Kündigungsfrist für Garagen: 3 Monate zulässig?

Hallo -

jemand möchte seinen separat angemieteten Garagenplatz kündigen und hatte bisher immer gehört, dass 1 Monat Kündigungsfrist gängig bzw. auch die gesetzlich vorgeschriebene Frist sei. Heute erfuhr die Person von der Hausverwaltung, dass die Kündigungsfrist laut Vertrag 3 Monate betrage.

Besteht für ihn eine Chance, früher aus dem Vertrag zu kommen? Gibt es dafür ggf. eine gesetzliche Grundlage?

Danke vorab für Feedback!

Hallo -

Hallo,

jemand möchte seinen separat angemieteten Garagenplatz
kündigen und hatte bisher immer gehört, dass 1 Monat
Kündigungsfrist gängig bzw. auch die gesetzlich
vorgeschriebene Frist sei. Heute erfuhr die Person von der
Hausverwaltung, dass die Kündigungsfrist laut Vertrag 3 Monate
betrage.

Besteht für ihn eine Chance, früher aus dem Vertrag zu kommen?
Gibt es dafür ggf. eine gesetzliche Grundlage?

natürlich, den Mietvertrag. Dort steht die Kündigungsfrist.

Danke vorab für Feedback!

Grüße

Hi,

jemand möchte seinen separat angemieteten Garagenplatz
kündigen und hatte bisher immer gehört, dass 1 Monat
Kündigungsfrist gängig bzw.

gut möglich, daß das stimmt.

auch die gesetzlich
vorgeschriebene Frist sei.

Eine solche gibt es nicht.

Heute erfuhr die Person von der
Hausverwaltung, dass die Kündigungsfrist laut Vertrag 3 Monate
betrage.

Das läßt sich mit einem Blick in den Vertrag ja leicht überprüfen.

Besteht für ihn eine Chance, früher aus dem Vertrag zu kommen?

Verhandeln. Evtl. akzeptiert die HV ja auch einen Nachmieter.

Gruß Stefan