 gut finden.

  1. Ist dieses gelentliche aufdrehen von Musik ausserhalb der
    Ruhezeiten erlaubt?

Nein

  1. Wie sollte Mieter A auf die Drohungen und Beleidigungen von
    Mieter B reagieren?

Zimmerlautstärke beachten

  1. Ist es möglich, dass Mieter A durch die
    Unterschriftenaktion aus der Wohnung fliegen kann?

Nach Abmahnung des Vermieters und weiteren Verstößen - ja.

VG
EK

Hallo,

nachdem ich schon den ersten Beitrag gelesen habe, weiß ich, dass es nicht einfach um etwas zu laute Musik geht, sondern um sehr basslastige. Bässe haben die unangenehme Eigenschaft, sich ganz eigenwillig auszubreiten und tun dies auch in Gebäuden recht eigenwillig. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass selbst bei vermeintlicher „Zimmerlautstärke“ die Bässe deutlich in der Nachbarwohnung hörbar und im Zweifel auch (oder nur) spürbar sind.

Dieses zu spüren ist geeignet, Stress und oder Aggression hervorzurufen (ohne jetzt damit einen Frei-laufen-lassen dieser Aggressionen der Nachbarn damit einen Freibrief auszustellen.) Techno oder Trance ist dazu gedacht, den Hörer in gewisser Sicht hochzupeitschen. Und um meine persönliche Meinung dazu kundzutun: das nach 22 Uhr noch laufen zu lassen ist unverschämt.

  1. Ist dieses gelentliche aufdrehen von Musik ausserhalb der
    Ruhezeiten erlaubt?

Nein. Sinn der Ruhezeiten ist, dass man die Chance hat, zur Ruhe zu kommen. Das ist bei 150-180 bpm nicht gegeben! Sinn der Ruhezeit ist auch nicht, irgendwelche schwarzen Flecken auf einem weißen Stück Papier zu hinterlassen, sondern Sinn ist, dass sie eingehalten werden.

  1. Wie sollte Mieter A auf die Drohungen und Beleidigungen von
    Mieter B reagieren?

Erst einmal sollte er sich so verhalten, dass er sich keiner Schuld bewusst sein braucht. Das heißt schlicht: Die Zwangsbeschallung seiner Nachbarn unterlassen. Sollten diese (danach) justiziable Verhaltensauffälligkeiten zeigen, kann er die obligatorischen Wege bestreiten, dazu gehört Anzeige bei der Polizei.

Beim Stichwort Polizei sei erwähnt: Zwangsbeschallung kann je nach Ausmaß als Körperverletzung gewertet werden!

  1. Ist es möglich, dass Mieter A durch die
    Unterschriftenaktion aus der Wohnung fliegen kann?

So erst einmal nicht. Der Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Nur der Vermieter entscheidet also darüber, ob ein Mietvertrag ggf. gekündigt wird. Ob es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn sich ein Mieter so verhält, dass der Haussegen schief hängt, dazu sagen sicher die Mietrechtsexperten noch etwas.

LG Petra

So…Danke ersteinmal für die schnellen Antworten.

und um nochmal ein missverständnis auszubügeln…mit Frage Nr.1 ist nicht gemeint innerhalb sondern wie auch geschrieben ausserhalb der Ruhezeiten, d.h. (nach dem Mietvertrag) nicht von 13-15 Uhr, nicht Sonn- und Feiertags und nicht von 20-8 Uhr. Das wurde scheinbar falsch verstanden.

Siehe die Antwort…

  1. Ist dieses gelentliche aufdrehen von Musik ausserhalb der
    Ruhezeiten erlaubt?

Nein. Sinn der Ruhezeiten ist, dass man die Chance hat, zur
Ruhe zu kommen. Das ist bei 150-180 bpm nicht gegeben! Sinn
der Ruhezeit ist auch nicht, irgendwelche schwarzen Flecken
auf einem weißen Stück Papier zu hinterlassen, sondern Sinn
ist, dass sie eingehalten werden.

Es wäre nett wenn auf dieses Thema nochmals eingegangen werden könnte.

