Beleidigung/drohung in Ordnung?Muss man etwas tun?

Hallo,
inwieweit muss man als Mitbewohner (man selbs ist Eigentümer, die anderen Mieter) Beleidigungen gegenüber der Familie oder den Kindern, sowie Drohungen und Anschreien hinnehmen?

Fall:
Lautstarke Musik der Mieter über den Eigentümern. Persöhnliche Bitte um Unterlassung wurde mit Türe zumachen und „Ja,ja“ nicht befolgt. Daraufhin Schreiben an Vermieter´. Mieter schreit daraufhin die darunter wohnenden Eigentümer an.
Seither des Öfteren wieder Ruhestörung.
Dann erneuter Zwischenfall mit den Nachbarn (ebenfalls Eigentümer). Hund ist im Hausflur nicht angeleint. Nachbarn Wohnungstüre offen gelassen, wegen Wäschewaschen gehen im Keller. Hund lief in die Wohnung. Der Mieter ist einfach hinterher ohne zu warten, ob jemand aufmacht. Die Bitte, den Hund anzuleinen, wurde mit der Antwort: Besser Türe zumachen quitiert.
Daraufhin wurde gegenüber den Nachbarn (gegenüber Dritten) über die unter dem Mieter wohnenden Eigentümer „hergezogen“. D.h. das Kind im Garten „labert nur Scheiße“, wenn es draußen ist. Die kleinen Babys schreien dauernd und man könnte sonntags mal in der Wohnung bleiben, damit der Mieter selber einmal Ruhe hat (hört hingegen sonntags z.B. laut Musik etc.). In Zukunft werde er den Eigentümern unter ihm „das Leben zur Hölle machen. Das heißt laut Musik machen wenn die Kinder oder der Vater, der nachts arbeitet tagsüber schlafen. Zudem vermehrt nachts duschen (das Haus ist sehr hellhörig).“

Inwieweit muss man das hinnehmen? Muss man dies dem Vermieter gegenüber äußern.
Es geht darum, dass man im Nachhinein nicht als „Dummer“ dasteht, weil man sich nicht beschwert hat und es einfach hingenommen hat (was einem nach das Liebste wäre, da man schon Angst vor diesem schreienden Mann hat.), falls nochmals etwas vorkommen sollte und man erst z.B. in ein paar Monaten darüber etwas sagt.

Bzw. inwieweit kann der Vermieter den Mietern gegenüber etwas diesbezüglich äußern - Kündigung?

Grüße
lejakla

Zusatz
Unteranderem wurde behauptet, der Eigentümer grille dauernd und das störe, dabei sind es die Nachbarn… usw.

Hallo,
inwieweit muss man als Mitbewohner (man selbs ist Eigentümer,
die anderen Mieter) Beleidigungen gegenüber der Familie oder
den Kindern, sowie Drohungen und Anschreien hinnehmen?

Hallo Lejakla,

in jedem Fall solltest Du Zeugen für Deine Behauptungen haben, dann Beschwerde beim Vermieter einlegen und gleich die Abmahnung verlangen.

Wolfgang D.

Fall:
Lautstarke Musik der Mieter über den Eigentümern. Persöhnliche
Bitte um Unterlassung wurde mit Türe zumachen und „Ja,ja“
nicht befolgt. Daraufhin Schreiben an Vermieter´. Mieter
schreit daraufhin die darunter wohnenden Eigentümer an.
Seither des Öfteren wieder Ruhestörung.
Dann erneuter Zwischenfall mit den Nachbarn (ebenfalls
Eigentümer). Hund ist im Hausflur nicht angeleint. Nachbarn
Wohnungstüre offen gelassen, wegen Wäschewaschen gehen im
Keller. Hund lief in die Wohnung. Der Mieter ist einfach
hinterher ohne zu warten, ob jemand aufmacht. Die Bitte, den
Hund anzuleinen, wurde mit der Antwort: Besser Türe zumachen
quitiert.
Daraufhin wurde gegenüber den Nachbarn (gegenüber Dritten)
über die unter dem Mieter wohnenden Eigentümer „hergezogen“.
D.h. das Kind im Garten „labert nur Scheiße“, wenn es draußen
ist. Die kleinen Babys schreien dauernd und man könnte
sonntags mal in der Wohnung bleiben, damit der Mieter selber
einmal Ruhe hat (hört hingegen sonntags z.B. laut Musik etc.).
In Zukunft werde er den Eigentümern unter ihm „das Leben zur
Hölle machen. Das heißt laut Musik machen wenn die Kinder oder
der Vater, der nachts arbeitet tagsüber schlafen. Zudem
vermehrt nachts duschen (das Haus ist sehr hellhörig).“

