Guten Tag,
Darf man einem Vermieter Hausverbot für ein Ladenlokal aussprechen wenn er dem Geschäft durch herumbrüllen oder Belästigungen schadet? Und muss er sich dran halten???
Danke &Gruß
Elias
Guten Tag,
Darf man einem Vermieter Hausverbot für ein Ladenlokal aussprechen wenn er dem Geschäft durch herumbrüllen oder Belästigungen schadet? Und muss er sich dran halten???
Danke &Gruß
Elias
Guten Tag,
Darf man einem Vermieter Hausverbot für mein Ladenlokal
aussprechen wenn er dem Geschäft durch herumbrüllen oder
Belästigungen schadet? Und muss er sich dran halten???
Hi Elias,
wenn der Vermieter einen trifftigen Grund hat, z.B. um sich vom Zutand seins Eigentums zu überzeugen, kann man dem Verieter den Zutritt nicht verwehren, aber er muß den Mieter um Erlaubis fragen und sich einen Besichtigungstermin geben lassen. Oft ist das Besuchsrecht im Mietvertrag geregelt. Da der Mieter das Hausrecht hat, kann er den Vermieter herauswerfen, wenn er sich dann daneben benimmt.
Wolfgang D.
Hallo,
ich frage mich an dieser Stelle, warum sich der VM so verhält ?
Gruß
Wolfgang
Hausrecht hat während des Mietverhältnisses der Mieter.
Zutritt des V. nur mit vorheriger Genehmigung des Mieters.
(Der V. muss seiner Pflicht zur regelmässigen Überprüfung
der Mietsache nachkommen können).
Vorausgesetzt Punkt 2 ist erfüllt.
Es gibt kein Gesetz, dass es jemandem verbietet zu schreien.
Geschäftschädgigend ist relativ. Wie will man nachweisen, dass
während des Schreiens des V. drei Brötchen weniger verkauft
wurden ? Hier geht es mehr um eine moralische Verpflichtung,
die sich aus üblichen gesellschaftlichen Verhaltensregeln ergibt.
Demnach wäre es durchaus legitim, den V. aufzufordern, sachlich
und respektvoll mit jemandem zu sprechen. Andernfalls würde das
Gespräche beendet und man müsse den V. leider des Ladens verweisen.
P.S:
Bei Beschädigungen dürfte es unerheblich sein, ob er
der V. ist oder nicht. Niemand hat gesetzlich das Recht,
jemand anderem oder eine Sache unbegründet Schaden zuzu-
fügen.
An den Ladenverweis müsste er sich halten, wenn dieser
gerichtlich erwirkt wurde.
Hi,
Darf man einem Vermieter Hausverbot für mein Ladenlokal
aussprechen wenn er dem Geschäft durch herumbrüllen oder
Belästigungen schadet? Und muss er sich dran halten???Hi Elias,
wenn der Vermieter einen trifftigen Grund hat, z.B. um sich
vom Zutand seins Eigentums zu überzeugen, kann man dem
Verieter den Zutritt nicht verwehren, aber er muß den Mieter
um Erlaubis fragen und sich einen Besichtigungstermin geben
lassen.
Wenn hier im Laden Waren angeboten werden, muss der M auch dem VM die Möglichkeit geben den Laden zum Einkaufen zu betreten. Wenn sich dabei ein Kunde im Laden umsieht, ist das eine übliche Benutzung des Ladens.
Oft ist das Besuchsrecht im Mietvertrag geregelt. Da
der Mieter das Hausrecht hat, kann er den Vermieter
herauswerfen, wenn er sich dann daneben benimmt.
Es gibt auch ein Hausrecht für VM.
Der M kann unbeliebte Leute aus dem gemieten Bereicht verweisen, für das abführen ist die Polizei zuständig. Anfassen von Leuten wie auch immer wäre nicht vertretbat.
vlg MC
PS: Warum ist denn der VM so sauer?
An den Ladenverweis müsste er sich halten, wenn dieser
gerichtlich erwirkt wurde.
