Wasserabrechnung nach Verbrauch und Personen?

Guten Tag,

mal angenommen da gibt es ein Haus mit 8 Wohnungen.
In 6 Wohnungen gibt es Kaltwasseruhren. Dies ist bekannt durch Gespräche mit den anderen Mietern.

In 2 Wohnungen gibt es, warum ist nicht bekannt, noch keine Wasseruhren.

In den Mietverträgen von fast allen Mietern steht drin, das die Betriebskosten nach Wohnfläche und Personen abgerechnet werden. Welche Kosten nach Personen abgrechnet werden, steht leider nicht im Mietvertrag.

Jetzt haben die Mieter von einem neuen Verwalter die Betriebskostenabrechnung 2008 erhalten. Hierin wurde Wasser und Schmutzwasser für die Mieter mit Wasseruhren nach Verbrauch abgrechnet, und der Rest wurde auf die zwei Mietwohnungen, die keine Wasseruhren haben, nach Personenzahl verteilt. Dies wurde jedenfalls so in einem Zusatzblatt erklärt.

Weiterhin wurde noch ein sogenanntes Niederschlagswasser nach Personen abgerechnet. Was ist das?

In den 2 Abrechnung vorher wurde alles nach Wohnfläche abgerechnet.

Darf man einfach anders abrechnen als die Jahre zuvor?

Darf das Wasser so abgerechnet werden?

Und darf Niederschlagswasser abgerechnet werden, wenn dies im Mietvertrag nicht erwähnt ist?

Danke für eure Hilfe

Guten Tag,

Jetzt haben die Mieter von einem neuen Verwalter die
Betriebskostenabrechnung 2008 erhalten. Hierin wurde Wasser
und Schmutzwasser für die Mieter mit Wasseruhren nach
Verbrauch abgrechnet, und der Rest wurde auf die zwei
Mietwohnungen, die keine Wasseruhren haben, nach Personenzahl
verteilt. Dies wurde jedenfalls so in einem Zusatzblatt
erklärt.

der BGH hat entschieden, daß Wasser nur nach Verbrauch abgerechnet werden darf, wenn alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet sind:

http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=ORfD

Hier finden sich noch weitere Links:
http://www.google.de/search?hl=de&q=bgh+wasseruhr+mi…

Weiterhin wurde noch ein sogenanntes Niederschlagswasser nach
Personen abgerechnet. Was ist das?

Niederschlagswasser ist Regenwasser, was nicht im Boden (z.B. Gartenfläche) versickert, sondern in Abwasserkanäle fließt.

Gruß Gudrun

Hallo,

Weiterhin wurde noch ein sogenanntes Niederschlagswasser nach
Personen abgerechnet. Was ist das?

Unsinniger kann man diese Kostenposition wohl nicht abrechnen, nach Personen ! Was hat denn bitte schön die Anzahl der Personen mit der versiegelten Grundstücksfläche zu tun. Man lernt nie aus !

Gruß

Wolfgang