eine Mutter hatte lebenslanges wohnrecht in einem 2-Familienhaus, dass jetzt einer Tochter gehört. Die Mutter ist jetzt verstorben. Was ist mit dem Hausstand? Ab wann kann die Tochter im Haus in die Wohnung und wie lange hat die andere Tochter Zeit den Hausstand aufzulösen, oder muss sie das gar nicht? Die andere Tochter ist Erbin (abgesehen vom Haus- Übergabevertrag an die im Haus lebende Tochter))
Verstehe ich nicht ganz, die Frage. Die Mutter ist tot, das Haus gehört der einen Tochter und die andere Tochter wohnt aber drin in einer der 2 Wohnungen? Gibt es ein Mietverhältnis zwischen den beiden Schwestern? Und nun will die im Haus lebende Tochter in die Wohnung der Mutter und diese auch mit bewohnen? Gibt es darüber eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Schwestern?
Wenn ein Mietverhältnis besteht, muss es doch auch eine Vereinbarung geben, ab wann die Wohnung der Mutter von der im Haus lebenden Schwester bewohnt werden soll.
Verstehe ich nicht ganz, die Frage. Die Mutter ist tot, das
Haus gehört der einen Tochter und die andere Tochter wohnt
aber drin in einer der 2 Wohnungen? Gibt es ein Mietverhältnis
zwischen den beiden Schwestern? Und nun will die im Haus
lebende Tochter in die Wohnung der Mutter und diese auch mit
bewohnen? Gibt es darüber eine vertragliche Vereinbarung
zwischen den Schwestern?
Alles ganz anders! *textinterpretier*
Die Tochter, der das Haus bereits gehört, wohnt auch schon im Haus.
Die andere Tochter erbt jetzt den Rest und muß/soll den Hausstand der Mutter auflösen, damit die eine Tochter die Wohnung vermieten kann.
Das Einfachste wäre, wenn die beiden Schwestern miteinander reden würden. Aber manchmal ist sowas schwierig.
Aber zur eigentlichen Frage. Es muss das Erbe geklärt werden, dann kann man den MV umschreiben bzw VM kontaktieren wenn man es angetreten hat.
Dann kommt man an die Wohnung.
Dauert 6-12 Monate, habe selbst noch keine Erfahrungen damit nur Bekannte.