Hallo Fuddel67,
du meinst also, die Kaufhäuser, die ihren Ladendieben, Querulanten und Klomissbrauchern ein Hausverbot ausgesprochen haben, haben dazu eigens die Justiz bemüht und eine einstweilige Verfügung erwirkt?
Ein Hausverbot in einem gemieteten Ladenlokal mit Publikumsverkehr kann formlos vom Mieter ausgesprochen werden.
VG
EK
Hallo,
PS: Warum ist denn der VM so sauer?
Warum stellst du die Frage zum zweiten Mal ?
Gruß
Wolfgang
du meinst also, die Kaufhäuser, die ihren Ladendieben,
Querulanten und Klomissbrauchern ein Hausverbot ausgesprochen
haben, haben dazu eigens die Justiz bemüht und eine
einstweilige Verfügung erwirkt?
Hat der Autor das so geschrieben?
JA!
JA!
Kann der Autor in seiner Antwort nicht entdecken.
Der Autor hat geschrieben:
„An den Ladenverweis müsste er [ergänzt vom Autor: der VM] sich halten, wenn dieser gerichtlich erwirkt wurde.“
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, sofern der Ladenverweis nicht gerichtlich erwirkt wurde, der Ladenbesitzer praktisch kein Druckmittel hat, um den VM des Ladens zu verweisen.
Selbstverständlich kann der Ladenverweis auch formlos ausgesprochen
werden. Nur ist die Frage, inwieweit der VM dies akzeptieren und respektieren würde und vor allem auch Muss, da das vermietete Objekt vermutlich sein Eigentum ist.
du meinst also, die Kaufhäuser, die ihren Ladendieben, Querulanten und Klomissbrauchern ein Hausverbot ausgesprochen haben, haben dazu eigens die Justiz bemüht und eine einstweilige Verfügung erwirkt?
Nein. Das hat der Autor damit nicht gemeint. Ladendiebe, Querulanten und Klosmissbraucher dürften im allgemeinen nicht zur Vermieterklientel gehören. Vermutlich sind diese auch nicht Eigentümer des Kaufhauses. Dies ist aber ausdrücklich nur eine Vermutung des Autors. Bevor hier wieder verbale Nackenschläge fallen, woher man das denn hat.
der Ladenbesitzer
Mea Culpa: der Mieter
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, sofern der Ladenverweis
nicht gerichtlich erwirkt wurde, der Ladenbesitzer praktisch
kein Druckmittel hat, um den VM des Ladens zu verweisen.
klar, polizei, türsteher, faustrecht
Nur ist die Frage, inwieweit der VM dies akzeptieren
und respektieren würde und vor allem auch Muss, da das
vermietete Objekt vermutlich sein Eigentum ist.
es steht ausser frage, dass er dies zu akzeptieren hat.
du meinst also, die Kaufhäuser, die ihren Ladendieben,
Querulanten und Klomissbrauchern ein Hausverbot ausgesprochen
haben, haben dazu eigens die Justiz bemüht und eine
einstweilige Verfügung erwirkt?Nein. Das hat der Autor damit nicht gemeint. Ladendiebe,
Querulanten und Klosmissbraucher dürften im allgemeinen nicht
zur Vermieterklientel gehören. Vermutlich sind diese auch
nicht Eigentümer des Kaufhauses. Dies ist aber ausdrücklich
nur eine Vermutung des Autors. Bevor hier wieder verbale
Nackenschläge fallen, woher man das denn hat.
dieser autor hier würde sich weniger vermutungen und mehr fakten in einem expertenforum wünschen.
Nur ist die Frage, inwieweit der VM dies akzeptieren
und respektieren würde und vor allem auch Muss, da das
vermietete Objekt vermutlich sein Eigentum ist.es steht ausser frage, dass er dies zu akzeptieren hat.
Eben. Daher hatte der Autor ja auch geschrieben:
„An den Ladenverweis müsste er sich halten, wenn dieser
gerichtlich erwirkt wurde.“
dieser autor hier würde sich weniger vermutungen und mehr
fakten in einem expertenforum wünschen.
