Schönheitsreparaturen starre Fristen

Guten Tag, laut neuem Recht führen starre Fristen für die Schönheitsreparaturen bei Mietwohnungen zur Befreiung der Renovierung beim Auzug. Gilt diese Regelung nur für Formverträge oder auch für Indivualveträge? Handelt es sich auch schon um einen Formvertrag wenn zwei Mietparteien die gleiche Regelung vertraglich vereinbart haben?

Diese Regelung gilt für jeden Mietvertrag. Es gibt für Miet-
verhältnisse keine Formvorschrift, es ist kein Gesetz über
ein Mietverhältniss einen Vertrag zu erstellen. Rein rechtlich
reicht ein Handschlag, eine mdl Absprache.

Hi,

H
Hier hilft ein Blick in die FAQ1669:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…

vlg MC