liebe w-w-wler, seid einigen Tagen gibt es ein neues Grundsatzurteil, wonach grillen auf dem Balkon an 24-27 Tagen im Jahr erlaubt sind.
Wo finde den Gesetzestext??? Danke für Hilfe, Berndt
Hallo Berndt,
Grillen kann im Mietvertrag ausgeschlossen sein.
Es gibt ein über 10 Jahre altes AG-Urteil, das von April bis September ein wöchentliches Grillen für zumutbar gehalten hat.
VG
EK
liebe w-w-wler, seid einigen Tagen gibt es ein neues
Grundsatzurteil, wonach grillen auf dem Balkon an 24-27 Tagen
im Jahr erlaubt sind.
Wo finde den Gesetzestext??? Danke für Hilfe, Berndt
Ob mit oder ohne Gestzestext - Grillen auf dem Balkon ist eine Sauerei und für die Nachbarn eine Zumutung. Ich wundere mich über die Grillfreunde, denen wöchentlich ein verkohltes Stück Schweinehals es wert ist, sich den Zorn der Nachbarn aufzuhalsen und sich dann in ihrer Rücksichtslosigkeit auch noch auf ein Gerichtsurteil berufen möchten!
Sorry Berndt - ich sehe halt die Angelegeheit vom Nachbarbalkon aus.
Wolfgan D.