Ach so. Wenn man in diesem „Expertenforum“ kurz zusammengefasst
den Inhalt von Fakten, meist rechtskräftige Urteile im Namen des
Volkes, also auch in Ihrem und in meinen Namen und Namen der sonstigen User, deren Quelle die jeweilige Website des Gerichtes oder das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes ist, zitiert und damit dem Fragenden ersparen will, selbst im Netz seitenlange Gerichtsurteile und Pressemitteilungen zu wälzen, erhält man Mundverbot und wird persönlich angegriffen.
Da man angeblich „Scheiss, Unsinn, aus der Luft gegriffen“ etc
schreibt (Diese Zitate beziehen sich nicht auf die Aussagen des Vorautors sondern sind eine Zusammenfassung von div. Aussagen div.
User)
Wenn man dann Situationen konjugiert, um nicht die o.g. Vorwürfe zu erhalten und da nicht immer alle Details vom Fragenden dargelegt werden, erhält man die Info , dass man sich statt Vermutungen
mehr Fakten wünscht.
Gaanz grosses Kino !
Nur ist die Frage, inwieweit der VM dies akzeptieren
und respektieren würde und vor allem auch Muss, da das
vermietete Objekt vermutlich sein Eigentum ist.es steht ausser frage, dass er dies zu akzeptieren hat.
Eben. Daher hatte der Autor ja auch geschrieben:
„An den Ladenverweis müsste er sich halten, wenn dieser
gerichtlich erwirkt wurde.“
nö, er muss sich immer daran halten.
dieser autor hier würde sich weniger vermutungen und mehr
fakten in einem expertenforum wünschen.Ach so. Wenn man in diesem „Expertenforum“ kurz
zusammengefasst
den Inhalt von Fakten, meist rechtskräftige Urteile im Namen
des
Volkes, also auch in Ihrem und in meinen Namen und Namen der
sonstigen User, deren Quelle die jeweilige Website des
Gerichtes oder das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes
ist, zitiert und damit dem Fragenden ersparen will, selbst im
Netz seitenlange Gerichtsurteile und Pressemitteilungen zu
wälzen, erhält man Mundverbot und wird persönlich angegriffen.
Was wundert es dich? Du schreibst ohne Grundverständis der Juristerei lustig aus einem Buch ab und verstehst nicht, was es für eine Rechtswirkung haben kann, wenn in Hintertupfingen ein Gericht sagt, das Dach gehört in den Keller.
Die Juristerei ist ein WISSENSCHAFT und Handbücher irgendwelcher Vereine haben die Rechtsbindung eines Steins. Sicher schreibt man in solche Bücher rein, was die Leute lesen wollen, aber wenn ein Anwalt sowas in einen Schriftsatz reinsetzt, wirds lustig…
Da man angeblich „Scheiss, Unsinn, aus der Luft gegriffen“ etc
schreibt (Diese Zitate beziehen sich nicht auf die Aussagen
des Vorautors sondern sind eine Zusammenfassung von div.
Aussagen div.
User)
Stimmt aber, stell dir mal vor du erzählst deinem Hausarzt, das er jetzt gefälligst Blutegel ansetzen soll, weil das in deinem Hausratgeber von Ommmaaaa drinsteht.
Wenn man dann Situationen konjugiert, um nicht die o.g.
Vorwürfe zu erhalten und da nicht immer alle Details vom
Fragenden dargelegt werden, erhält man die Info , dass man
sich statt Vermutungen
mehr Fakten wünscht.Gaanz grosses Kino !
sowas nennt man beugen des Sachverhaltes, das bekommt man im Jurastudium direkt am Anfang ausgetrieben. Fakten raten bringt niemand was, halt dich einfach an den Sachverhalt und am Montag gehst du mal in eine Uni, dort in den Fachbereich für Jura und siehst dir mal einen Kommentar zum BGB an.
Und bitte, hier geht es um WISSEN nicht darum, das du aus einem Buch lustige Halbwahrheiten abschreibst, die aus dem Zusammenhang gerissen sind und deren Bedeutung von dir noch ergründet werden muss.
Gruß
Der M kann unbeliebte Leute aus dem gemieten Bereicht
verweisen, für das abführen ist die Polizei zuständig.
