Belagerung ohne Sinn

Angenommen es gäbe das Problem, das ein Mieter eine Wohnung ohne Mietvertrag und Kaution geschweigedenn die Zahlungen der Miete die Wohnung mit seinem Eigentum belagert. Die Sache ist wie folgt Passiert:

Vermieterin gibt Auftrag ( nicht schriftlich) einen Mieter zu besorgen, nicht einen Vertrag anzufertigen. Dieser sollte von der Eigentümerin erstellt und unterschrieben werden. Der Makler hat ohne es mit der Eigentümerin abgesprochen zu haben unrechtmäßig dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung gegeben, diese räumten sofort die Wohnung ein. Der Vermieter möchte diesen Mieter nicht!

Der Vermieter wurde des weiteren von uns auf mehreren Lügen überführt.
Ebenfalls hat der Mieter sich auch schon auf die Wohnung angemeldet.

Jetzt will der Mieter die Eigentümerin auf herausgabe des Mietervertrags verklagen …

wer weiß was?

mfg
Chris

Hallo also ich habe das Problem, das ein Mieter eine Wohnung
ohne Mietvertrag und Kaution geschweigedenn die Zahlungen der
Miete die Wohnung mit seinem Eigentum belagert. Die Sache ist
wie folgt Passiert:

Vermieterin gibt Auftrag ( nicht schriftlich) einen Mieter zu
besorgen, nicht einen Vertrag anzufertigen. Dieser sollte von
der Eigentümerin erstellt und unterschrieben werden. Der
Makler hat ohne es mit der Eigentümerin abgesprochen zu haben
unrechtmäßig dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung gegeben,
diese räumten sofort die Wohnung ein. Der Vermieter möchte
diesen Mieter nicht!

Hat der Makler mit dem Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen? Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform.
Der Makler könnte Verrichtungsgehilfe des Vermieters sein, daher könnte sich doch der Mieter auf den mündl. Mietvertrag berufen.

Wenn keine Kaution vereinbart wurde, Pech für den Vermieter.

Der Vermieter wurde des weiteren von uns auf mehreren Lügen
überführt.

Verstehe ich nicht. Ist gemeint, dass der Makler lügt oder der Mieter?
Na ja, Lügen ist nicht verboten.

Ebenfalls hat der Mieter sich auch schon auf die Wohnung
angemeldet.

Na ja, wenn er da wohnt, muss er das ja auch.

Jetzt will der Mieter die Eigentümerin auf herausgabe des
Mietervertrags verklagen …

Da keine Schriftform vorgeschrieben ist, wird der Mieter damit keinen Erfolg haben.

wer weiß was?

Mal ganz ehrlich: der Makler scheint hier ziemlich geschlampt zu haben, Vermieter und Mieter sind nun die Leidtragenden.

Der Mieter steht doch nun auch im Regen, wohin soll er so schnell ziehen?

Wäre es nicht vernünftig, mit dem Mieter eine vernünftige Einigung anzustreben und sich entgegenzukommen. Möglich wäre doch, dass man vereinbart, dass er schnellstens eine andere Wohnung sucht und bis dahin aber ordnungsgemäß Miete/Nebenkosten zahlt.
Oder man einigt sich auf einen befristeten Mietvertrag z.B. über ein Jahr oder kürzer.

Dem Makler sollten beide die Ohren langziehen. Als Vermieter und auch als Mieter würde ich mir einen Anwalt nehmen.

mfg
Chris

Grüße

Holygrail

Hallo,

klingt alles etwas seltsam.

Frage an den Fragesteller:

Wer hat den Mietvertrag gefertigt, ein Makler oder die vom Eigentümer beauftragte und legitimierte Hausverwaltung ?

Gruß

Wolfgang

Guten Tag,

Hallo also ich habe das Problem, das ein Mieter eine Wohnung
ohne Mietvertrag und Kaution geschweigedenn die Zahlungen der
Miete die Wohnung mit seinem Eigentum belagert. Die Sache ist
wie folgt Passiert:

Vermieterin gibt Auftrag ( nicht schriftlich) einen Mieter zu
besorgen, nicht einen Vertrag anzufertigen. Dieser sollte von
der Eigentümerin erstellt und unterschrieben werden. Der
Makler hat ohne es mit der Eigentümerin abgesprochen zu haben
unrechtmäßig dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung gegeben,
diese räumten sofort die Wohnung ein. Der Vermieter möchte
diesen Mieter nicht!

Hat der Makler mit dem Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen?

---- Der Makler hatte nicht den Auftrag einen Mietvertrag zu machen, sondern nur einen Mieter vorstellig zu machen …

Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform.

---- ist mir schon klaar aber sie hatte nicht den auftrag dazu …

Der Makler könnte Verrichtungsgehilfe des Vermieters sein,
daher könnte sich doch der Mieter auf den mündl. Mietvertrag
berufen.

----könnte sein ist aber nciht der Fall und somit haben beide also Mieter und vermieter regress gegen den Makler …

Wenn keine Kaution vereinbart wurde, Pech für den Vermieter.

---- naja es sollte aber eine Miete Vereinbart werden, … wie gesagt, der Makler hatte nciht den auftrtag dazu irgendwas zu vereinbaren …

Der Vermieter wurde des weiteren von uns auf mehreren Lügen
überführt.

Verstehe ich nicht. Ist gemeint, dass der Makler lügt oder der
Mieter?
Na ja, Lügen ist nicht verboten.