Inwieweit muss man das hinnehmen? Muss man dies dem Vermieter
gegenüber äußern.
Es geht darum, dass man im Nachhinein nicht als „Dummer“
dasteht, weil man sich nicht beschwert hat und es einfach
hingenommen hat (was einem nach das Liebste wäre, da man schon
Angst vor diesem schreienden Mann hat.), falls nochmals etwas
vorkommen sollte und man erst z.B. in ein paar Monaten darüber
etwas sagt.

Bzw. inwieweit kann der Vermieter den Mietern gegenüber etwas
diesbezüglich äußern - Kündigung?

Grüße
lejakla

Hi, ich lese das hier so, dass Eigentümer/Vermieter u. Mieter im selben Haus wohnen u., dass d. Mieter diesen Stress veranstalten .
Wenn dem so ist, dann haben die Eigentümer/vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Ohne Angabe von Gründen, kann den Mietern gekündigt werden mit einer Frist die sich um 3 Monate verlängert.
Da nach zu lesen.
http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienh…
MfG ramses90

Hallo,

nach der Beschreibung könnte man davon ausgehen, daß es sich um Eigentumswohnungen mit sowohl Selbstnutzern als auch Mietern handelt.

Wurde der WEG-Verwalter schon zum Problem angesprochen?

Gruß Gudrun

Hi,

der Text ist schwierig zu lesen, aber durch einen anderen Beitrag der UP weiter unten interpretiere ich so:

Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen. Eigentümer wohnt in eigener Wohnung, in anderer Wohnung (Nachbar) wohnt ein Mieter, dessen Vermieter der Eigentümer der Eigentumswohnung ist. Also eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Dann ist der Vermieter zuständig, und man muss sich an den Vermieter (Eigentümer) des Mieters wenden.

Dein Artikel gilt nur in 2- Familienhäusern.

ms

Hi,

der Text ist schwierig zu lesen, aber durch einen anderen
Beitrag der UP weiter unten interpretiere ich so:

Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen. Eigentümer
wohnt in eigener Wohnung, in anderer Wohnung (Nachbar) wohnt
ein Mieter, dessen Vermieter der Eigentümer der
Eigentumswohnung ist. Also eine WEG
(Wohnungseigentümergemeinschaft)

Dann ist der Vermieter zuständig, und man muss sich an den
Vermieter (Eigentümer) des Mieters wenden.

Dein Artikel gilt nur in 2- Familienhäusern.
Hi, so hatte ich es verstanden, dass sich das in ´nem 2-Fa.-Haus abspielt.

Danke für Deine Erläuterung. MfG ramses90.

ms

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Hi,

Eigentümer
wohnt in eigener Wohnung, in anderer Wohnung (Nachbar) wohnt
ein Mieter, dessen Vermieter der Eigentümer der
Eigentumswohnung ist. Also eine WEG
(Wohnungseigentümergemeinschaft)

*grübel*
Stand im Ausgangsposting nicht, daß der böse Mieter über den Eigentümern wohnt?
Und der Nachbar, der seine Wohnungstüre offen ließ, ebenfalls Eigentümer ist?

Dann ist der Vermieter zuständig, und man muss sich an den
Vermieter (Eigentümer) des Mieters wenden.

Falls es eine Vereinbarung über Sondereigentums-Verwaltung gibt, wendet man sich an den Verwalter.

Gruß Gudrun

Hi Gudrun,

du gehst doch selbst davon aus, dass es eine WEG ist!
Die wenigsten haben den Text richtig verstanden, weil die Fakten einfach uneindeutig beschrieben sind.

So what?

