Wie sieht die Kündigungsfrist aus, wenn man ein Monat in einer WG wohnt?
Vorallem, wenn der Vermieter sich nicht an das mündlich festgehaltene hält???
Und in das Zimmer geht und gebrauch von persönlichen Gegenständen macht???
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Jessica
Hi,
je nach dem was der Mietvertrag dazu hergibt.
Bei groben Verstössen gegen die mietvertraglich geregelten Rechte und Pflichten könnte (theoretisch) ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Dazu müsste man aber eben erst mal prüfen, was vereinbart wurde.
Gruß
Nita
Erlaubt ist es aber nicht, dass die Vermieterin, wenn der Mieter nicht zuhause in, dass dieser in das vermietete Zimmer geht,oder!?
Oder wenn der Vermieter dem Mieter Besuch verbietet, obwohls mündlich beim Unterschreiben erlaubt wurde!?Ist das nicht Störung Herstellung der soziale Kontakte???
Zusätzlich steht in den Mietvertrag keine Kündigungsfrist, bze. irgendwas dergleichen!
Wäre schön wenn man dort rauskäme so schnell wie möglich, finds unerträglich.
Besuchsverbote sind ohnehin sittenwidrig und daher von vorneherein unwirksam.
Hallo,
bei erheblichen Pflichtverletzungen der Vertragspartei. Dies würde ich als Laie aber nicht ohne anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ein vermietetes Zimmer oder eine vermietete Wohnung darf der VM selbstverständlich nicht betreten. Mit der Vermietung gibt er dem Mieter das alleinige Nutzungsrecht. Zwar gibt es hier auch Ausnahmen von der Regel die sind aber streng reguliert und begrenzt (Gefahr im Verzug usw.). Man ist daher z.B. berechtigt ein Zimmer oder die Wohnung so zu verschließen, das kein Zutritt möglich ist.
Wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfristen geregelt werden, tritt die gesetzliche Bestimmung in Kraft. D.h. man könnte mit einer dreimonatigen Frist die Wohnung kündigen. Diese Kündigung muss am 3. Werktag (Samstag beachten) eines Monats dem VM vorliegen.
Ein Besuchsverbot ist rechtlich nicht haltbar.
Gruß
Nita