Kaution

Guten Tag,

darf ein vermieter die rückzahlung der kaution auf 4jahre hinauszögern

Nein. Die Rückzahlung der Mietkaution hat spätestens bis 6 Monate nach Auszug zu erfolgen, wenn der Vermieter keine Ansprüche auf evtl. Mietrückstände bzw. Nebenkostennachzahlungen hat. Diese muß er geltend gemacht haben und begründen, warum die Kaution einbehalten wird.

Guten Tag,

darf ein vermieter die rückzahlung der kaution auf 4jahre
hinauszögern

eigentlich nicht. länger als ein halbes jahr ist schon ziemlich kritisch.

Nein.

Denn es kann nicht solange dauern, noch Ansprüche aus dem
beendeten Mietverhältnis zu klären.

Verklagen auf Rückzahlung incl. Zinsen !