---- naja die Mieterin hate sich mit einem Kind vorstellig gemacht und auch nur ein kind angegeben wirklich sind es aber 3 … des weiteren sagte sie ncihts von Haustireen aber sie hat einen hund und 2 katzen …

Ebenfalls hat der Mieter sich auch schon auf die Wohnung
angemeldet.

Na ja, wenn er da wohnt, muss er das ja auch.

---- wenn sie da wohnen würde … wie denn ohne verträge?

Jetzt will der Mieter die Eigentümerin auf herausgabe des
Mietervertrags verklagen …

Da keine Schriftform vorgeschrieben ist, wird der Mieter damit
keinen Erfolg haben.

----schon klaar aber da die Frau von der ARGE abhänig ist, braucht sie einen … und dann kommt noch dazu, dass sie jetzt kein geld hat und daher versucht sie uns jetzt zu verklagen … (hahahaha)

wer weiß was?

Mal ganz ehrlich: der Makler scheint hier ziemlich geschlampt
zu haben, Vermieter und Mieter sind nun die Leidtragenden.

---- ohhhh jaaaaa …

Der Mieter steht doch nun auch im Regen, wohin soll er so
schnell ziehen?

---- er wohnt ja nciht da … nur sein scheiß ist da … die Trulle wohnt ja bei Ihrem neuen Macker und hat halt ihr hab und gut eingelagert im haus …

Wäre es nicht vernünftig, mit dem Mieter eine vernünftige
Einigung anzustreben und sich entgegenzukommen. Möglich wäre
doch, dass man vereinbart, dass er schnellstens eine andere
Wohnung sucht und bis dahin aber ordnungsgemäß
Miete/Nebenkosten zahlt.

----das problem ist ja das sie nicht zahlen kann … AMT!!! die übernehmen die kosten nicht …

Oder man einigt sich auf einen befristeten Mietvertrag z.B.
über ein Jahr oder kürzer.

Dem Makler sollten beide die Ohren langziehen. Als Vermieter
und auch als Mieter würde ich mir einen Anwalt nehmen.

---- und das gute Geld dem schlechten hinterherwerfen …

mfg
Chris

Grüße

Holygrail

----mfg Chris

Hi,
(spannender Fall :wink:

Angenommen es gäbe das Problem, das ein Mieter eine Wohnung
ohne Mietvertrag und Kaution geschweigedenn die Zahlungen der
Miete die Wohnung mit seinem Eigentum belagert. Die Sache ist
wie folgt Passiert:

Vermieterin gibt Auftrag ( nicht schriftlich) einen Mieter zu
besorgen, nicht einen Vertrag anzufertigen.

Gut, bei Regressforderungen sollte dies zu beweisen sein.
Am besten wäre ein schriftliche Einlassung (Auskunft) des Maklers, wie die Dinge genau abgelaufen sind.

Dieser sollte von
der Eigentümerin erstellt und unterschrieben werden. Der
Makler hat ohne es mit der Eigentümerin abgesprochen zu haben
unrechtmäßig dem Mieter den Schlüssel zur Wohnung gegeben,

s. o.

diese räumten sofort die Wohnung ein.

Dieser M stand offensichtlich unter Druck.

Der Vermieter möchte
diesen Mieter nicht!

Hmm, nach der obigen Darstellung wäre der M auch kein M sondern ein illegaler Wohnraumbesetzer. Wer will den schon.

Der Vermieter wurde des weiteren von uns auf mehreren Lügen
überführt.

Hier sollte mal aufgeführt werden wer von den genannten Personen überhaupt der VM sein soll.

Ebenfalls hat der Mieter sich auch schon auf die Wohnung
angemeldet.

Wo und wie sich ein Bürger anmeldet kann ein VM nicht beeinflussen. Es wäre hier auch nicht maßgebend.

Jetzt will der Mieter die Eigentümerin auf herausgabe des
Mietervertrags verklagen …

Da es keinen Mietvertrag gibt, kann dieser Prozess vom M nicht gewonnen werden.

wer weiß was?

Hmm, der Makler müsste nachweisen, dass er eine Vollmacht für einen Mietvertrag hatte. Hat dieser keinen Mietvertrag abgeschlossen, kann dieser auf Schadensersatz wegen unerlaubter Überlassung der Wohnraumschlüssel verklagt werden. Das löst nicht das Problem mit der neuen M.

Wenn der M unrechtmäßig die Wohnräumen blockiert (belagern ist wohl eher etwas anderes) wäre der normale Rechtsweg mit einer Räumungsklage den M zum räumen zu bewegen. Vorher mit schrifltichen Aufforderung und Fristen den Blockierer in Verzug setzen. Einen Schadensersatz für den Mietausfall gleich mit beifügen.

Die Kosten dafür trägt idR der Verursacher, wenn diese in den nächsten 30 Jahren nicht bezahlen können bleiben die Kosten bei Kläger offen.

Wer ein großen finanzielles Risiko nicht schäut, könnte es mal mit dem Ersatzschlüssel selber mal versuchen. In diesem Fall könnte es sehr riskant sein, weil der Bockierer schon mit Gericht droht.

Diese Kosten könnten biliger sein als auf unabsehbare Zeit sein blockierten Wohnraum mit N-Kosten verwohnen zu lassen.

mfg
Chris

vlg MC

PS: Dieser Fall lehrt mich nie einen Wohnraumschlüssel einen anderen ohne schriftlichen Auftrag mitgegenzeichnen anzuvertrauen, danke.