Kündigungsfrist - bitte um Hilfe!

Guten Tag,

Fallbeispiel: nehmen wir an man habe im Jahr 2005 06 oder 07 einen „Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume und Grundstücke“ als Privatperson abgeschlossen.
Dort steht:

  1. "Das Mietverhätlnis beginnt am X,
    c) der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen und läuft bis zum Y (1 Jahr nach X). Er verlängert sich jeweils um 12 Monate falls er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.

2.Die KÜndigung muss schriftlich bis zum dritten Werktage des ersten Monats der KÜndigungsfrist zugegangen sein.

  1. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 568 BGB tritt nicht ein.

Wie sieht es nun mit der Kündigung aus?

Danke!

Grüße
Moni P.

Hi,

steht doch da:

drei Monate vor Datum x zum 3ten Werktag eines Monats (Eingang beim VM).

Nehmen wir mal den 30.09. anstelle x dann hätte die Kündigung zum 03.07. beim VM sein müssen. Es könnte jetzt dann also erst wieder zum 30.09.2010 gekündigt werden.

Solche Fristen sind in Gewerbemietverträgen gängige Praxis und i.d.R. auch rechtsgültig.

Gruß
Nita

Auch wenn gar kein Gewerbe betrieben wurde. Und man als Privatperson den Raum lediglich als „Hobbyraum“ nutzte? Das einzig gewerbliche an dem ganzen wäre ja der Vertrag :smile: - ansonsten alles privat…

Unabhängig wie die Räume genutzt werden, wurde hier ein Mietvertrag für gewerbliche Räume abgeschlossen und dieser ist bindend.