MfG
HappyHardstyler

Hallo,

Angenommen Mieter A hört ausserhalb der im Mietvertrag
vergebenen Ruhezeiten ab und zu mal ein laut aufgedrehtes Lied
und angenommen Mieter B (2 Stockwerke darunter) stört dies.

Außerhalb der Ruhezeiten also.
Aber auch da gibt es einen Unterschied, ob man etwas hört oder ob beim Nachbarn die Wände wackeln.
Es gibt im übrigen inzwischen sehr gute Kopfhörer.

Des weiteren hört Mieter A nach der vorgegebenen Nachtruhezeit
auf Zimmerlautstärke weiter seine Musik, Mieter B jedoch fühlt
sich durch dies gestört und beschwert sich,

Wenn es auf Zimmerlautstärke ist, wie kann Mieter B es dann überhaupt hören?

Gruß
Elke

Hallo Elke,

Wenn es auf Zimmerlautstärke ist, wie kann Mieter B es dann
überhaupt hören?

Was der gute im ersten Beitrag noch geschrieben hat, hier aber unterschlagen hat: Erstens hört er Techno, also sehr basslastige Musik mit hohen bpm (beats per minute) - und dann hört er sie außerhalb der Ruhezeiten lauter und innerhalb der Ruhezeiten „nur auf Zimmerlautstärke“.

Dazu dann noch einmal im Klartext: Die Vorschriften was darf und was nicht darf finden sich in den Landesimmissionsschutzgesetzen. Dort ist für die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten von „nicht erheblicher“ Störung meist die Rede. Was das genau bedeutet ist Auslegungssache. Im Zweifel heißt das aber, dass man auch außerhalb nicht so laut hören darf, dass der Nachbar sein eigenes Radion lauter machen muss, um überhaupt etwas zu verstehen. Besonders problematisch sind dann eben noch die Bässe. Und die wiederum sind durchaus auch „hörbar“ bzw. spürbar, wenn die Musik im Zimmer selbst vermeintlich „leise“ ist. (Wobei ich aus meinem Bekanntenkreis, in dem einige hart gesottene Technofans exisitieren weiß, wie „Zimmerlautstärke“ bei dem Stil definiert ist. Anders ausgedrückt: Techno KANN man gar nicht hören, so dass das Kriterium Zimmerlautstärke erfüllt wird. Dann klingt es schlimmer wie Aufzugmusik… Ich nehme also dem Poster aufgrund seines Stils (und vor allem aufgrund des ersten Textes) schlicht nicht ab, dass es wirklich „Zimmerlautstärke“ ist…)

LG Petra

Hallo,

Was der gute im ersten Beitrag noch geschrieben hat, hier aber
unterschlagen hat: Erstens hört er Techno,

Wieso er? Es geht doch um eine theoretische Frage.

Ich nehme also dem
Poster aufgrund seines Stils (und vor allem aufgrund des
ersten Textes) schlicht nicht ab, dass es wirklich
„Zimmerlautstärke“ ist…)

Daher meine Frage:

Wenn es auf Zimmerlautstärke ist, wie kann Mieter B es dann

überhaupt hören?

-da der in einer anderen Wohnung sitzt.

Gruß
Elke

so…um diese frage wie kann er es dann überhaupt hören mal aus dem weg zu schaffen : dieses haus ist so extrem hellhörig dass ich selbst das telefon, den fernseher oder gespräche aus der wohnung des genannten mieters hören kann, folglich kann er auch meine musik hören, selbst wenn sie (auch wenn es mir nicht abgenommen wird) zimmerlautstärke hat.

und zur anderen frage : es ist so das die wände wackeln und da bin ich ganz ehrlich, aber das liegt auch zum grossen teil daran, dass es hier wie schon gesagt, so extrem hellhörig ist.

ich hoffe das hilft dabei und hilft ebenso diese vorurteile mir gegenüber weg zu lassen, da diese weder zum thema passen noch irgendwelchen sinn haben um voran zu kommen.