Anfassen von Leuten wie auch immer wäre nicht vertretbat.
käse, sowohl nach dem stgb (z.b. notwehr), der stpo (z.b. 127 I stpo bzgl. strafverfolgung) als auch nach dem bgb KANN das hausrecht bzw. das recht zur ungestörten besitzausübung mit körperlicher gewalt durchgesetzt werden. bitte keine märchen erzählen, dass man auf die polizei warten muss; sonst glaubt das am ende noch jemand…
immer noch kein Gruß
Der M kann unbeliebte Leute aus dem gemieten Bereicht
verweisen, für das abführen ist die Polizei zuständig.
Anfassen von Leuten wie auch immer wäre nicht vertretbat.käse, sowohl nach dem stgb (z.b. notwehr),
Gut, im eskalierten Fall darf verteidigt werden, es war hier aber nicht von einem körperlichen Angriff die Rede.
der stpo (z.b. 127
I stpo bzgl. strafverfolgung)
soso, dann lies mal den Text dazu:
§ 127(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Die Indentität des VM wird dem M wohl bekannt sein. *Nebelbombe?*
als auch nach dem bgb KANN das
hausrecht bzw.
Über das Hausrecht des VM wurde bereits im anderen Thread weiter unten ein Link von mir gestellt.
das recht zur ungestörten besitzausübung mit
körperlicher gewalt durchgesetzt werden.
Gut, dann hilf mir mal, beim Googeln wurde nichts gefunden, was einem Faustrecht, bzw. abführen des Besitzers gegenüber dem Eigentümer rechtfertigt.
Gebe doch mal den § im BGB an:
bitte keine märchen
erzählen,
Solange die Märchen auf meiner Seite liegen…
und der Verbesserer auch nichts besseres als Käsezurufe zu bieten hat,
sollte wohl Aussage gegen Aussage stehen.
dass man auf die polizei warten muss; sonst glaubt
das am ende noch jemand…
Hmm, auf wen denn sonst, auf die Leute von der Klappsmühle?
immer noch kein Gruß
PS:
Nur weil hier auf Ahnung gemacht wird ist der Käse nicht ungenießbar 
Hi,
PS: Warum ist denn der VM so sauer?
Warum stellst du die Frage zum zweiten Mal ?
doppelt hält besser… 
Viellicht läßt sich der Fragesteller dadurch zu einer Antwort hinreißen.
vlg MC
PS: Es war keine böse Absicht…
Hi,
[…]
Wenn man dann Situationen konjugiert, um nicht die o.g.
Vorwürfe zu erhalten und da nicht immer alle Details vom
Fragenden dargelegt werden, erhält man die Info , dass man
sich statt Vermutungen
mehr Fakten wünscht.Gaanz grosses Kino !
sowas nennt man beugen des Sachverhaltes, das bekommt man im
Jurastudium direkt am Anfang ausgetrieben. Fakten raten bringt
niemand was, halt dich einfach an den Sachverhalt und am
Montag gehst du mal in eine Uni, dort in den Fachbereich für
Jura und siehst dir mal einen Kommentar zum BGB an.Und bitte, hier geht es um WISSEN nicht darum, das du aus
einem Buch lustige Halbwahrheiten abschreibst, die aus dem
Zusammenhang gerissen sind und deren Bedeutung von dir noch
ergründet werden muss.
Gut, daß es mal so deutlich vermittelt wird.
Da es auch hier ein paar gibt, die sich in der Praxis gut auskennen (und ev. mal etwas anderes studiert haben), geben die auch mal gerne die Erfahrungen mit dieser Wissenschaft vom Mieten und Vermieten hier mal kostenlos zum Besten.
vlg MC
PS: Bücherabschreiber verletzen u. U. das Urheberrecht, wenn es nicht für eigene Bildungszwecke genutzt wird.
Hallo,
es wäre schon schön,wenn der Fragesteller sich nochmal melden würde, aber ich tippe mal darauf, dass der VM nicht umsonst so in den Geschäftsräumen des M. aufgetreten ist.
Hast Recht: Doppelt hält besser !!!
Grüße
Wolfgang