es gibt eine Vermietung an ein zwei Mieter, welche in einer Lebensgemeinschaft zusammnleben. Jetzt soll dieser Mietvertrag neu aufgesetzt werden. Es soll nur noch ein Mietvertrag mit einer Person geschlossen werden, zusätzlich möchte der eine Mieter mit dem anderen Mieter einen Untermietvertrag schliessen.
Was könnte hier der Hintergrund sein?
machst du das mit Absicht oder bin ich von einem Moment auf den anderen plötzlich verkalkt?
Auch diese Frage verstehe ich nicht so recht. Willst du wirklich, dass hier Vermutungen darüber angestellt werden, welche Beweggründe Menschen haben könnten? Wenn dich wenigstens die Auswirkungen auf den VM interessieren würden…
Ich tu mal so, als ob: Für einen VM ist diese Konstellation nachteiliger, da er im Falle von Schwierigkeiten oder Zahlungsausfällen nur noch auf eine Person zurückgreifen kann.
natürlich liegt hier ein anderer Hintergrund vor, es geht bei
den Mietern wohl um Sozialbetrug, da der VM daraus Nachteile
hat ist mir jetzt klar.
die untervermietung ist ein sozialbetrug ? gut zu wissen …
also allein aus deiner schilderung ist das eine reine untervermietung und nicht mehr. schildere doch mal die weiteren umstände, die deiner meinung nach zu einem sozialbetrug führen sollen…
Es handelt sich um zwei Rentner, Erwerbsunfähigkeit, beide haben ca.1000€ Rente. Vermutung: Durch den Untermietvertrag will der eine zusätzlich Wohngeld beantragen, allerdings liegt eine Lebensgemeínschaft vor…
Um sich mal an Mutmassungen zu beteiligen: Steuerliche Gründe ?
Im übrigen sollte der neue Mietvertrag nicht unterschrieben werden.
Denn während eines „normal“ laufenden Mietverhältnisses gibt es keinen Grund, den bestehenden durch einen neuen zu ersetzen. Der V. darf den M. dazu auch nicht zwingen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Der bestehende Vertrag gilt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Was anderes wäre eine Zusatzvereinbarung, die als Grundlage auf den bestehenden Vertrag verweist.
Der Mieter darf auch nur einen Untermieter haben, wenn hierfür der V. zustimmt. Der V. könnte also auch die Zustimmung verweigern und somit wäre die Erstellung eines neuen Vertrages vom Tisch.