Hallo,

das sind keine Vorurteile gegen dich, das sind Dinge, die ich aus deinem Posting gelesen habe.
Wenn euer Haus wirklich so hellhörig ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. ihr macht dem Vermieter deutlich, dass es unerträglich ist, zu verschiedenen Parteien in diesem Haus zu wohnen, wenn sich nichts ändert --> Schalldämmung von seitens des Vermieters
    oder
  2. ihr nehmt gegeneinander soviel Rücksicht, dass es allen möglich ist ohne größere Beeinträchtigung, in diesem Haus zusammenzuleben.

so…um diese frage wie kann er es dann überhaupt hören mal
aus dem weg zu schaffen :

Zimmerlautstärke definiert sich nun mal so, dass man etwas nur in diesem Zimmer oder wenigstens dieser Wohnung hören kann.

und zur anderen frage : es ist so das die wände wackeln und da
bin ich ganz ehrlich, aber das liegt auch zum grossen teil
daran, dass es hier wie schon gesagt, so extrem hellhörig ist.

Aber warum denkst du, dass man den anderen Mietern deine Musik zu deiner Zeit zumuten muss. Die können ja nichts dafür, dass du da eingezogen bist.

ich hoffe das hilft dabei und hilft ebenso diese vorurteile
mir gegenüber weg zu lassen,

s.o.

da diese weder zum thema passen
noch irgendwelchen sinn haben um voran zu kommen.

Doch, eigentlich schon. Aber wenn du nur hören möchtest, dass du im Recht bist, dann können wir uns diese Diskussion ja sparen.

Gruß
Elke

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ich möchte nicht nur hören, dass ich im recht bin…es wäre schön jedoch ist es nicht der grund warum ich hier schreibe. ich möchte sachliche und richtige auskünfte über die rechtslage. das mit dem vermieter werde ich morgen machen bezüglich der schalldämmung. letzteres von wegen dem friedlichen zusammenlebens mehrerer parteien in diesem haus…das wird wohl nichts da mit diesen menschen nicht normal zu reden ist. (versuch ist trotz des besseren wissen bereits geschehen)

mfg HappyHardstyler

Hallo,

Zimmerlautstärke definiert sich nun mal so, dass man etwas nur
in diesem Zimmer oder wenigstens dieser Wohnung hören kann.

woher hast du das?

„Zimmerlautstärke“ setzt aber nicht voraus, "daß sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muss dem Mieter einer Wohnung möglich sein.

http://www.mieterbund.de/1116.html

Gruß
Roland

danke roland ^^ also das ist mal zum einen schön für mich…also darf ich endlich mal wieder die musik auf einen nromalen pegel hochsetzen (techno in flüsterlautstärke hört sich einfach nicht an^^)…und danke für die quelle…

danke roland ^^ also das ist mal zum einen schön für
mich…also darf ich endlich mal wieder die musik auf einen
nromalen pegel hochsetzen (techno in flüsterlautstärke hört
sich einfach nicht an^^)…und danke für die quelle…

bitte, aber das heisst jetzt nicht, dass innerhalb der Ruhezeiten remmidemmi gemacht werden darf.
Es bedeutet nur, dass keine Grabesstille im Haus herrschen muss. Allerdings, technomusik auf einem normalen Technomäßigen Level, halte ich schon für mehr als Zimmerlautstärke.
Und bedenke, technomusik in für dich normaler Lautstärke, kann für die Nachbarn schon eine Lärmbelästigung sein.

Gruß
Roland

bitte, aber das heisst jetzt nicht, dass innerhalb der
Ruhezeiten remmidemmi gemacht werden darf.
Es bedeutet nur, dass keine Grabesstille im Haus herrschen
muss. Allerdings, technomusik auf einem normalen Technomäßigen
Level, halte ich schon für mehr als Zimmerlautstärke.
Und bedenke, technomusik in für dich normaler Lautstärke, kann
für die Nachbarn schon eine Lärmbelästigung sein.

Gruß
Roland

nene so hatte ich das auch net verstanden…das ich die musik nicht soweit aufdrehen darf bis es für techno oder in meinem fall hardstyle eine normale „feierlautstärke“ erreicht, habe ich mir gedacht, nur diese vormuliert erlaubt mir ja in gewiiser weise die musik auf ein kleines stück weiter aufzudrehn als meine nachbarn das „erlauben“.(damit is gemeint die musik aus zu lassen)

in diesem sinne