Könnte ein Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Heizkosten auf den Mieter umlegen, auch wenn kein Zähler an den Heizkörpern in der Wohnung installiert sind?
Hallo,
normalerweise nicht. Die Heizkostenverordnung schreibt dies zwingend vor.
Ausnahme, das Zweifamilienhaus und Vermieter bewohnt selber eine der Wohnungen.
Gruß
Wolfgang
Das ist richtig. Allerdings kann auch der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus die Heizkosten umlegen, wenn keine Heizkostenverteiler vorhanden sind. Irgendwie muss er ja abrechnen. Warum Verteiler fehlen bleibt hier erst einmal ungeachtet. Wenn keine Heizkostenverteiler vorhanden sind, muss er die Kosten nach Wohnfläche abrechnen.
Dann greift jedoch der § 12 der Heizkostenverordnung in der es heißt:
Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
Hi,
Das ist richtig.
Wärme kann statt mit HKV auch mit Wärmezählern abgerechnet werden.
Allerdings kann auch der Vermieter in einem
Mehrfamilienhaus die Heizkosten umlegen, wenn keine
Heizkostenverteiler vorhanden sind. Irgendwie muss er ja
abrechnen.
zB s. o.
Im Notfall würden sogar noch ganz andere Methoden greifen…
Warum Verteiler fehlen bleibt hier erst einmal
ungeachtet. Wenn keine Heizkostenverteiler vorhanden sind,
muss er die Kosten nach Wohnfläche abrechnen.
Soso, wohl eher wenn gar keine Zähleinrichtungen (wie auch immer)vorhanden sind.
Dann greift jedoch der § 12 der Heizkostenverordnung in der es
heißt:Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser
entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht
verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das
Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der
Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu
kürzen.
Hmm, hier könnte man den Eindruck bekommen, das der Poster kein VM ist.
vlg MC