Hi,
(spannender Fall 
Angenommen es gäbe das Problem, das ein Mieter eine Wohnung
ohne Mietvertrag und Kaution geschweigedenn die Zahlungen der
Miete die Wohnung mit seinem Eigentum belagert. Die Sache ist
wie folgt Passiert:
Vermieterin gibt Auftrag ( nicht schriftlich) einen Mieter zu
besorgen, nicht einen Vertrag anzufertigen.
Gut, bei Regressforderungen sollte dies zu beweisen sein.
Am besten wäre ein schriftliche Einlassung (Auskunft) des Maklers, wie die Dinge genau abgelaufen sind.
Dieser sollte von
der Eigentümerin erstellt und unterschrieben werden. Der
Makler hat ohne es mit der Eigentümerin abgesprochen zu haben
unrechtmäßig dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung gegeben,
s. o.
diese räumten sofort die Wohnung ein.
Dieser M stand offensichtlich unter Druck.
Der Vermieter möchte
diesen Mieter nicht!
Hmm, nach der obigen Darstellung wäre der M auch kein M sondern ein illegaler Wohnraumbesetzer. Wer will den schon.
Der Vermieter wurde des weiteren von uns auf mehreren Lügen
überführt.
Hier sollte mal aufgeführt werden wer von den genannten Personen überhaupt der VM sein soll.
Ebenfalls hat der Mieter sich auch schon auf die Wohnung
angemeldet.
Wo und wie sich ein Bürger anmeldet kann ein VM nicht beeinflussen. Es wäre hier auch nicht maßgebend.
Jetzt will der Mieter die Eigentümerin auf herausgabe des
Mietervertrags verklagen …
Da es keinen Mietvertrag gibt, kann dieser Prozess vom M nicht gewonnen werden.
wer weiß was?
Hmm, der Makler müsste nachweisen, dass er eine Vollmacht für einen Mietvertrag hatte. Hat dieser keinen Mietvertrag abgeschlossen, kann dieser auf Schadensersatz wegen unerlaubter Überlassung der Wohnraumschlüssel verklagt werden. Das löst nicht das Problem mit der neuen M.
Wenn der M unrechtmäßig die Wohnräumen blockiert (belagern ist wohl eher etwas anderes) wäre der normale Rechtsweg mit einer Räumungsklage den M zum räumen zu bewegen. Vorher mit schrifltichen Aufforderung und Fristen den Blockierer in Verzug setzen. Einen Schadensersatz für den Mietausfall gleich mit beifügen.
Die Kosten dafür trägt idR der Verursacher, wenn diese in den nächsten 30 Jahren nicht bezahlen können bleiben die Kosten bei Kläger offen.
Wer ein großen finanzielles Risiko nicht schäut, könnte es mal mit dem Ersatzschlüssel selber mal versuchen. In diesem Fall könnte es sehr riskant sein, weil der Bockierer schon mit Gericht droht.
Diese Kosten könnten biliger sein als auf unabsehbare Zeit sein blockierten Wohnraum mit N-Kosten verwohnen zu lassen.
mfg
Chris
vlg MC
PS: Dieser Fall lehrt mich nie einen Wohnraumschlüssel einen anderen ohne schriftlichen Auftrag mitgegenzeichnen anzuvertrauen, danke.