Und es ist völlig egal, wer wo wohnt. Fakt ist, dass eben ein Nachbar nervt und dessen Vermieter der Ansprechpartner ist. Und wenn der Vermieter vertreten wird, dann eben die Vertretung/Wohnungsverwaltung o.ä.

Falll es eine Vereinbarung gibt…

Was soll die blöde Bemerkung „lesen was da steht“, wenn du selbst nicht sicher bist, wie die Verhältnisse sind und dann Mutmaßungen anstellst.

Ich verstehe den Sinn und Zweck deiner OT-Antwort auf mich nicht.
Außer evtl. dumme Provokation, weil ich es mal wagte dir zu widersprechen.

ms

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Ja, er bat um ein Lärmprotokoll… falls weiteres passiert. Ich will aber nichts mehr sagen, da wir Angst haben, weil er jedes mal rumschreit - anstatt mit uns normal zu reden.

Ja, so gmeint-aber ist Drohung ein Kündigungsgrund
Tut mir leid - habe es vielleicht etwas wirr geschrieben.

Wir sind in einem Mehrfamilienhaus, also eine WEG (Hausordnung vorhanden, Verwalter etc.). Nachbarn (=Vorfall mit dem Hund) sind Eigentümer. Wir sind auch Eigentümer und die Wohnung über uns ist vermietet.
Daher die Frage, ob man das einfach hinnehmen muss, wenn gedroht wird - ist das ein Kündigungsgrund?

Wäre über die Antwort dankbar

Also der Vermieter der Wohnung wohnt nicht im Haus. Die Wohnung ist einfach nur vermietet. Wir sind leider ein 6-Fam. haus.
Wir sind Eigentümer, nachbarn auch und der Überbewohner ist Mieter.

Danke trotzdem und sorry, dass es so wirr ist.

Hi,

Ja, er bat um ein Lärmprotokoll… falls weiteres passiert.
Ich will aber nichts mehr sagen, da wir Angst haben, weil er
jedes mal rumschreit - anstatt mit uns normal zu reden.

erstens nicht du, sonder Person X und 2. sollte man sich halt entscheiden, ob man gegen die „Störer“ vorgehen möchte oder nicht.

Dabei kann auch kein Forum helfen. Wasch mich, abder mach mich nicht nass geht im realen Leben schlecht.

Entweder weiterhin beschweren und Lärmprotokoll anfertigen, oder Angst haben und sich fügen. Friß oder stirb, um es hart uz formulieren.

Sorry aber musstesein

Hi Lejakla, in dem Fall sich an den Eigentümer/Vermieter der betreffenden Mieter wenden, Fall schildern u. verlangen, dass der denen eine Abmahnung schickt.
MfG ramses90.

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Hi ms,

du gehst doch selbst davon aus, dass es eine WEG ist!
Die wenigsten haben den Text richtig verstanden, weil die
Fakten einfach uneindeutig beschrieben sind.

soooo schwer zu lesen war das Ursprungsposting nicht.
Im ersten Absatz der Fallbeschreibung waren 3 Beteiligte genannt (Eigentümer, Vermieter, Mieter). Im zweiten Absatz gab’s einen weiteren Eigentümer.

Was soll die blöde Bemerkung „lesen was da steht“, wenn du
selbst nicht sicher bist, wie die Verhältnisse sind und dann
Mutmaßungen anstellst.

Wenn ich mutmaße, pflege ich das dazuzuschreiben. :wink:
Im vorliegenden Fall habe ich aber rhetorische Fragen gestellt.

Ich verstehe den Sinn und Zweck deiner OT-Antwort auf mich
nicht.

Meine rhetorischen Fragen waren doch berechtigt, oder?
Hast du mir nicht neulich Ungenauigkeit wegen meiner 5-Euro-Bemerkung vorgeworfen?
Immerhin warst Du aber beim Sachverhalt schon Riesenschritte weiter als Dein Vorposter. :wink:

Außer evtl. dumme Provokation, weil ich es mal wagte dir zu
widersprechen.

Wird das jetzt ein ewiges „ceterum censeo“?
Mich stört es nicht, solange es Dir gut tut. :wink:

Gruß Gudrun